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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1915 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1915 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin / Berlin
Weitere Titel:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadtgemeinde Berlin
Erschienen:
Berlin 1933
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1877-1933
Fußnote:
Enthält teilweise: Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am ...
ZDB-ID:
2906240-8 ZDB
Spätere Titel:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1915
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11693592
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
No. 30 (376-380), 1915/07/15

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1915 (Public Domain)
  • No. 1 (1), 1915/01/02
  • No. 2 (2-6), 1915/01/02
  • No. 3 (10), 1915/01/06
  • No. 4 (11-15), 1915/01/09
  • No. 5 (18-32), 1915/01/23
  • No. 6 (41), 1915/01/26
  • No. 7 (42-54), 1915/02/06
  • No. 8 (60-74), 1915/02/20
  • No. 9 (119-129), 1915/02/27
  • No. 10 (130), 1915/02/27
  • No. 11 (135), 1915/03/01
  • No. 12 (136), 1915/03/01
  • No. 13 (137-147), 1915/03/06
  • No. 14 (150-154), 1915/03/13
  • No. 15 (155), 1915/03/16
  • No. 16 (156), 1915/03/20
  • No. 17 (157-164), 1915/03/20
  • No. 18 (178-179), 1915/03/24
  • No. 19 (180-192), 3. April !915
  • No. 20 (201-208), 1915/04/17
  • No. 21 (219), 1915/04/19
  • No. 22 (221-227), 1915/04/24
  • No. 23 (233-242), 1915/05/01
  • No. 24 (247-258a), 2006/05/15
  • No. 25 (269), 1915/05/18
  • No. 26 (309-316a), 1915/05/22
  • No. 27 (328-334), 1915/05/29
  • No. 28 (351), 1915/06/26
  • No. 29 (352-362), 1915/06/26
  • No. 30 (376-380), 1915/07/15
  • No. 31 (394-413), 1915/08/28
  • No. 31 (414-432), 1915/08/28
  • No. 32 (433), 1915/09/04
  • No. 33 (434-443), 1915/09/11
  • No. 34 (489-498), 1915/09/25
  • No. 35 (507-516), 1915/10/09
  • No. 36 (523-524), 1915/10/16
  • No. 37 (529-530), 1915/10/20
  • No. 38 (531-540), 1915/10/30
  • No. 39 (548), 1915/11/03
  • No. 40 (549-555), 1915/11/13
  • No. 41 (560-561), 1915/11/15
  • No. 42 (562-566), 1915/11/27
  • No. 43 (570), 1915/12/01
  • No. 44 (599-606), 1915/12/11
  • No. 45 (622-631), 1915/12/24
  • Anlage: zu No.45 (632-635), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.2 (7-9), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.5 (33-40), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.7 (55-59), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.8 (75-85), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.10 (131-134), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.13 (148-149), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.17 (165), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist
  • Anlage: Noch zu No.17 (166-177), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.18 (178-179), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.19 (193-200), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.20 (209-218), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.21 (220), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist
  • Anlage: zu No.22 (228-232), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.23 (243-246), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.24 (259-268), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.25 (270-308), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.26 (317-327), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.27 (335-338) , Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.27 (339-350), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.29 (363-375), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.30 (381-393), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.31 (414-432), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.33 (444-447), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.33 (448-488), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.34 (499-506), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.35 (517-522), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.36 (525-528), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.38 (541-547), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.40 (556-559), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.42 (567-569), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.44 (621), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist
  • Anlage: zu No.45 (632-635), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind

