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Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 28.1901 (Public Domain)

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fullscreen: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 28.1901 (Public Domain)

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Periodical

Title:
Amtliches Fernsprechbuch für Berlin / Branchen-Telefon-Adreßbuch Groß-Berlin
Subseries:
Amtliches Fernsprechbuch für Berlin und Umgegend
Other titles:
Branchen-Telefon-Adreßbuch Groß-Berlin
Publication:
herausgegeben von der Senatsverwaltung für Post- und Fernmeldewesen: Berlin 1922
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Dates of Publication:
3.1922 ; mehr nicht digitalisiert
Scope:
Online-Ressource
ZDB-ID:
3067989-8 ZDB
Succeeding Title:
Amtliches Fernsprechbuch für Berlin
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
DDC Group:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Collection:
Berlin Address Directories
Telephone Directories Berlin (Business)
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1922
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
DDC Group:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15476690
Location:
Landesarchiv Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Berlin Address Directories
Telephone Directories Berlin (Business)

Chapter

Title:
Teil II. Handel- und Gewerbetreibende

Chapter

Title:
A

Contents

Table of contents

  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 28.1901 (Public Domain)
  • Title page
  • Alphabetisches Inhalts-Verzeichniß
  • Rednerliste zu den stenographischen Berichten der Stadtverordnetenversammlung für das Jahr 1901
  • No. 1, 3. Januar 1901
  • No. 2, 10. Januar 1901
  • No. 3, 17. Januar 1901
  • No. 4, 24. Januar 1901
  • No. 5, 31. Januar 1901
  • No. 6, 7. Februar 1901
  • No. 7, 14. Februar 1901
  • No. 8, 21. Februar 1901
  • No. 9, 28. Februar 1901
  • No. 10, 7. März 1901
  • No. 11, 14. März 1901
  • No. 12, 21. März 1901
  • No. 13, 22. März 1901
  • No. 14, 28. März 1901
  • No. 15, 3. April 1901
  • No. 16, 18. April 1901
  • No. 17, 25. April 1901
  • No. 18, 2. Mai 1901
  • No. 19, 9. Mai 1901
  • No. 20, 23. Mai 1901
  • No. 21, 6. Juni 1901
  • No. 22, 13. Juni 1901
  • No. 23, 20. Juni 1901
  • No. 24, 27. Juni 1901
  • No. 25, 5. September 1901
  • No. 26, 12. September 1901
  • No. 27, 19. September 1901
  • No. 28, 26. September 1901
  • No. 29, 3. Oktober 1901
  • No. 30, 10. Oktober 1901
  • No. 31, 17. Oktober 1901
  • No. 32, 24. Oktober 1901
  • No. 33, 31. Oktober 1901
  • No. 34, 7. November 1901
  • No. 35, 14. November 1901
  • No. 36, 28. November 1901
  • No. 37, 5. Dezember 1901
  • No. 38, 19. Dezember 1901

