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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1975 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1975 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Monografie

Titel:
Zugangsverzeichnis Kauf 1944-46 : 25. April 1944 bis 18. April 1946 / Berliner Stadtbibiliothek
Sonstige Beteiligte:
Berliner Stadtbibliothek
Erschienen:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, [ca. 1946]
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Umfang:
402 Seiten
Fußnote:
Haupttitel fingiert
Im Berichtsjahr 1946 fehlt die Zugangsnummer 3773 (Nummerierungsfehler)
Dewey-Dezimalklassifikation:
020 Bibliotheks- und Informationswissenschaft
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15454465
Sammlung:
Zugangsverzeichnisse
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
Einträge des Zugangsbuchs 1946

Kapitel

Titel:
Nr. 1231-1640

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1975 (Public Domain)
  • 19. Februar 1975
  • 11. Februar 1975
  • 19. Februar 1975
  • 3. März 1975
  • 12. März 1975
  • 3. April 1975
  • 12. Mai 1975
  • 13. Mai 1975
  • 4. August 1975
  • 5. September 1975
  • 6. Oktober 1975
  • 10. Oktober 1975
  • 15. Oktober 1975
  • 14. November 1975
  • 14. November 1975
  • 1. Dezember 1975

Volltext

1G 
11% 
Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI 
Nr. 18 
Beurteilung der ggf. erforderlichen vorbeugenden Maßnah- 
men (siehe Abschnitt 3) in eine der drei Umweltbedingungen 
„trocken“ (siehe Abschnitt 2.1.1), „feucht“ (siehe Abschnitt 2.1.2) 
oder „feucht + Alkalizufuhr von außen“ (siehe Abschnitt 2.1.3) 
einzustufen. 
2.1.1 Umweltbedingung „trocken” 
Diese Bedingung ist gegeben bei Betonbauteilen, die während 
der Nutzung weitgehend trocken bleiben. Ausgenommen sind 
massige Bauteile, deren kleinste Abmessung 50 cm übersteigt 
{siehe Abschnitt 2.1.2 d).. 
Beispiele 
a) Innenliegende Bauteile des Hochbaus, hierzu zählen auch 
Garagen und weitgehend geschiossene Parkhäuser. 
b) Außenliegende Bauteile der Bauwerke nach Abschnitt a), 
auf die die Außenluft einwirken kann, jedoch nicht Nieder- 
schlag, Schlagregen, Bodenfeuchtigkeit und Oberflächen- 
feuchtigkeit. 
Außenliegende Bauteile der Bauwerke nach Abschnitt a) 
die durch Sondermaßnahmen (z.B Beschichtung) vor 
Feuchtigkeit geschützt sind. 
Nichtmassige Bauteile der Bauwerke nach Abschnitt 2.1.2 
und 2.1.3, die durch Sondermaßnahmen (z. B Beschichtung) 
vor Feuchtigkeit geschützt sind. 
2.1.2 Umweltbedingung „feucht” 
Diese Bedingung ist gegeben bei Betonbauteilen, die während 
der Nutzung häufig oder lange Zeit feucht sind. 
Beispiele 
a) Bauteile, die Niederschlägen, Oberflächenwasser oder 
Grundwasser ausgesetzt sind. Hierzu zählen auch Beton- 
straßen ohne Tausalzeinwirkung, Außenflächen der Bau- 
werke nach Abschnitt 2.1.1 a) sowie seitlich offene Park- 
häuser. 
Innenliegende Bauteile von Hochbauten mit Feuchträumen, 
wie z. B. Hallenbäder, Wäschereien und andere gewerbli- 
che Feuchträume. 
Bauteile mit häufiger Taupunktunterschreitung, wie z. B. 
Schornsteine, Filterkammern, Viehställe und Hohlkästen von 
Massivbrücken. 
Massige Bauteile (auch ohne Feuchtigkeitszutritt während 
der Nutzung), deren kleinste Abmessung 50 cm überschrei- 
tet. 
