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Hohenzollern-Jahrbuch / Seidel, Paul (Rights reserved) Ausgabe 5.1901 (Rights reserved)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Keine Nutzungslizenz vergeben - es gilt das deutsche Urheberrecht: Mit dieser Kennzeichnung versehene Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Sie dürfen diese nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung des Urhebers/Rechteinhabers bzw. der Urheberin/Rechteinhaberin weiterverwenden oder vervielfältigen. Sie sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und können bei Missbrauch haftbar gemacht werden. Diese Kennzeichnung wird vorsorglich auch bei Werken verwendet, bei denen die Gemeinfreiheit nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Hohenzollern-Jahrbuch / Seidel, Paul (Rights reserved) Ausgabe 5.1901 (Rights reserved)

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Nutzungslizenz

Keine Nutzungslizenz vergeben - es gilt das deutsche Urheberrecht: Mit dieser Kennzeichnung versehene Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Sie dürfen diese nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung des Urhebers/Rechteinhabers bzw. der Urheberin/Rechteinhaberin weiterverwenden oder vervielfältigen. Sie sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und können bei Missbrauch haftbar gemacht werden. Diese Kennzeichnung wird vorsorglich auch bei Werken verwendet, bei denen die Gemeinfreiheit nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Monografie

Verfasser:
Lindenberg, Paul
Titel:
Berliner Polizei und Verbrechertum / von Paul Lindenberg
Erschienen:
Leipzig: Philipp Reclam Jun., [ca. 1892]
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Umfang:
192 Seiten
Berlin:
B 813 Recht. Justiz: Polizei
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15453692
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 813 Kripo 5
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

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  • Hohenzollern-Jahrbuch / Seidel, Paul (Rights reserved)
  • Ausgabe 5.1901 (Rights reserved)
  • Abbildung: Tafel: König Friedrich Wilhelm I. zu Pferde. Ölgemälde im Hohenzollern-Museum. Farbendruck. Vergleiche Krauske "Vom Hofe König Friedrich Wilhelms I." Seiten 173-210 dieses Bandes
  • Titelblatt
  • Stempel: Bibliothek d. K. Ministeriums des Innern
  • Inhaltsverzeichnis
  • Victoria, Kaiserin und Königin Friedrich † (Public Domain)
  • Königin Luise als Braut / Bailleu, Paul (Public Domain)
  • Die Handschriften der brandenburgisch-preußischen Regenten vom Anfange des 16. bis zum Ende des 19. Jahrhunderts / Erhardt, Louis (Public Domain)
  • Abbildung: Tafel: Stammtafel der Kurfürsten von Brandenburg, der Markgrafen von Ansbach und Bayreuth und der Herzöge in Preußen
  • Die Handschriften der älteren Hohenzollernschen Kurfürsten (Albrecht Achilles' und Johanns) / Friedrich, Wagner (Rights reserved)
  • Zur Geschichte der Kunst unter Friedrich dem Großen / Seidel, Paul (Public Domain)
  • Dorothea, die erste preußische Herzogin (gest. 1547) / Tschackert, Paul (Public Domain)
  • Das Turnier zu Ruppin 1512 / Wagner, Friedrich (Rights reserved)
  • Eine brandenburgische Prinzessin auf dem siebenbürgischen Fürstenthrone / Schuster, Georg (Public Domain)
  • Fünfzehn Karikaturen vom Hofe Friedrichs des Großen / Eulenburg-Hertefeld, Philipp zu (Public Domain)
  • Schaumünzen der Hohenzollern-Herrscher in Brandenburg - Preußen / Menadier, Julius (Public Domain)
  • Friederike Luise Wilhelmine, Prinzessin von Preußen, Königin der Niederlande / Bas, Francois de (Rights reserved)
  • Vom Hofe Friedrich Wilhelms I. / Krauske, Otto (Public Domain)
  • Zwei Hohenzollern-Ausstellungen / Seidel, Paul (Public Domain)
  • Behnisch, der erste Erzieher des nachmaligen Königs Friedrich Wilhelm III. / Rimpau, Wilhelm (Rights reserved)
  • Die historischen Denkmale in der Sieges-Allee des Berliner Tiergartens / Koser, Reinhold (Public Domain)
  • Miscellanea Zollerana (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnisse Hohenzollern-Jahrbuch 1897-1900
  • Impressum

