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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1928 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1928 (Public Domain)

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Monografie

Titel:
Das Elektrizitätswerk der Gemeinde Steglitz : Steglitz, 1. April 1911
Erschienen:
Steglitz: [Verlag nicht ermittelbar], 1911
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Umfang:
67 Seiten
Berlin:
B 879 Ver- und Entsorgung. Rettungsdienste: Elektrizität
Dewey-Dezimalklassifikation:
600 Technik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15453638
Sammlung:
Wirtschaft, Verkehr, Stadtversorgung
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
Oa 813:SEBI
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

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  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1928 (Public Domain)
  • No. 1 (1-44), 1928/01/06
  • No. 2 (46-67), 1928/01/13
  • No. 3 (68-96), 1928/01/20
  • No. 4 (97-110), 1928/01/27
  • No. 5 (112-139), 1928/02/03
  • No. 6 (140-166), 1928/02/10
  • No. 7 (168-191), 1928/02/17
  • No. 8 (192), 1928/02/21
  • No. 9 (193-224), 2. Määrz 1028
  • No. 10 (225a), 1928/03/06
  • No. 11 (226-241), 1928/03/09
  • No. 12 (142-265), 1928/03/13
  • No. 13 (266 a u b), 1928/03/19
  • No. 14 (267-291), 1928/03/23
  • No. 15 (292-338), 1928/04/13
  • No. 16 (340-354), 1928/04/20
  • No. 17 (355-369), 1928/04/27
  • No. 18 (370-319), 1928/05/04
  • No. 19 (393-419), 1928/05/18
  • No. 20 (420-459), 1928/06/04
  • No. 21 (462-488), 1928/06/08
  • No. 22 (489-507), 1928/06/15
  • No. 23 (508-563), 1928/06/22
  • No. 24 (567-702), 1928/09/07
  • No. 25 (708-725), 1928/09/14
  • No. 26 (726-771), 1928/09/28
  • No. 27 (775-800), 1928/10/05
  • No. 28 (803-825), 1928/10/12
  • No. 29 (826-845), 1928/10/19
  • No. 30 (846-874), 1928/11/02
  • No. 31 (875-902), 1928/11/09
  • No. 32 (904-915), 1928/11/16
  • No. 33 (916-949), 1928/11/23
  • No. 34 (951-971), 1928/11/30
  • No. 35 (972-1002), 1928/12/07
  • No. 36 (1003-1050), 1928/12/14
  • Anlage: (45), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 6. Januar 1928
  • Anlage: (111), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 27. Januar 1928
  • Anlage: (167), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 10. Februar 1928
  • Anlage: (339), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 13. April 1928
  • Anlage: (392), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 4. Mai 1928
  • Anlage: (460-461), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 1. Juni 1928
  • Anlage: (564-566), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 22. Juni 1928
  • Anlage: (703-707), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 7. September 1928
  • Anlage: (772-774), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 28. September 1928
  • Anlage: (801-802), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 5. Oktober 1928
  • Anlage: (903), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 9. November 1928
  • Anlage: (950), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 23. November 1928
  • Anlage: (1051), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 14. Dezember 1928

