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Berliner Adreßbuch (Public Domain) Ausgabe 1906 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Metadaten: Berliner Adreßbuch (Public Domain) Ausgabe 1906 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Monografie

Verfasser:
Walleiser, Karl
Titel:
Festschrift zur Feier des 150jährigen Bestehens des Berliner Invalidenhauses : 1748 - 15. November - 1898 / von Karl Walleiser
Weitere Titel:
Laeso et invicto militi
Erschienen:
Oldenburg: Gerhard Stalling, 1898
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Umfang:
30 Seiten
Schlagworte:
Geschichte 1748-1898 ; Invalidenhaus Berlin
Berlin:
B 948 Gesundheit. Soziales: Behindertenarbeit
Dewey-Dezimalklassifikation:
360 Soziale Probleme, Sozialarbeit
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15446458
Sammlung:
Gesellschaft, Bevölkerung, Soziales, Gesundheit
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 948 Inv 3
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
Anhang

Kapitel

Titel:
Beilage 5. Rangliste von den Oberofficiers bei den Invaliden pro mense novembri 1748

Schnellzugriff

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  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1932 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Rednerliste
  • Sitzung 1, 14. Januar 1932
  • Sitzung 2, 28. Januar 1932
  • Sitzung 3, 4. Februar 1932
  • Sitzung 4, 25. Februar 1932
  • Sitzung 5, 3. März 1932
  • Sitzung 6, 10. März 1932
  • Sitzung 7, 17. März 1932
  • Sitzung 8, 7. April 1932
  • Sitzung 9, 3. Mai 1932
  • Sitzung 10, 10. Mai 1932
  • Sitzung 11, 9. Juni 1932
  • Sitzung 12, 23. Juni 1932
  • Sitzung 13, 24. Juni 1932
  • Sitzung 14, 28. Juni 1932
  • Sitzung 15, 30. Juni 1932
  • Sitzung 16, 15. September 1932
  • Sitzung 17, 20. September 1932
  • Sitzung 18, 4. Oktober 1932
  • Sitzung 19, 13. Oktober 1932
  • Sitzung 20, 25. Oktober 1932
  • Sitzung 21, 27. Oktober 1932
  • Sitzung 22, 10. November 1932
  • Sitzung 23, 17. November 1932
  • Sitzung 24, 18. November 1932
  • Sitzung 25, 1. Dezember 1932
  • Sitzung 26, 15. Dezember 1932