Volltext

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deren Stelle Eisenspitzen ein und dete den Brustpanzer mit festen Platten, Dann übernahm der Kurfürst von seinem 
Waffenträger den Speer, schwang ihn einige Male über seinem Haupte und berührte mit ihm den aufgehängten Schild 
des Herzogs Heinrich von Mecklenburg als Zeichen der Herausforderung zum Einzelkampfe. Ein Herold rief den 
Geforderten auf zum Streite. Der Herzog ließ nicht auf sich warten und touchierte als Beweis, daß er die Forderung 
annehme, seinerseits das Wappen des Kurfürsten. Ein dreimaliges Trompetensignal und die Fürsten jagen aufeinander 
los. Die Lanze Joachims streift den Gegner nicht einmal; dagegen zielt Herzog Heinrich sicherer; nur stößt er zu 
hoch, so daß der Helm des Kurfürsten getroffen und, wenn auch nicht durhstoßen, so doch verschoben wird. Dem 
Verlezten wird dunkel vox den Augen, und er schwankt im Sattel *; doch bald erholt er sich wieder und noch giebt er 
sich nicht besiegt, Denn die Lanze des Gegners ist nicht zersplittert, und damit fehlt nach den Turniervorschriften das 
Kennzeichen des vollen Sieges. Erbittert greift der Kurfürst zum Schwerte, und es gelingt ihm den Gegner zu ent- 
waffnen. Zn diesem Uugenblike erklären die Siedsrichter den Kampf für unentschieden und trennen die Streiter. 
Das zweite Kämpferpaar bildeten der Herzog Albrecht von Mecklenburg und Busso von der Schulenburg.? 
Sie trafen sich (ganz nach Vorschrift) am Brustpanzer, und dabei zersplitterte des Herzogs Lanze; soweit war er ent- 
schieden der Sieger, wenn er auch in dem darauffolgenden Schwerterkampfe seinem Gegner sich nicht überlegen, doch 
aber gewachsen zeigte. 
Danach traten Rudolf Schen>, Herr zu Tautenberg und Johann von Beerfeld gegeneinander auf; sie ver- 
fehlten sich mit den Lanzen und erzielten mit den Schwertern keinen Erfolg. 
In die Luft stießen Busso von UNlvensleben 3 und Stefan von Bülow* als viertes Paar; auch das blanke 
Eisen brachte keine Entscheidung. 
Nnders verlief schon der Kampf zwischen Heinrich von Kroseke und dem mecklenburgischen Marschall Joachim 
von Hahn. Beim Zusammenprall haftete des Märkers Lanze im Schilde des Gegners, ohne zu zersplittern; dann 
freilich erwies sic) Hahn als Fechter überlegen, 
Unentschieden blieb der Kampf des sechsten Paares: Gebhards von Ulvensleben * und Kaspars von Oertzen; 
sie treffen sich nicht und waren einander im Shwerterkampfe gleich. ' 
Große Teilnahme erweckten der jüngere Werner von der Schulenburg und der mecklenburgische Ritter Georg 
von Fine; mit den Lanzen richteten sie zwar nichts aus, aber nac) langem, hartem Kampfe mit den Schwertern trieb 
endlich der Ultmärker seinen Gegner vor sich her, verfolgt ihn an den mecklenburgischen Herzögen vorüber bis an die 
Sdhranfen und trägt dadurch den Sieg davon. 
Weniger bedeutsam kämpft Barthold von Flans* gegen Johann von Loser; dann stoßen Cuther von Quißow 
und Nicolaus von Uldenburg aufeinander, Quitzow trifft mit der Lanze, zerbricht sie aber nicht, sonst sind sie 
einander gleich. 
In scharfem Rennen begegnen sic) Johann von Schlabberndorf und Paridam von Dannenberg "; ersterer 
trifft den Widerpart mit starkem Stoße, die Lanze gleitet aber ab und wirft den Getroffenen nicht vom Rosse; im 
Streit mit der blanken Wasse ist keiner dem anderen überlegen. 
Uls vorleiztes Paar kämpfen Ebel von Urummensee und Friedric) von Wolferode; sie führen Luftstöße aus 
und schaden sich nicht gerade im Nahkampfe. 
1 Dies erinnert ain den unglüclichen Stoß, der bei einem Turnier dem König Heinrich il. von Franfreich 1552 das Leben 
kostete. -- Schiller giebt in feiner Uebersezung der Memoiren des Marschalls von Vieilleville (Cottasche Ansg. X, S. 288) eine genaue 
Schilderung. -- Anch sonst sind erhebliche Unglücksfälle vorgekommen, Landgraf Friedrich von Thüringen wurde 1371 in den Unterleib 
verwundet. Alw. Schultz a. a. O., S. 323. =- * Er hatte 1513 als Marschall die Pfalzgräfin bei Rhein zur Hochzeit des Berzogs Georg 
von Pommern durch die Mark zu geleiten. Riedel, CI, 226. -- * Jedenfalls der auf Erxleben sitzende Busso von Ulvensleben, =““' 
* Dielleicht der Bruder des Bischofs von Lebus; vgl. Wohlbrü>, Geschichte des Bistums Lebus Il. =- 5 Wohl der bei Riedel, C 1, 493 
erwähnte Gevert von Alvesleven zu Gardelege. =- * Er wird mit dem oben erwähnten Heinrich von Flans schon 1505 als Kammerdiener 
(= Kammerherr) bei Riedel, CU, 172 erwähnt, -- * Bei Riedel wird nur ein Paridam von Dannenberg als 1491 bereits verstorben (A XXI], 299) 
und als dessen Söhne lediglich Ernst und Ulverich genannt. 
14
	        

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