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Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1.1874 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1.1874 (Public Domain)

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Monografie

Verfasser:
Klaußmann, Anton Oskar
Titel:
Berliner Gauner : aus dem Tagebuche eines Berliner Kriminalbeamten / von A. Oskar Klaußmann
Ausgabe:
Zweite Auflage
Erschienen:
Leipzig: Paul List, [1910]
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Umfang:
220 Seiten
Berlin:
B 816 Recht. Justiz: Kriminalität. Kriminalfälle. Prozesse
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15453265
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 816/23
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

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  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1.1874 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • No. 1, 26.02.1874
  • No. 2, 05.03.1874
  • No. 3, 12.03.1874
  • No. 4, 19.03.1874
  • No. 5, 26.03.1874
  • No. 6, 01.04.1874
  • No. 7, 09.04.1874
  • No. 8, 16.04.1874
  • No. 9, 23.04.1874
  • No. 10, 30.04.1874
  • No. 11, 07.05.1874
  • No. 12, 13.05.1874
  • No. 13, 21.05.1874
  • No. 14, 28.05.1874
  • No. 15, 04.05.1874
  • No. 16, 11.06.1874
  • No. 17, 18.06.1874
  • No. 18, 25.06.1874
  • No. 19, 02.07.1874
  • No. 20, 09.07.1874
  • No. 21, 16.07.1874
  • No. 22, 23.07.1874
  • No. 23, 30.07.1874
  • No. 24, 06.08.1874
  • No. 25, 13.08.1874
  • No. 26, 20.08.1874
  • No. 27, 27.08.1874
  • No. 28, 03.09.1874
  • No. 29, 10.09.1874
  • No. 30, 17.09.1874
  • No. 31, 24.09.1874
  • No. 32, 01.10.1874
  • No. 33, 08.10.1874
  • No. 34, 15.10.1874
  • No. 35, 22.10.1874
  • No. 36, 29.10.1874
  • No. 37, 05.11.1874
  • No. 38, 12.11.1874
  • No. 39, 19.11.1874
  • No. 40, 26.11.1874
  • No. 41, 03.12.1874
  • No. 42, 10.12.1874
  • No. 43, 17.12.1874
  • No. 44, 22.12.1874

