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Neue Baupolizei-Verordnung für die Vororte von Berlin vom 30. Januar 1912 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Neue Baupolizei-Verordnung für die Vororte von Berlin vom 30. Januar 1912 (Public Domain)

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Monografie

Titel:
Einkommensteuerordnung der Stadtgemeinde Berlin : vom 19. Januar 1895 nebst Anhang betreffender Gesetze etc.
Werktitel:
Einkommensteuerordnung der Stadtgemeinde Berlin vom 19. Januar 1895
Erschienen:
Berlin: Wilhelm Baensch, 1895
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Umfang:
111 Seiten
Schlagworte:
Berlin ; Einkommensteuer
Berlin:
B 807 Recht. Justiz: Einzelne Rechtsgebiete
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15449962
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 807 Steu 38
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Schnellzugriff

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  • Neue Baupolizei-Verordnung für die Vororte von Berlin vom 30. Januar 1912 (Public Domain)
  • Einband
  • Aufkleber: Simon Schropp'sche Landkarten-Handlung Berlin, Dorotheenstr. 53 (Schropp-Haus)
  • Verfügung des Polizei-Präsidenten von Berlin vom 18. November 1909
  • Werbung
  • Titelblatt
  • Städtische Plankammer. Technische Bibliothek der Bauverwaltung Berlin
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Erster Abschnitt. Bauerlaubnis, Prüfung und Abnahme der Bauten
  • Zweiter Abschnitt. Schutzmaßregeln bei der Bauausführung
  • Dritter Abschnitt. Bauvorschriften
  • Vierter Abschnitt. Sondervorschriften für die einzelnen Bauklassen
  • Fünfter Abschnitt. Sondervorschriften für Einfamilienhäuser
  • Sechster Abschnitt. Sondervorschriften für Fabrikbauten
  • Siebenter Abschnitt. Schlußbestimmungen
  • Anlage. Geltungsbereich und Bauklassenverteilung der Baupolizeiverordnung für die Vororte von Berlin vom 30. Januar 1912 und der P.B. v. 27. März und 18. Juni 1912 und 9. April 1913
  • Anhang
  • I. Alphabetisches Sachregister
  • II. Ortsverzeichnis
  • Werbung
  • Rückdeckel
  • Farbkarte

Volltext

42 
831. 
Holzbau. Kleine bauliche Anlagen, wie Schuppen, Buden usw. 
4. Die Umfassungswände von Schuppen, Buden, 
Gartenhallen, Veranden, Lauben, Kegelbahnen, Abort— 
anlagen und ähnlichen kleinen Anlagen dürfen aus Holz, 
Eisenblech, Drahtputz, Gipsdielen oder aus ähnlichen 
Stoffen hergestellt werden. 
2. Diese Anlagen dürfen eine Grundfläche von 
25 qm, Kegelbahnen eine Grundfläche von 125 qm sowie 
eine Fronthöhe von 3 mnicht überschreiten und müssen 
von Holzbauten, Nachbargrenzen und öffentlichen Stra— 
ßen 6 mentfernt bleiben. 
Abweichungen von diesen Maßen können unter der 
Voraussetzung zugelassen werden, daß die Baulichkeiten 
nur vorübergehend für bestimmte Nutzungszwecke er— 
aeh werden und feuerpolizeiliche Bedenken nicht vor— 
iegen. 
3. Bei Gebäuden, die im Gebiete der Bauklassen 
C, D, E und P errichtet werden, dürfen Vorbauten, so— 
weit es mit der Feuersicherheit nicht unvereinbar ist, aus 
Holz hergestellt werden. 
4. Wirtschaftsgebäude auf Grundstücken, welche land— 
wirtschaftlichen oder gärtnerischen Betrieben dienen, 
unterliegen nicht den unter Ziffer 2 Absatz 1 getroffenen 
Beschränkungen der Grundfläche und Fronthöhe. 
832. 
Decken. 
1. Decken in Gebäuden, die Räume zum dauernden 
Aufenthalt von Menschen enthalten, und deren Konstruk— 
tionsteile (Balken, Sparren, Zangen und dergleichen) 
aus Holz bestehen, sind auszustaken, mit unverbrenn— 
lichen Stoffen in einer Stärke von mindestens 0,13 m 
auszufüllen und unterhalb entweder durchweg mit Mör—
	        

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