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Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1923 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1923 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Monografie

Verfasser:
Sydow, Anna von
Titel:
Gabriele von Bülow : Tochter Wilhelm von Humboldts : ein Lebensbild : aus den Familienpapieren Wilhelm von Humboldts und seiner Kinder : 1791 - 1887 / [Anna von Sydow]
Ausgabe:
Vierte Auflage
Erschienen:
Berlin: Ernst Siegfried Mittler und Sohn, 1894
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Umfang:
XI, 572 Seiten
Schlagworte:
Bülow, Gabriele von ; Biographie
Berlin:
B 252 Biographie: Einzelbiographien und Familienbiographien
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15451034
Sammlung:
Berlinerinnen, Berliner
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 252 Bül G 1 a
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
I. Das Elternhaus 1791-1802. Heirath Wilhelm v. Humboldts. Reisen in Spanien und Frankreich. Rückkehr in die Heimath

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1923 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis für das Dienstblatt 1923, Teil VII
  • 6. Januar 1923
  • 18. Januar 1923
  • 20. Januar 1923
  • 27. Januar 1923
  • 3. Februar 1923
  • 19. Februar 1923
  • 17. Februar 1923
  • 24. Februar 1923
  • 3. März 1923
  • 10. März 1923
  • 10. März 1923
  • 28. März 1923
  • 4. April 1923
  • 7. April 1923
  • 11. April 1923
  • 18. April 1923
  • 15. April 1923
  • 2. Mai 1923
  • 9. Mai 1923
  • 16. Mai 1923
  • 18. Mai 1923
  • 23. Mai 1923
  • 26. Mai 1923
  • 30. Mai 1923
  • 6. Juni 1923
  • 13. Juni 1923
  • 20. Juni 1923
  • 27. Juni 1923
  • 4. Juli 1923
  • 11. Juli 1923
  • 18. Juli 1923
  • 25. Juli 1923
  • 26. Juli 1923
  • 1. August 1923
  • 8. August 1923
  • 15. August 1923
  • 22. August 1923
  • 29. August 1923
  • 31. August 1923
  • 5. September 1923
  • 7. September 1923
  • 12. September 1923
  • 14. September 1923
  • 19. September 1923
  • 26. September 1923
  • 1. Oktober 1923
  • 3. Oktober 1923
  • 10. Oktober 1923
  • 17. Oktober 1923
  • 24. Oktober 1923
  • 31. Oktober 1923
  • 10. November 1923
  • 22. November 1923
  • 24. November 1923
  • 24. November 1923
  • 1. Dezember 1923
  • 3. Dezember 1923
  • 15. Dezember 1923
  • 22. Dezember 1923
  • 29. Dezember 1923