Volltext

an. Die Versammlung ersucht ferner den Magistrat, ihr 
auf Grund des gegenwärtigen Beschlusses eine neue Vor 
lage über die entstehenden Kosten behufs deren definitiver 
Bewilligung zu machen. Hinsichtlich der Veränderung der 
Sitze des Magistrats im Saale der Versammlung und der 
Sitze auf der anderen Seite des Vortragstisches erwartet die 
Versammlung vom Magistrat eine Vorlage. Der Kommis 
sion zur Prüfung der stenographischen Aufzeichnungen — 
bestehend aus drei Mitgliedern der Versammlung — wird 
die Aufgabe gestellt, daß dieselbe nur die genaue Wieder 
gabe der Verhandlungen zu überwachen, nicht aber die Auf 
zeichnungen zu redigiren befugt sein soll. Die Wahl der 
drei Mitglieder dieser Kommission soll monatlich stattfinden, 
für die heutige Sitzung werden die bisherigen Kommissions 
mitglieder mit der Überwachung des stenographischen Be 
richts beauftragt. 
Das Mandat derselben lief eigentlich vor 8 Tagen schon ab. 
Ich bemerke noch: die Geldbewilligungs-Deputation setzt übrigens 
voraus, daß der Magistrat in den stenographischen Aufzeichnungen 
keine Unterbrechungen bis zur Beschlußfassung der Versammlung über 
den vorstehenden Vorschlag eintreten lassen wird, da Die Versammlung 
am 5. Februar die Aufzeichnungen für die Dauer des Jahres 1874 
beschlossen hat und der Magistrat behufs Feststellung der Kosten zu 
vörderst die seitherigen Probeaufnahmen für erforderlich erachtet hatte. 
Ich würde nun noch bitten, bezüglich des Drucks der 200 Exemplare 
einzufügen, daß dieser Abdruck mit der Überschrift: „Amtlicher Ab 
druck für die Mitglieder des Magistrats und der Stadtverordneten- 
Versammlung" geschieht. Mit diesem kleinen Zusatz bitte ich Sie, 
dem Antrage der Geldbewilligungs-Deputation zuzustimmen. 
Stadtv. Beutner: M. H.! Ich will mich nur auf dasjenige 
beschränken, bezüglich dessen ich von den erschöpfenden Ausführungen 
des Herrn Referenten abweiche. Im Ganzen sind wir hier seit den 
letzten Wochen um einen wesentlichen Schritt weiter gekommen und 
in der Hauptsache sind wir ja einig. Der Herr Referent gehörte 
selbst bekanntlich zu den Ungläubigen in Bezug aus die Durchführ 
barkeit der stenographischen Berichte. Heute hat er uns aber schon 
aus seiner eigenen Erfahrung mitgetheilt, wie sehr er sich überzeugt 
habe, daß diese Aufzeichnungen vom allergrößten Nutzen für unser 
Geschästsleben und für unsere amtliche Thätigkeit sind. Ich kann 
also wohl darauf verzichten, mich des Näheren darüber auszulasten. 
Daß wir das Jahr 1874 hindurch mit den stenographischen Berichten 
fortfahren, sehe ich als unstreitig an, der Magistrat ist dem ja auch 
beigetreten. 
Was die Plätze des Magistrats anbetrifft, so haben wir min 
destens dasselbe Interesse, den Magistrat zu hören, wie die Herren 
vom Magistrat ein Interesse daran haben, unsere Ausführungen zu 
vernehmen. Ich glaube, daß ganz abgesehen von den stenographischen 
Berichten die Magistratsbank nicht glücklich placirt ist, es giebt Fälle, 
wo die Worte der Herr Magistratskommissarien nicht vernehmbar 
sind, und schon von diesem Gesichtspunkt aus würde ein anderes 
Placement wünschenswertst sein, — auch darüber wird unter uns 
kein Zweifel existiren. Ich will auch, obwohl ich zu denen gehört 
habe, die von Anfang an den Wunsch ausgesprochen haben, es möch 
ten die stenographischen Berichte dem Kommunalblatt beigegeben wer 
den, mich doch vorläufig bescheiden, da ich die feste Ueberzeugung 
hege, daß die Sache so nicht bleiben wird, wie sie gegenwärtig liegt, 
daß sich daraus etwas entwickeln wird, wie sich ja auch in der Stadt 
Cöln eine sehr nützliche Einrichtung entwickelt hat. Ich kann nicht 
absehen, warum in Cöln etwas durchführbar sein soll, was wir in 
Berlin als undurchführbar erachten. Wir Berliner haben doch min 
destens dasselbe Interesse an dem städtischen Gemeinwesen wie die 
Cölner und wenn wir erst die ersten Schritte gemacht haben, so 
wird sich das Weitere finden. 
Das Einzige, worin ich mit dem Herrn Referenten differire, ist 
die Auffassung der sogenannten Dreier-Kommisston. Der Herr Refe 
rent ist mit sich selbst gewistermaßen in Widerspruch gerathen, er 
rühmt und preist die Einrichtung in Cöln und doch ist diese Einrich 
tung nur möglich, wenn wir eben die entgegengesetzte Ansicht an 
nehmen und zwar diejenige Ansicht, die der Herr Referent schon 
innerhalb der Kommission bekämpft hat, die aber die Majorität der 
Kommission ihm gegenüber als die richtige zu vertheidigen bemüht gewesen 
ist. Nur wenn wir die Befugniß der Kommission etwas weiter be 
grenzen, werden wir nach und nach dahin kommen, wohin man in 
Cöln gekommen ist, daß man das Unnütze ausscheidet und nur das 
Nothwendige beibehält und so auf das geringere Volumen hinaus 
kommt. 
Ferner hat Herr Kollege Springer die Ansicht vertreten, wir 
hätten uns in der Kommission nur auf dasjenige zu beschränken, 
was bereits von den Herren Kollegen gelesen sei, und nur zu prüfen, ob 
dieselben Aenderungen vorgenommen, die mit dem Wortlaut oder 
dem Sinne der Ausführung im Widerspruch ständen. Da haben 
wir entgegnet, das entspricht nicht der Auffassung, die wir von un 
serem Aufträge haben. Die Versammlung ist davon ausgegangen, 
eine Kommission einzusetzen zu dem Zweck, die richtige Wiedergabe 
der Verhandlungen zu überwachen. Dazu gehört aber auch, daß die 
Rede korrekt und grammatikalisch wiedergegeben sei, denn es kann 
