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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1998 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1998 (Public Domain)

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Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Monografie

Verfasser:
Höcker, Paul Oskar
Titel:
Sommernachtstraum : Erzählung aus den Jugendtagen Felix Mendelssohn Bartholdys / von Oskar Höcker
Erschienen:
Berlin: Herm. J. Meidinger, 1895
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Umfang:
206 Seiten
Schlagworte:
Mendelssohn Bartholdy, Felix ; Belletristische Darstellung
Berlin:
B 252 Biographie: Einzelbiographien und Familienbiographien
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15450176
Sammlung:
Berlinerinnen, Berliner
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 252 Men-B 3
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1998 (Public Domain)
  • Nr. 1, 30. Januar 1998
  • Nr. 2, 13. Februar 1998
  • Nr. 3, 9. April 1998
  • Nr. 4, 23. Juni 1998
  • Nr. 5, 31. Juli 1998
  • Nr. 6, 2. Oktober 1998
  • Nr. 7, 16. Oktober 1998
  • Nr. 8, 13. November 1998
  • Nr. 9, 16. Dezember 1998

Volltext

— Verleihung der Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buch- Senatsverwaltung für Inneres 
stelle“ ($ 44 StBerG), A 
Berufung der Mitglieder von Zulassungs- und Prüfungs- An die. Senatsverwaltun . __- ; 
N gen (einschließlich Senatskanzlei) 
DES S 1 NN 1 On $ 10 A bs. 1 A NS die Verwaltung des Abgeordnetenhauses 
Sie a nl Acht Sr Fr -—_— Sn  ereilschaf St den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes 
N SUSI mächtigte und Steuerberatungsgesellschaften den Präsidenten des Rechnungshofes 
T ). den Berliner Datenschutzbeauftragten 
die Bezirksämter 
IL. die Sonderbehörden 
. X. . die nichtrechtsfähigen Anstalten 
Bei der Senatsverwaltung für Finanzen verbleiben danach die Krankenhausbetriebe 
noch: 4 . 
nachrichtlich 
- Zuständigkeit für Grundsatzfragen des Steuerberatungs- an die Eigengesellschaften 
rechts (Gesetzgebung, Organisation), die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, 
. . = . S N an denen Berlin überwiegend beteiligt ist 
Dienst- und Fachaufsicht über die Oberfinanzdirektion die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
Berlin ($3 des Finanzverwaltungsgesetzes), des öffentlichen Rechts 
— Staatsaufsicht über die Steuerberaterkammer Berlin ($ 88 den Hauptpersonalrat 
des Steuerberatungsgesetzes). 
Für die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Anordnung Rundschreiben 
anhängigen Klageverfahren auf Zulassung zur Prüfung, über über Teil- und Ergänzungslieferungen 
Prüfungsentscheidungen sowie auf Bestellung oder Wieder- zum Arbeitsmaterial 
bestellung als Steuerberater bzw. Anerkennung als Steuerbera- der S is It für I 
tungsgesellschaft, deren Rücknahme oder Widerruf verbleibt er enatsverwaltung Tür nneres 
es bei der bisherigen Zuständigkeit der Senatsverwaltung für für den Personalsachbearbeiter 
Finanzen. zum Angestelltenrecht 
Il. Vom 3. März 1998 
Diese Anordnung tritt am 15. April 1998 in Kraft. Inn IT 16 
Telefon: 24 74 - 25 47 / 21 50 oder 24 74 - 0 
intern 99727-2547/21 50 
Vom Arbeitsmaterial der Senatsverwaltung für Inneres für den 
Personalsachbearbeiter zum Angestelltenrecht sind bis Ende 
Senatsverwaltung für Inneres des Jahres 1997 bekanntgegeben worden: 
An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) A. Arbeitsmaterial zum BAT/BAT-O 
die Bezirksämter 1. Teillieferung - Arbeitsmaterialien zu den $8 1 bis 14 BAT/ 
die Sonderbehörden BAT-O - (Rundschreiben II Nr. 55/1996), 
die nichtrechtsfähigen Anstalten % . . I 
hachtichdich 1. Ergänzungslieferung - Arbeitsmaterialien zu den $81, 4 
an. die Verwaltung des Abseordnetenhausss und 11 BAT/BAT-O - (Rundschreiben II Nr. 63/1996), 
den Präsidenten des Rechnungshofes 2. Teillieferung - Arbeitsmaterialien zu den $$ 22, 23, 23 a, 23 b 
den Berliner Datenschutzbeauftragten und 24 BAT/BAT-O - (Rundschreiben II Nr. 74/1996), 
die Eigengesellschaften ON . Wr 
die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, SE NE ED ri Dr N OLD 26, 28 und 30 
an denen Berlin überwiegend beteiligt ist -O - (Rundschreiben E ) 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 4. Teillieferung - Arbeitsmaterial zu 833 a BAT/BAT-O - 
des öffentlichen Rechts (Rundschreiben II Nr. 41/1997), 
den Hauptpersonalrat a ; =. 
5. Teillieferung - Arbeitsmaterialien zu den 88 34 und 36 BAT/ 
a . BAT-O - (Rundschreiben II Nr. 43/1997), 
ES m 7 N ern DEE ng 2. Ergänzungslieferung - Arbeitsmaterial zu $ 1 BAT/BAT-O - 
ur das Berliner ideenmanagemen (Rundschreiben II Nr. 55/1997), 
Vom 25. Februar 1998 3. Ergänzungslieferung - Arbeitsmaterial zu $ 1 BAT/BAT-O - 
(Rundschreiben II Nr. 78/1997), 
Inn R-VR 2 Me 6. Teillieferung - Arbeitsmaterialien zu $ 19 BAT/BAT-O, $ 20 
Telefon: 24 74 - 28 65 oder 24 74 - 0, intern 99727 - 28 65 BAT, $21 BAT/BAT-O und $39 BAT/BAT-O - (Rundschrei- 
ben II Nr. 90/1997); 
Nummer 4 (Gegenstand) der Allgemeinen Anweisung für das 
Berliner Ideenmanagement vom 20. Januar 1998 (DBIl. I S. 37) B. Arbeitsmaterial zu den den BAT/BAT-O ergänzenden Tarif- 
wird wie folgt berichtigt: verträgen 
Der Klammerzusatz im Absatz 2 lautet statt „(älter als 3 Jahre)“ Arbeitsmaterialien zu den Zulagen-Tarifverträgen West und 
richtig „(nicht älter als 3 Jahre)“. Ost (Rundschreiben I [II] Nr. 1/1998). 
DBl.I Nr. 3 / 09. 04. 1998 $ 47
	        

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