Volltext

Sitzung am 10. März 1932. 
129 
Ordnung hinweisen und gegenüber dem Magistrat 
den Wunsch aussprechen, daß der Magistrat bei 
der Einziehung der neuen Gebühren Härten ver 
meidet, die insbesondere dadurch entstehen kön 
nen, daß ja nun eben nicht mehr der einzelne 
Hausbesitzer die Möglichkeit hat, seine Zahlungen 
um Jahre hinauszuschieben, sondern gezwungen 
ist, sie sofort zu leisten. Da dadurch naturgemäß 
in dem Ubergangsstadium gewisse Härten ein 
treten können, möchten wir also dem Magistrat 
ans Herz legen, diesen § 13 der neuen Gebühren 
ordnung nicht nur als eine reine Formangelegen 
heit anzusehen, sondern auch wirklich zugunsten 
der Hausbesitzer von diesem Paragraphen Ge 
brauch zu machen. 
Stadtv. Tilgner (W): Meine Damen und Her 
ren ! Der Magistrat beabsichtigt, durch Ortsgesetz 
die Aufbringung der Straßenreinigungskosten da 
hin zu ändern, daß die Beiträge in Gebühren um 
gewandelt werden. Wir halten ein derartiges Vor 
gehen für unzulässig und ungesetzlich. Es mag 
stimmen, daß die Verwaltung durch Erhebung von 
Gebühren zum Teil entlastet wird. Es ist aber 
weder von dem Herrn Kämmerer noch sonst von 
der Verwaltung gesagt Worden, inwieweit viel 
leicht die Verwaltung daran schuld ist, daß augen 
blicklich 6 Millionen an Beiträgen rückständig 
sind. Das mag nicht nur die Schuld der Haus 
besitzer sein. Ich will nicht sagen, daß es eine 
Nachlässigkeit ist, aber eine gewisse Beschleuni 
gung hat bei der Verwaltung vielleicht gefehlt, um 
diese Beiträge einzutreiben. Durch Inkrafttreten 
eines derartigen Gesetzes findet unzweifelhaft 
eine einseitige Belastung einer kleinen Gruppe der 
Berliner Bevölkerung statt. Die Behauptung des 
Magistrats, daß lediglich der Hausbesitzer ver 
pflichtet ist, die Gebühren der Straßenreinigung 
auszubringen, müssen wir ganz entschieden be 
streiten. Jeder andere Einwohner der Stadt Berlin 
benutzt den Bürgersteig, den Fahrdamm der 
Straßen Berlins genau so wie der Hauseigentümer. 
(Stadtv. Fritz Lange: Der macht aber nicht 
so viel Staub!) 
— Den meisten Staub machen Sie ja, und zwar 
gerade hier im Rathaus. -—- 
Daß jeder dieselbe Verpflichtung hat, der die 
selbe Beschmutzung der Straße herbeiführt, das 
können Sie daran sehen, daß z. B. selbst der Herr 
Oberbürgermeister verpflichtet sein würde, die 
Straßenreinigungsgebühren mit zu tragen, wenn 
er den Dreck, den Sie hier veranlassen, sich 
draußen abtritt. 
(Stadtv. Urich: Der wird sich schwer hüten!) 
Jeder Bewohner der Stadt Berlin hat dieselbe 
Verpflichtung wie der Hausbesitzer. 
Wenn der Herr Kämmerer behauptet, daß eine 
Mehrbelastung augenblicklich nicht stattfindet, 
so mag das stimmen. Wir haben aber nicht die 
Garantie, daß nach der Umwandlung der Beiträge 
in Gebühren in Zukunft genau so sparsam ge- 
wirtschaftet wird, wie es ja augenblicklich der 
Fall sein soll. Tatsächlich ist eine Mehrbelastung 
des Hauswirtes dadurch entstanden, daß zwar 
alle Gebühren um 10 % gesenkt sind, genau wie 
die Mieten gesenkt wurden, daß aber, wie man 
hört, der Grundbesitzer heute genau denselben 
Betrag aufbringen soll, wie es bisher der Fall ge 
wesen ist. Wenn die Straßenreinigung in der 
Lage ist, 25 % weniger zu gebrauchen als bisher, 
so ist es jedenfalls eine Überspanntheit der 
Straßenreinigung gewesen, denn die Verwaltung 
hätte schon vorher 25 % sparen müssen und nicht 
erst jetzt, nachdem der Herr Kämmerer sagt: Ich 
will nicht mehr mitzahlen und kann nicht mehr 
mitzählen. Das Einsparen geschieht hier ledig 
lich zugunsten der Kämmereikasse. Wenn 25% 
in der Straßenreinigung gespart werden können, 
so mußte die Einsparung zu gleichen Teilen die 
Kämmereikasse und andererseits den Haus- und 
Grundbesitzern zugute kommen. Wir haben durch 
aus keine Garantie, daß die Einsparung stand 
hält. Wir haben iin der Verwaltung der Stadt 
Berlin häufig genug die Erfahrung machen 
müssen, daß dann nachträglich Gebühren erhoben 
oder erhöht werden. Durch Umwandlung der Bei 
träge ist dem Magistrat ohne Frage das Recht zu 
gesprochen, daß er, wenn er mit dem Betrage, den 
er heute angibt, nicht auskommt, dann die Ge 
bühren am Ende des Jahres nacherheben kann. 
Wir sind der Meinung, daß, wenn jeder Druck von 
Seiten des Herrn Kämmerers auf die Verwaltung 
der Straßenreinigung verloren geht, für den Herrn 
Kämmerer gar kein Interesse mehr vorhanden ist, 
auf irgendeine Art und Weise weiterzusparen. 
Was jetzt vom Magistrat gesagt wird, daß eine 
Mehrbelastung ja nicht stattfinde, ist, wie man 
als Berliner sagt, lediglich ein Hühneraugen 
pflaster, das uns aufgelegt wird. Jetzt ist augen 
blicklich die Umwandlung nicht allzu scharf zu 
spüren. 
Wenn der Herr Kämmerer im Haushaltsaus 
schuß erklärte, daß die Stadt Berlin durch das 
Grundeigentum usw., das sie besitzt, selbst mit 
7 % an den Unkosten beteiligt ist, so ist ja in dem 
neuen Ortsgesetz ein Paragraph vorhanden, der 
der Verwaltung das Recht gibt, unter gewissen 
Umständen, wenn der Hausbesitzer oder Grund 
besitzer, gleich ob Magistrat oder Privatbesitzer, 
nicht zahlen kann, die Gebühren zum Teil zu er 
lassen. Durch diesen Paragraphen ist die Mög 
lichkeit sehr leicht gegeben, daß der Herr Käm 
merer dann an die Verwaltung herantritt und 
sagt: wir können nicht mehr zahlen, die Stadt ist 
in Nöten, also streicht unsere 7 %. Dann wird der 
Hausbesitz mit diesen 7 % neu belastet. 
(Stadtv. Fritz Lange: Sie sind doch Fuhr 
unternehmer!) 
— Ich werde gleich auf den Fuhrunternehmer zu 
sprechen kommen. — Wie jetzt schon der Etat der 
Straßenreinigung ergibt, ist nicht zu bestreiten, 
daß der Stadtfuhrpark heute zum Teil Leute be 
schäftigt, die von der Straßenreinigung bezahlt 
werden. Der Etat der Straßenreinigung ist mit 
dem des Stadtfuhrparks und der Müllbeseitigung 
derartig eng verbunden, daß eine derartige 
Verschiebung des Personals sehr leicht vorkom 
men kann. Wir haben zum Kämmerer das Zu 
trauen, daß er, wenn er ein eigenes Interesse 
daran hat, selbstverständlich auf derartige Dinge 
achtet und auch in Zukunft darauf drücken wird, 
den Etat der Straßenreinigung möglichst niedrig 
zu halten. Wenn das Interesse aber verloren geht, 
dann ist es anders. Wenn jetzt, wo der Kämmerer 
noch ein Interesse daran hat, zu sparen, schon 
derartige Fälle vorkommen, wie soll das dann in 
Zukunft werden? Es läßt sich sehr leicht mit 
fremdem Gelde wirtschaften; das ist nunmehr bei 
der Verwaltung der Fall. Die Verwaltung braucht 
ja die Gelder nicht auszubringen, sondern ledig 
lich der Privatbesitz. 
Wenn die Kommunistische Partei nun sagt: 
wir stimmen dem zu, die Kosten muß unbedingt 
der Hausbesitz tragen, Abwälzung auf die Mieter 
ist nicht zulässig, die Hausbesitzer bekommen ja
	        

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