Volltext

< Die auf Fürsorgekosten entfällenden Personalkosten sind nach unzureichend waren. Wi b deshalb - 
- Azo vorgenannier Zuschüsse in dem en fd u unzu Et Mailen: Haben beohai Futgende Er. 
nachweis A abzusehen und in die zuständigen Spalten der 
Nachweise A 1 oder A2 einzutragen. Vom 1.--15. November 1923: 
N Hauptfürsorgestelle der Stadt Berlin für Kinder von 2--14 Jahren auf 0,60 Goldmark täglich, 
für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene. für erholungsbedürftige Kinder von 
An die Fürsorgestellen für KB. und KH. bei den Bezirks- 2--6 Jahren auf . . . . - 0,70 Goldmark täglich. 
5 ämtern 1--20. Vom 16. November ab bis auf weiteres: 
< : für Säuglinge auf 1,40 Goldmark tägl. (d. [. sieben Zwölftel 
s 768 ] Festsetzung der Erziehungs- 1.12.23 des Satzes von 2,40 M., der den Krankenanstalten für die 
15 emma gelder in Kindergärten u. Verpflegung Erwachsener gezahlt wird), ' ; 
4. | Horten. für Kinder von 2--14 Jahren auf 0,80 Goldmark täglich, 
-=-- Gesch.-Z. Jug. 11. 5. Fernruf: Magistrat 650. -- für erholungsbedürftige Kinder von 
a; - Nach Besprechung mit den Vertretern der Bezirksjugend- 2--6 Jahren auf . . . . . . 0,90 Goldmark täglich. 
ämter und der privaten Kindergarten- und Hortvereine sind Der Pflegesatz von 1,05 M. für die Zeit vom 1. bis 
er 3  "achstehende Säße für die Erziehungsgelder in den Kinder- 15. November für Säuglinge bleibt unverändert. 
gärten und Horten festgesezt worden: Für das St. Joseph5sheim in Luckenwalde gelten neun 
er 3 1. Kindergärten: Zehntel dieser Säße. 
al pro Woche : vir bitten, die erforderlichen Nachzahlungen umgehend 
9): | Gruppe 1a (bes. gutgestellte Fam.) 50 Gold-Pf in die“ Wege zu leiten. 
% Gruppe 1 (beide guten arbeiten) 30 Gold-Pf An die Bezirke 1--20. 
Gruppe 2 (Vater verdient) . . . 20 Gold-Pf = 
Gruppe 3 (Mutter Rentenempf.) . 10 Gold-Pf 
3) . Gruppe .: (besondere Fälle) . . 5 Gold-Pf. oder frei, 
im, I. Horte, ohne Mittagspeisung, von 1--6 Uhr ge- | ; Gi I“ 
ich nE SENE Dr Dtn speisung h [769 | Einziehung der durc<< Ge [512.23] 
ers Das Erziehungsgeld ist in Papiermark zu berechnen währung unentgeltlichen 
| nach dem Kurse En stars bzw. der Goldanleihe des Vor- oder verbilligten Essens der Volks- oder 
ich, tages, ix Aucaben FUr-die-Befäle Urmenspeisung entstehenden Kosten. 
<a u n für die Beköstigung sollen auch fernerhin . :; 
“ dur< die inen edekt öftiqung jo im Preise erhin = Gesh 3. Zenir.Wohit-1. „Ferntif: Magistrat, 
halben „Portion der Boltsspeisung möglichst entsprechen. VYentrale Poststraße, Zimmer 10. -- 
zt: Diese Säße gelten mit sofortiger Wirkung. Die den Wohlfahrtisämtern durch Gewährung unenigeit: 
: : in IL lichen oder verbilligten Essens der Volks- oder Armenspeijung 
der Jugendamt der Stadt Berlin I (Wohlfahrisfüchen) entstehenden Kosten sind von den Ver- 
: . 2a pflichteten nicht einzuziehen. 
ind An die Bezirksämter. Unberührt hiervon bleiben die über die Anrechnung des 
aar Wertes der Speisung bei Berehnung der erforderlichen 
| Unterstü bestehenden Bestimmungen. 
., T5671 Zatif für die Wiederein- [71725 Bingen vefch ? 
ves. eemmeanezennen ziehung der Beerdigungs- An die Bezirksämter. 
Is kosffen eines - aifenpfleglings von den T 
unferhaltspflichtigen Angehörigen. 
ag: -- Gesch.-Z. Jug. 11. 1. Fernruf: Magistrat, er- ' 
3 „Stm RER [20] 60m wege auf dem 3a: 
nach Anschluß an die Verfügung 667 Teil VI! gebe" wil sraltsfriedhof Buch in der Zeit vom 11. bis 
felt bekant: LC " | 24. 11. 23 auf städtische Kosten beerdigt 
als Für Kinder im Alter von | wurden. ; 
uf unter 4 Monaten. 0.4 + 3,30 Göldmark .... Gesch.-Z. Zentr. Wohlf. 2a. -- 3/91. Fernruf: Magistrat, 
360 pon 72 Monaten bis zu 1 Jahre... 300 „ Zentrale Poststraße, Zimmer 11. -- 
s iu. 3 Jahr eu Jahren "2 480 7“ Für Leichen aus den Berliner und Lichtenberger Anstalten 
von 6 Jahrer Mr a 6 Zahn. . 580 . und Wohnungen: 
von 8 Jahren bis zu 11 Jahren... . 660 + vom 11. bis 17. 11. 23: Erwachsene 2 224 000 M.-M 
von 11 Jahren bis zu 15 Jahren. 7,60 „» | Kinder . . 853000 M.-M 
über 15 Jahre . . wW - vom 18. bis 24. 11. 23 Erwachsene 4836 000 M.-M 
An die "86 EEE | Kinder . . 1860000 M.-M 
31 Bezirksämter. -- Für Leichen aus den Bucher Anstalten: 
MEIEENSTHSSE ATT TIS BET vom 11. bis 17. 11. 23: Erwachsene 3 406 000 M.:M 
zus 768 1 Neufestsezung der Pflege- |6. 12. 23| Kinder . .- |2053.000 MM 
-- San -gelder f “-» November für === vom. 18. bis 24. 11. 23: Erwachsene 6806 000 M.-M. 
Die die Anffalten des Caritasverbandes. Finder - 3661000 MX 
it -€ esch.-3. Jug. I. 9. 33/98. Jernruf: Magistrat, rat, Zentral-Wohlfahrtsami 
- veiiber dem Caritasverbande bewilligten Pflegegeldsäßt = (  -- 
270
	        

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