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Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1945 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1945 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Monografie

Verfasser:
Hyan, Hans
Titel:
Gold! : Berliner Roman / Hans Hyan
Erschienen:
Gr. -Lichterfelde: Kahlenberg & Günther, [1905]
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Umfang:
291 Seiten
Berlin:
B 328 Literatur: Romane, Erzählungen über Berlin
Dewey-Dezimalklassifikation:
830 Deutsche Literatur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15453294
Sammlung:
Berliner Dialekt, Literatur, Literarisches Leben
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 328 Hy 2
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1945 (Public Domain)
  • 5. Januar 1945
  • 12. Januar 1945
  • 25. Januar 1945
  • 26. Januar 1945
  • 2. Februar 1945
  • 16. März 1945
  • 29. März 1945

Volltext

Diens<bilatt Seite 1 
Teil IX ; Hauptsteueramt Nr. I 
Ausgegeben 5. 1. 1945 
Inhalt: 
Nr. 1. Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühr. Sollstellung 1945 Seite 1 
Nr. 2. Entschließung betr. Änderung der Bezirkssatzung (Übergang der Verwaltung der Ver- 
gnügungsteuer und Getränkesteuer auf das Hauptsteueramt) Seite 2 
* "x | R R Spalte 8 einzutragen und die entsprechende Zahlungs- 
[x] HSteu 11 b 9800/14 Nr. 126 112. 1944] alt in dieser SOnlte besonders vn vermerken, Im 
Fernruf: Stadtverw. 3154 übrigen wird auf Abschnitt IV B der Grundbegriffe 
und wesentlichen Verfahtensvorschriften des Grund- 
An die Bezirksbürgermeister — Steueramt —. steuerrechts (DBl Teil IX aus 1943, Nr. 12, -S. 59-70) 
und auf B 26 Ziff. 6, 7, 8 und 20 Abs. 1 und 2 der Ge- 
Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühr schäftsanweisung für die Steuerämter verwiesen. 
Sollstellung 1945 (4) Für die Zu- und Abgänge bei der Grundsteuer 
. im Jahre 1945 ist die noch freie Spalte 16 (Zu- und 
1. Grundsteuer DB AnGE bei en Hauszinssteuer) Anzuri chic Inden 
€ as ort „Hauszinssteuer“ gestrichen und dafür 
MBIIV N TE a Han ren Prien „Grundsteuer 1945“ gesetzt wird. Die Erlasse von 
 natisch Auch‘ für das Rechnungsjahr P945 Damit Amtswegen sind auch für 1945 in Spalte 17 einzutragen 
ma x a at 85] c und durch Vorsetzung der Zahl „1945“ kenntlich zu 
elten die Hebesätze für die Grundsteuer 1944 auch machen 
für das Steuerjahr 1945 in der bisherigen Höhe weiter, ; 
ohne daß es hierzu einer besonderen Genehmigung (5) Bei Grundstücken, die als Vorratsgrundstücke 
bedarf. Da auch die Sätze für die Straßenreinigungs- der Reichsbahn in der letzten ‚Steuerliste gekenn- 
gebühr 1945 keine Änderungen erfahren und Umgrup- zeichnet und noch nicht vom Steueramt Kreuzberg 
pierungen in den Rein.-Kl. nur vereinzelt vorgenommen übernommen worden sind, wird. von der ‚Eintragung 
werden, kann die Sollstellung und die Festsetzung des sowohl des Meßbetrages, als auch der Grundsteuer 
Sehr SO schon ‚Jeizt in Angriff ur End weiterhin abgesehen. 
Die Arbeiten sind‘ so zu beschleunigen, da sie bis m 314 len n 
spätestens 31. 3. 1945 durchgeführt sind, da bereits .: A en Sn DE OlC en 
in. der ersten Woche des Monats April die Veranla- stellung für 1945 ton ur OBEN ZU CHI Cheid 7 Dies 
Log X gung zur Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühr irqd 5 der Regel der Fall Or nischeiden. es 
Lochmarke für 1945 durch öffentliche Bekanntmachung beab- wm 8 EN N . 
sichtigt ist. a) bei Senkung der Steuer für Mietwohngrundstücke 
@) Zur Arb eg N ve infolge Belastungserhöhung, 
