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Tages-Ordnungen sowie Vorlagen und Mittheilungen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg für das Kalenderjahr ... (Public Domain) Ausgabe 1900 (Public Domain)

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fullscreen: Tages-Ordnungen sowie Vorlagen und Mittheilungen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg für das Kalenderjahr ... (Public Domain) Ausgabe 1900 (Public Domain)

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Monograph

Author:
Reibnitz, Kurt von
Title:
Gestalten rings um Hindenburg : führende Köpfe der Republik und der Berliner Gesellschaft von heute / [Kurt von Reibnitz]
Publication:
Dresden: Carl Reissner, 1928
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2022
Scope:
1 Online-Ressource (227 Seiten)
Berlin:
B 207 Kulturgeschichte: Hof. Militär
DDC Group:
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15461622
Collection:
History,Cultural History
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 207/18 b
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Contents

Table of contents

  • Tages-Ordnungen sowie Vorlagen und Mittheilungen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg für das Kalenderjahr ... (Public Domain)
  • Ausgabe 1900 (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • 1900/01/10
  • 1900/01/17
  • Einlegerheft: Vorschriften für die Ausführung elektrischer Anlagen
  • 1900/01/17
  • 1900/01/31
  • Tages-Ordnung, 31. Januar 1900
  • No. 3. (20-32.), 31. Januar 1900
  • Tages-Ordnung, 31. Januar 1900
  • Vorlagen welche nicht für die Oeffentlichkeit bestimmt sind., 31. Januar 1900
  • Drucksache 33: Uebersicht der in der Sitzung am 31. Januar 1900 gefaßten Beschlüsse u. s. w., 31. Januar 1900
  • 1900/02/07
  • 1900/02/21
  • 1900/03/07
  • 1900/03/14
  • 1900/03/21
  • 1900/03/26
  • 1900/03/21
  • 1900/03/28
  • 1900/03/30
  • 1900/03/26
  • 1900/04/04
  • 1900/04/25
  • 1900/05/09
  • 1900/05/23
  • 1900/05/30
  • 1900/06/08
  • 1900/06/20
  • 1900/06/27
  • 1900/09/05
  • 1900/09/19
  • 1900/10/10
  • 1900/10/24
  • 1900/11/07
  • 1900/11/28
  • 1900/12/05
  • 1900/12/19