der Fall eintreten, daß man sich im Lauf einer Periode etwas ver 
heddert und der Satz in der Form absolut unverständlich sein würde, 
es kann sogar in der Hitze des Gefechts geschehen, daß der Akkusa 
tiv mit dem Dativ verwechselt werde und das gehört nicht zur steno 
graphisch treuen Aufnahme. Ich meine, daß die Befugniß der Kom 
mission sich so weit erstrecken müsse, daß wir uns nicht blos auf das 
beschränken, was bereits gelesen ist, sondern daß wir auch dafür zu 
sorgen haben, daß kleine Unebenheiten, die im Laufe des mündlichen 
Vortrags unvermeidlich sind, aus der schriftlichen Aufzeichnung heraus 
gebracht werden. M. Hl, das ist keine Aenderung des Sinnes und 
keine Entstellung des Vortrags, das heißt nur diejenigen Fragen be 
rücksichtigen, deren genaue Jnnehaltung innerhalb der mündlichen 
Rebe absolut nicht möglich ist. Herr Kollege Springer will dem 
einzelnen Redner die Befugniß beimessen, die er der Kommission ab 
spricht, ja er geht sogar so weit, dem einzelnen Redner Aenderungen 
zu gestatten, sofern sie nicht etwa seine Rede entstellen, — und was 
der Einzelne zu thun befugt ist, das zu thun muß doch die Kommission 
erst recht befugt sein, die ihr Mandat von der ganzen Versammlung 
ableitet. Das Alles sind aber Kleinigkeiten, über die zu streiten es 
sich kaum der Mühe verlohnt; es genügt, daß die Kommission die 
Wiedergabe der Verhandlungen zu überwachen hat, daß man ihr 
eine gewisse Licenz gestattet; die Grenze dieser Licenz zu finden 
ist Sache des Taktes und ich glaube. Sie werden mir zugeben 
müssen, daß die bisher damit betraute Kommission sich innerhalb 
dieser Grenzen gehalten hat. Ich meine also, wir brauchen eine 
solche Einschränkung nicht hinzuzufügen, es genügt vollständig dem 
Zweck, wenn wir einfach sagen, die Kommission hat den Auftrag, die 
genaue Wiedergabe der Verhandlungen zu überwachen und ihr das 
Weitere, namentlich kleinere sprachliche Aenderungen, die bei den 
stenographischen Aufzeichnungen sogar jedes Parlaments vorkom 
men, in den Takt und das richtige Gefühl zu legen. 
Kämmerer Runge: M. H.! Der Magistrat hat sich damit 
einverstanden erklärt, daß die stenographischen Berichte dem Kommu- 
nal-Blatt beigelegt werden. Will die geehrte Versammlung davon 
abgehen und die stenographischen Berichte nur in einer Zahl drucken 
lassen, wie sie die Geldbewilligungs-Deputation vorgeschlagen hat, 
also nur für die Mitglieder der beiden städtischen Behörden, so wird 
natürlich der Magistrat, der ja überhaupt bei der ganzen Sache der 
Stadtverordneten-Versammlung in jeder Beziehung hat entgegenkom 
men wollen, dagegen Nichts einwenden. In Bezug auf die Frage, 
ob es nothwendig ist, einen Herausgeber zu nennen oder nicht, bin 
ich nicht im Stande, in diesem Augenblick eine Erklärung abzugeben; 
es wird das einer näheren Erörterung bedürfen. Ich will aber doch 
dies gleich erklären, damit nicht aus meinem Stillschweigen geschloffen 
werde, als stimmte ich schon jetzt seitens des Magistrats dem bei, was 
der Herr Referent gesagt hat. 
Stadtv. Dr. Horwitz. M. H! Um an ein Wort des Herrn Kol 
legen Beutner anzuknüpfen, habe auch ich von Ansang an zu den 
sogenannten Ungläubigen gehört, und auch heute ist für mich noch 
nicht der Tag von Damaskus angebrochen, so daß ich heute noch als 
Saulus erscheine. Aber glücklicherweise gehört die Frage, die uns 
beschäftigt, nicht zu denjenigen, bei denen die Vermuthung obwaltet, 
daß bestimmte prinzipielle Voreingenommenheiten den inviduellen 
Standpunkt beeinflussen. Es ist eine rein technische sachliche Er 
örterung, bei der man ganz abgesehen von allen sonstigen Lieb 
habereien einen ganz freien Standpunkt einnehmen kann und da 
glaube ich für mich den Anspruch erheben zu dürfen, daß ich im 
Prinzip gewiß kein Gegner der Veröffentlichung auch in der aller- 
weitesten Art bin. Es ist nur die Frage, wie man sich zu der tech 
nischen Ausführung stellt, und da habe ich die allererheblichsten 
Bedenken. Diese Bedenken sind nach den Erfahrungen, die wir alle 
gemacht haben, so stark, daß ich sage. Sie werden das Projekt in 
dieser Weise niemals durchführen, und wenn es parlamentarisch wäre, 
so würde ich nicht übel Lust haben, eine Wette einzugehen. Gestatten 
Sie mir, daß ich Ihnen meine Gründe vorführe. Die Sache ist 
zunächst die, daß das Gesetz vorschreibt, es muß bei allen derartigen 
Publikationen ein verantwortlicher Redakteur genannt werden. Nun 
ist zwar Herr Kollege Beutner der Ansicht, daß, wenn diese Publi 
kation sich innerhalb des Kreises derer hält, die sozusagen die gebor- 
nen Mitglieder beider Körperschaften sind, dann keine Verbreitung 
im Sinne des Gesetzes vorliegen würde, um die strafrechtliche Ver 
folgung herbeizuführen. Ich erkläre, daß ich mir nicht zutraue, in 
Bezug auf diese Frage eine bestimmte Meinung zu äußern, da die 
Rechtsfrage nach den Entscheidungen des Obertribunals mehrfach 
geschwankt hat und weil namentlich vom Ende vorigen Jahres einige 
Entscheidungen vorliegen, woraus gerade das Gegentheil gefolgert 
werden kann. Es scheint auch in der Natur der Sache zn liegen, 
daß, wenn die Vervielfältigung des hier gesprochenen in 200 Exem 
plaren geschieht, eine Kontrole darüber gar nicht denkbar ist, daß 
keine Verbreitung in andere Kreise stattfindet. Es ist auch gleich 
diese Pauschziffer so gefaßt, daß ein Hinübertreten aus dem eigentlich
	        

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