Volltext

482 
gehoben, daß man der Mahnung zur Sparsqmkeit vollauf bei 
pflichte, es.aber nicht unterlassen wolle, zu betonen, daß man dabei 
unter keinen Umständen die Weiterentwicklung der Stadtgemeinde 
nach den verschiedensten Richtungen kultureller, sozialer und wirt 
schaftlicher Natur außer Acht lassen dürfe. Mit Recht habe der 
Herr Oberbürgermeister erklärt, daß es zweiselhast sein könne, ob 
eine Anlage werbend sei oder nicht. Es seien zweifellos früher 
Ausgaben für Anlagen geinacht, die man als ivcrbend nicht an 
erkennen könne. Es fei auch nicht zu verkennen, daß auch nicht- 
werbende Ausgaben vielfach erforderlich seien. Man werde indes 
nicht daran denken, dasjenige einzuschränken, was man als not- 
ivendig erkannt habe, wenn es auch nicht wirtschaftlich als werbend 
zu erachten sei. Im übrigen sei man aber der Meinung, daß 
bisher manches zu viel ausgegeben worden sei, so z. B. für 
Straßendurchbrüche und Verbreiterungen, die nicht durchaus in dem 
beschlossenen Maße unbedingt erforderlich gewesen seien. Man richte 
daher an den Herrn Kämmerer das dringende Ersuchen, in Zu 
kunft genau daraus zu achten, ob die beabsichtigten Durchbrüche 
und Verbreiterungen in der Tat immer so notwendig und dringend 
seien, wi ■ sie von den Interessenten betrieben würden. Ein Redner 
spricht hierzu den Wunsch aus, daß der Magistrat von neuem in 
eine generelle Prüfung der Notwendigkeit, der schon früher beab 
sichtigten Straßenbrüche und Verbreiterungen, B. der Linde» 
straße, eintreten möge. Man sei der Ueberzeugung, daß infolge ver 
änderte. Verhältnisse sich noch in letzter Stunde manck>e große Summen 
ersparen lassen werden. 
Die Herren Magistratsvertreter erklären, daß* Straßendurckp- 
brüche sehr ivohl als werbende Anlagen zu erachten wären, sic 
würden ausgeführt zur Entlastung anderer stark belasteter Straßen 
und Plätze, zu Verkehrserleichterungen und zur Schaffung neuer 
Verkehrswege für die Zukunft, wie der Magistrat dies ja auch in 
seiner Vorlage über den Stand der Verkehrsfragen vom 13. No 
vember 15)10 ! Drucks. 1098) zur Darstellung gebracht stibe. Aber 
der Magistrat habe sich gerade bei dieser Anleihe bezüglich der 
Straßendurchbrüche eine ganz außerordentliche Zurückhaltung bereits 
auferlegt, indem er von den angeforderte» Summen mehr als 
20 000000 M gestrichen und nur die Beschaffung von 9»/z Million 
Mark gutgeheißen habe. 
Ein Ausschußmitglied erklärt, der generellen Einschränkung der 
Straßendurchbrüche und Verbreiterungen nicht beipflichten zu könne» 
und frage an, weshalb für das so oft in Aussicht gestellte Gcschlechts- 
krankcnhaus, dessen Vorgeschichte schon seit dem Jahre 1903 spiele, 
in dieser Anleihe wieder nichts angefordert werde. 
Ter Herr Magistratsvertreter entgegnet, daß Beschlüsse des 
Magistrats vorlügen, dieses Geschlechtskrankenhaus für etwa 300 000 
Mark herzustellen, und daß diese geringe Summe aus laufenden 
Mitteln bestritten werden könne. Hierzu wird von einem Aus- 
schußmitgliede gleichzeitig der dringende Wunsch ausgesprochen. daß 
der Magistrat bezüglich des Geschlechtskrankenhauses doch endlich 
ein schnelleres Tempo einschlagen möchte. 
Bezüglich der Verzinsung und der Konvertierung der An 
leihe, der Ausgabe der Jnterminsschcine, der bei der Wnan- 
ziernng und der Begebung der Anleihe vonvaltenden Ab- 
sichte», des noch nnverwendeten Teilbetrages von 19 Millionen 
Mark aus der von der Großen Berliner Straßenbahn an 
die Stadt seinerzeit gezahlten Abfindungssumme von 23 Millionen 
Mark, der künftigen Abrechnung und endgültigen Deckung der der 
Stadt verbleibenden Kriegsschulden geben die Herren Magistrats 
vertreter erschöpfende und befriedigende Auskunft. 
Hiermit ist die Generaldebatte erschöpft, eine Spezialdebatte 
wird nicht mehr gewünscht. 
Bei der Abstimmung wird der Magistratsantrag einstimmig an- 
genowmen, so daß der Versammlung vorgeschlagen wird, wie iolgt 
zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich einverstanden, daß 
a) für die in der Vorlage vom 24* Juni d. Js. angegebenen 
Zwecke, und zwar: 
1. für Zwecke der bisherigen Werke: 
der Gaswerke, 
- Wasserwerke, 
- Kanalisationswerke, 
- Markthallen, 
2. für Zwecke der neuen Werke, und zwar: 
für den Ankauf und die Erweiterung der Berliner Elektri 
zitätswerke, 
- die Herrschaft Lanke, 
3. für Verkehrsunternehmungen; 
für den Bau des Osthafens, 
- - - - Westhafens,
	        

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