Full text

mehr. Soll er ein Vertrag über Arbeitsleistungen sein, baun märe 
er uugiltig, sobald er länger als fünf Jahre dauern soll. Soll es 
ein Mietsvertrag sein, so würde der Vertrag nach BO Jahren 
ungiltig sein nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. 
Meine Herren, vor allen Dingen kommt es mir darauf an, datz mir 
als Stadtverordnetenversammlung nicht einen Vertrag schließen, der 
Bedenken bezüglich seiner Rechtsbeständigkeit von Anfang an 
unterliegt. 
Nun könnte mir entgegnet werden: wenn der Vertrag nach 
her ungiltig ist, so schadet es weiter nichts. So liegt es aber nicht: 
denn dann ist nnr der Theil ungiltig, der uns bindet, während der 
andere Theil giltst) sein würde. 
(Zuruf.) 
— Herr Deter ruft mir zu: Es schadet nichts! Es schadet uns jährlich 
ungefähr möglicher Weise 6 Millionen Mark. 
Ich werde nun näher auf den Inhalt der einzelnen Paragraphen 
-eingehen. Bei § 1 kann ich nur diesen Paragraphen selbst behandeln 
und den von uns gestellten Antrag auf Ausschußberathung. Indem 
ich aber auch hierbei den Einwand des Herrn Kollegen Deter auf 
nehme: tvas schadet es denn? frage ich ihn: was schadet cs denn, 
wenn Sie die Vorlage in einem Ausschuß berathen? In Bezug auf 
die rechtliche wie die wirthschafrliche Lage bin ich der Ansicht, daß ein 
ungeheurer Schaden der Stadt entstehen kaun durch die Verträge, die 
mit den einzelnen Abnehmern geschlossen sind. Der Herr Stadtrath 
hat in der vorigen Sitzung erklärt, es sei in den einzelnen Verträgen 
vorgesehen, daß man kündigen könne. Meine Herren, die Verträge 
sind geschlossen worden unter der Herrschaft des Allgemeinen Land 
rechts. Ich will nicht darüber reden, ob sie danach in vollem Um 
fange gütig waren. Das untersteht keinem Zweifel, daß, nachdem 
der erste Termin — und der ist längst abgelaufen — nach den Be- 
stimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Kraft getreten ist, ich 
dem Herrn Stadtrath ganz entschieden bestreiten muß, daß rechtlich 
und noch mehr moralisch ein Recht besteht, jemand, mit dem man 
einen Mietsvertrag geschlossen hat, ohne Weiteres zu sagen: jetzt 
will ich den Mietsvertrag nicht weiter halten. Die Stadt würde 
moralisch verpflichtet sein, den kleinen Handwerkern, die sich Gas 
motoren angeschafft haben, den Schaden zu ersetzen, der dadurch ent 
steht, daß der Vertrag ihnen plötzlich gekündigt wird. Ich will nicht 
eine lange juristische Debatte hervorrufen und will auch meine Ansicht 
in diesem Punkt nicht festlegen. Aber das werden Sie mir zugeben 
müssen, daß hieraus eine Fülle von Prozessen entstehen kann, die noch 
viel kränkender für das Rechtsempfinden unserer städtischen Be 
völkerung sind als beispielsweise die Hilfsarbeiterprozesse. Auch da 
mals haben die Juristen des Magistrats erklärt: es ist Alles in 
schönster Ordnung. Ich will die Hilfsarbeiterfrage nicht wieder auf 
rollen, aber ich behaupte: wer einigermaßen, auch ohne Jurist zu 
sein, sich durchziehen läßt von dem Vertrage und dem, was über Treu 
und Glauben gilt, der wird keinen Augenblick im Zweifel sein, daß 
eine Uunienge kleiner Handwerker mit vollem Recht Prozesse ver 
suchen werden, weil eine Kündigung unter diesen Bedingungen unzu 
lässig ist, gleichviel, was der Vertrag selbst sagt. Wir sind ja 
glücklicher Weise inzwischen bis zu einem gewissen Grade so weit ge 
kommen, daß wir nicht den reinen Buchstaben gelte» lassen, sondern 
daß angenommen wird, daß die Grundsätze von Treu und Glauben 
durchaus gelten müssen. Wenn man in Betracht zieht, daß der 