Full text

22 
M 3. 
(20-32.) 
Vorlagen 
für die 
Stadtverordneten-Uevfanrmlung ;u Oharlottenvuvg 
'Tagesordnnng Nr. 
Drucksache Nr. 2v. Vorlage betr. dir Per 
mendnng der ans der Fritsche- Stiftung 
fließenden Mittel. 
Urschriftlich 
an die Stadtverordneten-Versaminlung 
mit dem Antrage, wie folgt zu beschließen: 
Der Magistrat wird ermächtigt, aus den 
Zinsen der Fritsche-Stiftung an Hinterbliebene 
von städtischen Beamten und Angestellten in 
Fällen nachgewiesener Bedürftigkeit Unter 
stützungen bis zuni Höchstbetrage von 500 Ji. 
für das Jahr im Einzelsalle zu gewähren. 
Zum dauernden Andenken an den verstorbenen 
Herrn Oberbürgermeister Fritsche haben die städtischen 
Gemeindebehörden unter dem 23./31. Mürz 1898 
beschlossen, mit einem Kapital in Höhe von 50000 Ji 
zum Besten der Hinterbliebenen der Gemeindebeamten 
der Stadt Charlottenburg eine Fritsche-Stiftung zu 
begründen. Da die städtischen Gemeindebeamten 
und Angestellten die Absicht haben, eine Gemeinde 
beamten-Wittwen- und Waisenkasse aus eigenen 
Mitteln zu gründen, welche den Zweck hat, die von 
verstorbenen Mitgliedern der Kaffe Hinterbliebenen 
Wittwen und Waisen durch Gewährung laufender 
Wittwen- und Waisengelder zu unterstützen, da 
ferner der Zweck dieser Wittwen- und Waisenkasse 
im engen Zusammenhange mit dem Zwecke der 
Fritsche-Stiftung steht und auch die Lebensfähigkeit 
der Wittwen- und Waisenkasse von eineni seitens 
der Stadt zu gewährenden Zuschuß abhängig schien, 
so lag es ursprünglich in unserem Plane, die 
Fritsche-Stistmrg mit der beabsichtigten Wittwen- 
und Waisenkasse derart in Beziehung zu bringen, 
daß aus der Stiftung laufende Zuschüsse der Wittwen- 
und Waisenkasse gewährt werden sollten. Da in 
dessen die Gründung der geplanten Wittwen- und 
Waisenkasse auf mancherlei bisher noch nicht be 
seitigte Schwierigkeiten stößt, während es erwünscht 
erscheint, die Fritsche-Stiftung ins Leben zu rufen 
und da es ferner angemessen erscheint, die Fritsche- 
Stiftung selbstständig hinzustellen und ihre Mittel 
unabhängig von einer aus Privatmitteln gegründeten 
Kasse zu verwenden, um zu bewirken, daß der Raine 
der Stiftung auch den später lebenden Geschlechtern 
erhalten bleibt, so haben wir beschlossen, über die 
Verwendung der aus der Fritsche-Stiftung fließenden 
Mittel schon jetzt Verfügung zu treffen. Wir be 
halten uns vor, wegen-.-Gewährung eines dauernden 
Zuschusses aus städtischen Mitteln zu der vorge 
nannten Wittwen- und Waisenkasse nach Fest 
stellung des Statuts dieser Kasse eine besondere 
! Vorlage an die Stadtverordneten-Versaminlung ge 
langen zu lassen. 
Das für die Fritsche-Stiftung zur Verfügung 
gestellte Kapital in Höhe von 50000 Ji ist wie 
folgt, angelegt: 
in 3'Z 0/gigen Anleihescheinen der Stadt 
Charlottenbnrg zum Rominalbe- 
trage von 52500,00 Ji. 
in einem Sparkassenbuch der Stadt 
Charlottenburg No. 27740 mit 49,85 „ 
zusammen 52549,85 Ji. 
Die von diesem Kapital ausgelaufenen Zinsen 
beabsichtigen wir zu verwenden, um an Hinter 
bliebene von städtischen Gemeindebeaniten und An 
gestellten in Fällen nachgewiesener Bedürftigkeit 
Unterstützungen zu gewähren, die für den Zeitraum 
eines Jahres den Höchstbetrag von 500 Ji. im 
Einzelfalle nicht übersteigen dürfen. Weitere Be 
stimmungen über die Verwendungen der zur Ver 
fügung stehenden Mittel zu treffen, erscheint ent 
behrlich. Bewegungsfreiheit für die Einzelfälle zu 
sichern, erscheint vielmehr geboten. 
Ueber Einnahmen und Ausgaben der Stiftung 
wird alljährlich ein besonderer Etat aufgestellt werden, 
welcher den dem Stadthaushaltsetat angehängten 
Spezialetats der von der Stadtgemeinde Charlotten 
burg besonders verwalteten Stiftungen und sonstigen 
Fonds beigefügt werden wird. Die Rechnungs 
legung über die erfolgten Einnahmen und Aus 
gaben wird ebenfalls wie bei den genannten Spezial- 
Etats erfolgen. 
Charlottenburg, den 25. Januar 1900. 
Der Magistrat. 
Schustehrus. Matting. 
J.-So. Ia. 1736. 
Tagesordnung JJr. 4. 
Drucksache Ar 21 Vorlage betr. die Er 
höhung der Kostensäffe für Behandlung 
nnd Verpflegung der Patienten im ffieftgen 
Kranffenffanfe. 
Urschriftlich mit dem Fascikel betr. die Erhöhung 
der Pflegesätze für die Patienten im hiesigen Kranken 
hause 
an die Stadtverordneten-Versaminlung 
unter dem Ersuchen, zu beschließen: 
die Versammlung erklärt sich damit einver 
standen, daß bis auf Weiteres für die Be 
handlung und Verpflegung im städtischen 
Krankenhause folgende Kostensätze zur Erhebung 
gelangen:
	        

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