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Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1908 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1908 (Public Domain)

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Monografie

Verfasser:
Ostwald, Hans
Titel:
Zwei Gesellen : Roman / von Hans Ostwald
Erschienen:
Berlin: Egon Fleischel & Co., 1904
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Umfang:
324 Seiten
Berlin:
B 328 Literatur: Romane, Erzählungen über Berlin
Dewey-Dezimalklassifikation:
830 Deutsche Literatur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15450570
Sammlung:
Berliner Dialekt, Literatur, Literarisches Leben
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 328 Ost 5
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
15

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  • Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain)
  • Ausgabe 1908 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhalts-Verzeichnis des XXVIII. Jahrgangs, 1908.
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  • Nr. 101
  • Nr. 102
  • Nr. 103

Volltext

as 
Gasthöfe und Speisehäuser. 
erster Klasse, 3 zweiter Klasse und 14 dritter Klasse, außerdem eine große 
Anzahl von Speisehäusern, Wein- und Bierstuben, Kaffeehäusern mit Billards. 
Kaffeegärten, in denen man besonders im Sommer außer Kaffee auch 
Wein, Bier und kalte Küche bekommen und zu Abend speisen konnte, Gar— 
küchen ꝛc. Die Gasthäuser hatten eine bestimmte Taxe, welche in jedem 
Zimmer angeschlagen sein mußte: sie war vom Polizeidirektorium festgestellt. 
und die Wirte durften sie nicht übertreten; jeder Wirt, der überführt wurde, 
die Taxe überschritten zu haben, mußte für jeden Groschen, den er über diese 
genommen hatte, einen Thaler Strafe erlegen. 
Aus der von Nikolai mitgeteilten Taxe erwähnen wir folgende Zahlen: 
Es kostete in den Gasthäusern erster Klasse eine Stube und Kammer mit Bett 
und Licht im 1. und 2. Stockwerk vorn heraus, inkl. Betten und Licht 1 Thlr.: 
hinten heraus eine Stube im 1. und 2. Stockwerk 12 Gr.: der Mittagstisch, 
welcher lediglich für fremde Passagiere gehalten wurde, bestehend in fünf guten, 
wohlgekochten Gerichten nach Beschaffenheit der Jahreszeit an Fleisch, Fischen, 
zahmen Braten und Wildbraten nebst Dessert für jede Person 16 Gr.; der Abend— 
tisch, bestehend in drei guten Schüsseln mit Butter und Käse 12 Gr.; ein Butter— 
brod mit Braten oder Pökelfleisch belegt 1 Gr. 6 Pf. u. s. w. — In Gast— 
höfen zweiter Klasse zahlte man für ein Logis in der 2. Etage vorn heraus 
mit Betten und Licht 8 bis 10 Gr.; für ein Logis in der oberen Etage oder 
hinten heraus 6 bis 8 Gr.; für das Mittagessen von drei guten Gerichten 
nebst Butter und Käse 6 Gr., wird aber auch ein Dessert gegeben, 8 Gr. — 
In den Gasthöfen dritter Klasse waren die Preise billiger; sollte ein Fremder 
eine besondere Stube mit Bett in diesen Wirtshäusern verlangen, so bezahlte 
er dafür nebst Licht 6 Gr., für eine Portion Mittagessen, bestehend in einer 
Suppe und Zugemüse mit Fleisch 3 Gr., für ein Nachtlager in der Gaststube 
auf Stroh mit Betten 2 Gr., ohne Betten 1 Gr. 
In den Speisehäusern war der Preis für Mittagbrot je nach der 
Feinheit des Lokals und der gereichten Speisen schwankend, von 3 bis etwa 
12 Groschen; dazu gab es auch schon damals Wein- und Delikatessen— 
handlungen, in denen die Feinschmecker die Seltenheiten anderer Länder 
mit vielen Thalern bezahlen mußten. Für die Arbeiter bestanden Gar— 
küchen, in denen man ein leidliches Mittagbrot, Suppe, Gemüse und Fleisch, 
mitunter auch einen Braten, für 1 Groschen 6 Pfennige und 2 Groschen er— 
halten konnte. 
Für das Vergnügen des Volkes war ebenso gesorgt wie für das 
der vornehmen Stände. Die alten Volksfeste hatten neues Leben bekommen, 
der eingegangene Schützenplatz wurde wieder eröffnet, nachdem Friedrich im 
Jahre 1747 die Schützengilde wiederhergestellt hatte. Auf dem Schützenplatz 
vor dem Königsthor fand alljährlich ein Scheibenschießen statt, bei welchem 
die Schützenbrüder um ausgesetzte Preise kämpften. Das Königsschießen 
wurde am 27. August abgehalten; derjenige Schütze, der dem Mittelpunkt 
der Scheibe am nächsten gekommen war, wurde zum Schützenkönig erklärt 
und feierlich mit einer goldenen Kette geschmückt; er hatte dafür aber die 
Pflicht, die ganze Gilde im Saal des Schützenhauses zu bewirten. Dem 
Königsschießen folgte das Vogelschießen. Jeder, der ein Stück vom Vogel 
herabschoß, bekam einen gewissen Preis an Geld, der nach der Schwere des 
jerabgeschossenen Stücks bemessen war. Wer den Kern herunterholte, erhielt
	        

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