Magistrat Jahre hindurch erklärt hat, daß an eine Erhöhung der 
Gaspreise nicht zu denken ist, so würde ich den Ausgang von 
Prozessen, den einzelne kleine Abnehmer anstrengen würden, zn Un 
gunsten der Stadt für durchaus nicht unmöglich halten. Zum 
Mindesten aber ist das eine Frage, die im Ausschuß — der Aus 
schuß braucht ja nicht lange zu tagen: eine Sitzung würde vielleicht 
genügen — einer gründlichen Prüfung unterworfen werden muß. 
Wie groß die Erregung ist, und wie nothwendig es deswegen ist, 
daß wir hier als Vertreter der Bürger einen Ausschuß beschließen 
sollen, das sehen Sie aus einer Reihe von Petitionen, die uns zu 
gegangen sind. Ich habe hier in der Hand mehrere derartige 
Petitionen, einmal von dem Bunde der Handel und Gewerbetreibenden. 
(Zurufe.) 
— Ich habe die Zurufe nicht verstanden: ich bin durchaus so unparteiisch, 
daß ich auch den Eingaben derer, die nicht auf meinem politischen 
Standpunkt stehen, die nicht dieselben wirtschaftlichen Ansichten haben 
wie ich, oder die auf einem anderen juristischen Standpunkte stehen, 
die aber Bürger dieser Stadt sind, volle Beachtung schenke. Wenn 
unter der Eingabe des Bundes der Handel und Gewerbetreibenden 
die Namen Hugo Lissauer, Karl Pietzsch, Theodor Grnber stehen, so 
erkläre ich: ich kenne die drei Herren nicht. Das ist aber auch gleich 
gültig: denn es kommt aus den Inhalt dessen an, was sie sagen. Es 
sind etwa zwei Dutzend von einzelnen Vereinen, von denen ich wohl 
annehmen kann, daß die Herren, die den Vereinen angehören, 
dem schwer bedrängten Mittelstände angehören. Es sind der 
Verein Berliner Eisenhändler, Posamentierwaarenhändler, Hut- 
detaillisten n. s. w. Meine Herren, Sie haben doch so viel Ge 
rechtigkeitsgefühl, daß Sie auch die Ansichten dieser Herren hören und 
prüfen wollen, und zwar zunächst in einem Ausschuß. 
92 
Dann liegt mir hier eine Antipetition vor, die allsgegangen ist 
von dem Zentralverbande selbständiger Gewerbetreibender, und zwar 
des Vereins Südwest, Berlin West, Moabit, Ost Berlin und angrenzende 
Bezirke, Luisenstadt und angrenzende Bezirke, Verein „Hand ist Hand", 
unterschrieben von den Herren Wagner, Koch lind Koppe, also, meine 
Herren, immerhin Petitionen, die von Vereinen ausgehen, die viele 
Erwerbstätige der minder begüterten Bevölkerung in sich schließen, 
meinethalben auch solche in sich schließe», die wohlhabend sind. Das 
kann uns nicht davon abhalten, die Petitionen in einem Ausschuß 
zu prüfen. Sie weiden aus dem Ton, in dem alle diese Petitionen 
abgefaßt sind, sehen, welche tiefe Erregung die Möglichkeit einer Er 
höhung des Tarifes für das Heiz und Kochgas bei diesen Geiverbe 
treibenden hervorgerufen hat. 
Ich beschränke mich aus diese wenigen Andeutungen, um Sie zn 
bitten, unserem Antrage zu entsprechen, die Vorlage einem durch die 
Abtheilungen zu wählenden Ausschuß von 15 Mitgliedern zur Vor 
bereitung zu überweisen. Sie würden durch die Annahme dieses 
Antrages noch den fernere» Vortheil haben, die Berathung wesentlich 
abzukürzen. Sir haben bereits aus unseren Anträgen gesehen, daß 
wir eine Reihe von Einzelanträgen gestellt haben, die wir für absolut 
nothwendig hallen, und deren Durchbringung wir versuchen iverdeu. 
Wir können wohl verlangen, daß bei einer so wichtigen Gelegenheit, 
die möglicher Weise eine Ausgabe von Millionen für die Stadt ver 
ursachen könnte, bei einer Vorlage, die nach der Ansicht des Herrn 
Kollegen Deter möglicher Weise ebenso viele Millionen zu Gnnsten 
der Einwohner herbeiführen würde, — ich sage, da sind wir wohl 