Volltext

25 
mit Wirkung vom 1. Oktober 1927 ab den Unterschied zwischen den Be 
soldungsgruppen 10 und 11 im Betrage von zur Zeit jährlich 1040 Ml 
als ruhegehaltsfähigen Zuschuß gemäß 8 2 M. D. G. aus. Gemeindemitteln 
zu gewähren. Voraussetzung dafür ist, daß seine Stelle als eine Leiterstelle 
anerkannt wird, an deren Inhaber besondere Anforderungen gestellt 
werden. 
Die Stadtverordnetenversammlung bitten wir daher, wie folgt, zu 
beschließen: 
Die Bersammlung ist damit einverstanden, daß die Stelle des Rektors 
der I. Mittelschule in Steglitz als eine Stelle mit besonderen Anforde 
rungen an den Inhaber gemäß 8 2 M. D. G. anerkannf und ihren: In 
haber vom 1. Oktober 1927 ab neben seinein aus der Landesmittelschul 
kasse fließenden Diensteinkommen ein ruhegehaltsfähiger Zuschuß in Höhe 
des Unterschiedsbetrages zwischen den Bezügen der bisherigen Besoldungs 
gruppen 10 und 11 aus städtischen Mitteln gewährt wird. 
Berlin, den 28. Dezember 1927. 
Magistrat. 
Bötz. Nydahl. 
8t. V. 28. — B. V. 2. 
31. Vorlage (Trf. l) — zur Kenntnisnahme —, betr. Arbeitszeitregelung 
in den städtischen Betrieben und Gesellschaften einschl. Verkehrs 
unternehmungen. 
Wir bitten, mit Bezug auf die Ersuchen der Bersammlung vom 
17. Februar 1927 — Prot. Nr. 11 — und vom 29. September 1927 — 
Prot. Nr. 7 — davon Kenntnis zu nehmen, daß in den städtischen Be 
trieben durchweg eine durchschnittliche tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden 
(48 Stunden in der Woche) entsprechend den tariflichen Vereinbarungen 
mit den Vertragsparteien im 7. Tarifvertrag für die städtischen Arbeiter 
festgelegt ist. Ueberschreitungen der normalen 48stündigen Wochenarbcits- 
zeit durch Mehrarbeit kommen im Rahmen des Tarifvertrages im drin 
genden betrieblichen Interesse und nur höchstens im Ausmaß der in dem 
Arbeitszeitnotgesetz zugelassenen Fälle vor. Zur Durchführung der 
48-Stunden-Woche in den Straßenreinigungsbetrieben sollen im Haus 
haltsplan 1928 Mittel bereitgestellt werden. 
In den städtischen Gesellschaften finden die gleichen Grundsätze An 
wendung. Auch hier liegen Vereinbarungen mit den vertragschließenden 
Organisationen über die Arbeitszeit vor. In den städtischen Verkehrs- 
unternehmungen sind die Arbeitsbedingungen teilweise unter Hilfeleistung 
der Schlichtungsinstanzen durch Schiedssprüche und neue Vereinbarungen 
der Vertragsparteien festgelegt. 
Berlin, den 24. Dezember 1927. 
Magistrat. 
B ö ß. Brühl. 
8t. V. 28. — B. V. 4. 
32. Vorlage (Bin. II, 1.) — zur Kenntnisnahme —, betr. Gc- 
bührenfordcrung für die Umwandlung der Stromart von Gleich 
strom in Drehstrom. 
^Die Stadtverordnetenversammlung hatte unterm 10. November 
1927 — Prot. Nr. 8 — folgenden Beschluß gefaßt: 
„In Erledigung des Antrages der Stadtv. Kinscher und Kollegen, 
betr. Forderung von Gebühren seitens der Städtische Elektrizitäts 
werke Akt.-Ges. für die Umwandlung der Stromart von Gleichstrom 
in Drehstrom — Drucks. 380 — ersucht die Versammlung den Ma 
gistrat, die Tragung der Umschaltkosten durch die Bewag und Ab 
nehmer nach folgenden Grundsätzen festzusetzen: 
Füh die Umschaltung von Gleichstrom auf Drehstrom im Bereiche 
on^ "-bitungsnetzes der Bewag übernimmt diese alle Kosten bis zu 
•'0 K.lk pro Anlage, ohne daß die Abnehmer zu diesen Kosten heran 
gezogen werden. Die freigewordenen Stromverbraucher gehen in das 
Eigentum der Bewag über. 
.... 8.alls die Umschaltkosten den Betrag von 30 9t.M übersteigen, so 
übernimmt die Bewag 70 v. H. des überschießenden Betrages, 
wobei die freigewordenen Stromverbraucher ebenfalls Eigentum der 
Bewag werden. Die restlichen 30 v. H. der Umschaltungskosten trägt 
der Abnehmer. Diese Kosten werden ihm auf Antrag für die Dauer 
von maximal 24 Monaten zinslos vorgehalten. 
Die Bewag ist berechtigt, für allgemeine Berwaltungsim- 
f ^ t ^^ l . e 11 -,Tich^ag bis zu 10 v. H. der Umschaltkosten zu erheben.
	        

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