2.1.3 Umweltbedingung „feucht + Alkalizufuhr von außen” 
Beispiele 
a) Bauteile des Wasserbaus mit Meerwassereinwirkung. 
b) Bauteile mit Tausalzeinwirkung. 
c) Bauteile von I!ndustriebauten mit Alkalisalzeinwirkung. 
2.2 Zuschlag 
Alkaliempfindlich sind solche kieselsäurehaltige Minerale und 
Gesteine, die mit Alkalihydroxid unter Bildung von Alkalisilicat- 
lösungen reagieren können. Das reaktionsfähigste Mineral, 
das im Zuschlag vorkommen kann, ist der Opal, der im wesent- 
lichen aus amorpher, wasserhaltiger Kieselsäure besteht und 
kristalline Formen der Kieselsäure, z. B. Cristobalit, enthalten 
kann. Der Opal kann als Nebengemengteil verschiedener Ge- 
steine, als Bindemittel im Sandstein und als Bestandteil von 
Flint vorkommen. Alkaliempfindiich sind außerdem vulkanische 
Gläser (Obsidian), glashaltige Gesteine und Bauglas. 
Alkaliempfindliche ‚Bestandteile in den in bestimmten Berei- 
chen Norddeutschlands und in angrenzenden Gebieten vor- 
kommenden ‚bzw. verwendeten Betonzuschlägen sind Opal- 
sandstein, andere opalhaltige Gesteine und reaktionsfähiger 
Flint. Sie können Alkalitreiben hervorrufen, wenn ihre: Men- 
genanteile in den einzelnen Prüfkornfraktionen des Zuschliags 
bestimmte Grenzwerte überschreiten. 
Besteht der Verdacht, daß eine zur Betonherstellung vorgese- 
hene Korngruppe des Zuschlags alkaliempfindliche Bestand- 
teile in schädlicher Menge enthält, so ist ihr Gehalt an Opal- 
sandstein, anderen opalhaltigen Gesteinen und an reaktionsfä- 
higem Flint nach Abschnitt 5 zu prüfen. Die Prüfung ist an den 
in Abschnitt 5 festgelegten Prüfkornfraktionen durchzuführen, 
die aus der zu liefernden Korngruppe — im folgenden als 
„Lieferkorngruppe” bezeichnet — durch Absieben herzustel- 
len sind. 
Aufgrund ihres Gehalts an Opalsandstein, anderen opalhalti- 
gen Gesteinen und an reaktionsfähigem Flint ist jede Prüfkorn- 
fraktion nach den in Tafel 1 angegebenen Grenzwerten in 
eine der drei Empfindlichkeitsstufen „unbedenklich“, „bedingt 
brauchbar” und „bedenklich” einzustufen. Dabei darf innerhalb 
einer Empfindlichkeitsstufe keiner der drei Grenzwerte über- 
schritten werden. Die Beurteilung gilt auch für die zu liefernde 
Korngruppe, aus der die Prüfkornfraktion durch Absieben her- 
gestellt wurde. Besteht die Lieferkorngruppe aus mehreren 
gesondert untersuchten und beurteilten Prüfkornfraktionen, so 
ist für ihre Beurteilung die Empfindlichkeitsstufe der aus ihr 
gewonnenen ungünstigsten Prüfkornfraktion maßgebend. 
Diese Bedingung ist gegeben bei Betonbauteilen nach Ab- 
schnitt 2. 1.2 mit häufiger oder langzeitiger Alkalizufuhr von 
außen. 
Tafel 1 
Bestandteile 
Opalsandstein + andere opalhaltige 
Gesteine?) über 1 mm 
reaktionsfähiger Flint über 4 mm 
5 x (Opalsandstein + andere opalhal- 
tige Gesteine) + reaktionsfähiger Flint 
Beurteilung der Alkaliempfindlichkeit von Betonzu-: 
schlag anhand seines Gehalts an Opalsandstein, an- 
deren opalhaltigen Gesteinen und an reaktionsfähigem 
Flint 
Grenzwerte in Gew.-% 
für die Empfindlichkeitsstufen 
unbedenklich bedinat brauchbar 
==—0 5 
0,5 bis 2.0 
— 0 
3.0 bis 10.0 
=—40 
4,0 bis 15,0 
bedenklich 
—2 0 
—>10,0 
n— 
3.0 
‘) einschließlich reaktionsfähigem Flint 1 bis 4 mm
	        

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