ur Arbeitsersparnis und auch zur Ang ei- ; : S är ei ‚te Wohn- 
chung an das Sollbuch, welches erstmalig für 2 Jahre, b) N EHbUSICH der Steuer für eigengenutzte Wohn 
und zwar für 1945 und 1946 eingerichtet! wird, ist die vo; Senk ? Ss n G 
für 1944 und 1945 vorgesehene Steuerliste auch noch c) bei Senkung der Steuer für unbebauten Grund- 
für 1946 zu verwenden. Zu diesem Zwecke ist in besitz auf die Hälfte auf Grund des Min.-Erl. vom 
Spalte 3 der Steuerliste auf die letzte Zeile die Zahl 25. 10. 1943 (DB] Teil IX/1943, Nr. 184, S. 301-304), 
„1945“ zu setzen und die bereits vorhandene Zahl d) bei Senkung der Steuer für Bauland mit Eigen- 
"1945“ in „1946“ zu ändern. tumsbeschränkung. und für kleinsiedlerischen 
) Grundbesitz (Ziff. 23 Abschnitt A Abs. 7 und Ab- 
0 bei An rn a und schnitt B 1 Ver£.-Vorschr.), 
beim Grundsteuerjahres- . Vierteljahressoll im - n f 
Laufe des Sieuerahres 1944 keine Änderungen ein- ® De Senne een po 79 A de Mehr 
etreten sind, was bei dem weitaus überwiegenden een anzuscehendem N Bauland. Pachtland eines 
Teil der Einzelkonten der Fall sein wird, gelten diese L Od wWinls und Land für Brachlandor; anisation 
Meßbeträge und Einzelsolls zugleich für das Steuer- (Ziff. 23 Abschnitt A Ahs 3 und 5 Th Abschnitt 
jahr 1945. Die TE Beträge sind unver- 3 2 Verf.-Vorschr.) . 
ändert in die Steuerliste 1945 zu übernehmen und auf . „x. 2 
A Totzte Zeile der bisherigen Steuerliste 1944 zu | bei Senkung der Steuer auf den vor dem 1. 4 
übertragen. 1944 erhobenen Betrag bei vor dem 1.1. 1944 total 
A ie des S iahrs 1944 der Meß zerstörten Eigenheimen des neuesten Neuhaus- 
Hat sich im Laufe des Steuerjahrs 1944 der Meß- pesitzes (DBI Teil IX/1944, Nr. 103, S. 104-107), 
betrag geändert, so befindet sich der neue auch für i Sen! Ss Dei mit H . A 
1945 maßgebliche Meßbetrag mit der Bezeichnung g) bei Senkung en Steuer bei mit Tauszinssteuer: 
neu“ bereits auf der letzten Zeile der Steuerliste hypotheken finanzierten EU 00 Su 400) en 
[944. Er kann somit als Meßbetrag für 1945 gelten. hausbesitz (DBl Teil 1X/1944, Nr. 99, S. 102). 
Ändert sich der Meßbelras In Laufe des Steuerjahres (7) Bei Fällen der Ertragsminderung (Ab- 
1945, so ist der bisherige eßbetrag zu durchstreichen schnitt II GrBilR) ist wie bisher die Grundsteuer in 
und darüber der neue Meßbetrag mit dem Zusatz der Ver Höhe zum Soll zu stellen und mit der 
neu“ zu setzen. Bei Anden des Grundsteuer- Jahresmitteilung anzufordern. Über einen Erlaß für 
jahressolls bzw. Vierteljahressolls in 1944 ist auf die 1945 wird in diesen Fällen erst nach Eingang- eines 
letzte Zeile der Steuerliste 1944 in die Spalten 8 und 9 entsprechenden Antrages entschieden. Da für 1945 
das sich aus dem Meßbetrag und Hebesatz von die eranlagung zur Grundsteuer bereits zu Anfang 
200 v.H. für Grundstücke und 79 v.H. für land- und des Steuerjahres ‚erfolgt, kann die Einsetzung von 
forstwirtschaftliche Betriebe errechnete Jahres- und „B. a. w.-Beträgen“, wie dies früher notwendig war, 
Vierteljahressoll der Grundsteuer für 1945 einzutragen. unterbleiben. 
— Soweit die Zahlung der Grundsteuer mit einem (8) Wegen des Verfahrens bei der Sollstellung 
Jahres- bzw. Halbjahresbelrag® in Betracht kommt, und bei Erlassen von Ayo gen gilt auch das zu 
ist der betreffende Jahres- oder Halbjahressteuerbe- Abschnitt IV B der Grundbegriffe und zu B 26 Ziff. 20 
irag in die für das Vierteljahressoll vorgesehene der Gesch.-Anw. für die Steuerämter Gesagte. 
Aehtet auf sparsamsten Materialverbrauch!
	        

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