berechtigt, darum zu bitten, daß die Vorlage in einem Ausschuß ge 
prüft werde, um so mehr, als in diesem Vertrage fernerhin ja vor 
gesehen ist, daß das Verhältniß mit der englischen Gesellschafi bis 
zum Jahre 1925 verlängert werden soll, daß bis dahin die Stadt 
Berlin sich mit Hände» und Füßen gebunden einer Gesellschaft über 
antworten soll. Meine Herren, Selbstverwaltung heißt nicht nur un 
abhängig sein von den einzelnen Behörden, nur seinem pflichtmäßigen 
Ermessen folgen, sondern zur Selbstverwaltung gehört auch, daß mau 
nicht unbesehen und ohne sorgfältige Prüfung sich bindet einer 
kapitalistischen Privatgesellschaft gegenüber. Meine Herren, die Spuren 
der Privatverträge sollten Sie schrecken, die leider 'auf dem Gebiete 
des Verkehrswesens wegen ihrer nicht genügenden Vorbereitung die 
Stadt so sehr geschädigt haben. Wenn der Vertrag so, wie er vor 
liegt, angenommen werden sollte, so würden wir auch nicht die 
geringste Verbesserung auf dem Gebiete des Gaswesens herbeiführen 
können, ohne daß wir- die gnädige Zustimmung von der englischen 
Gesellschaft vorher erreicht haben. Ein derartiges Binden an das 
Votum, an die Gefälligkeit einer kapitalistischen Gesellschaft 
(Zuruf.) 
— Einer der Herren sagt: „Ausbeuter". So wurde sie seitens der da 
maligen Verwaltung Berlins genannt, als Berlin es endlich im Jahre 
1847 durchsetzte, daß wenigstens ein Theil des Privilegiums auf die 
Stadt überging. Eine Gesellschaft, die, mag sie verwalten, wie sie wolle, 
uns hier Bedingungen vorschreibt über die Art und Weise der Ver 
waltung des Eigenthums der Stadt, nicht nur über die Art und Weise 
der Benutzung der ihr überlassene» Röhren, sondern auch über die 
Art und Weise, wie Berlin seinerseits in der Gasverbilligung vor 
gehen soll) — das halte ich um so bedenklicher, als es ja zweifellos 
kaum eines Jahrzehnts bedürfen wird, bis die Stadt gezwungen ist, 
der Beleuchtung durch Elektrizität ganz anders entgegenzutreten als 
heute. Also es ist erforderlich, diesen Vertrag in einem Ausschuß 
vorher durchberathen zu lassen, damit wir nachher nicht an Händen 
und Füßen gebunden sind, damit wenigstens die einzelnen Be 
stimmungen, um die es sich handelt, und die ja hier im Plenum sonst 
ausführlicher debattirt werden müßten, dort näher geprüft werden. 
Ich halte es für geradezu ausgeschlossen, daß Sie nach den traurigen 
Erfahrungen, die die Stadt Berlin speziell auf dem Gebiete der Selbst 
verwaltung den Gesellschaften gegenüber gemacht hat, und gegenüber 
der Pfiffigkeit der Juristen dei Z Privatgesellschaften diesem Antrag nicht 
entsprechen sollten. 
Ich will zum Schluß nur noch einmal hervorheben: die Ver 
zögerung des Abschlusses, um die es sich bei einem Ausschuß Handel» 
kamt, ist ja ganz geringfügig. Es kann sich ja nur um acht bis 
vierzehn Tage handeln. Wenn aber diese acht bis vierzehn Tage nicht 
gewährt werden sollten, so würde ich es sehr bedauern, wenn wir 
nachher die Debatte so lange verlängern müßten, daß der Antrag 
auch heute nicht zum Abschluß kommen kann. 
Vorsteher Dr. Langerhnns: Meine Herren, ich denke, wir 
unterbrechen jetzt unsere Berathung und nehmen erst die 
Einführung des neu gewählten Stadtschulraths 
Dr, Gerstenberg 
vor. Ich bitte die Herren Kollegen Mentel und Wallach, den Herrn 
Stadtschnlrath in den Saal zn geleiten. 
(Geschieht. — Die Versammlung erhebt sich.) 
Oberbürgermeister Kirschner: Hochgeehrter Herr Direktor! 
Nachdem Sie 'von dieser Versammlung, der Sie selbst seit langen
	        

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