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Neue Baupolizei-Verordnung für die Vororte von Berlin vom 30. Januar 1912 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Kalender: Neue Baupolizei-Verordnung für die Vororte von Berlin vom 30. Januar 1912 (Public Domain)

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Zeitschrift

Weitere Beteiligte:
Kohn, Albert
Sonstige Beteiligte:
Ortskrankenkasse für den Gewerbebetrieb der Kaufleute, Handelsleute und Apotheker Berlins
Titel:
Unsere Wohnungs-Enquete im Jahre ... / im Auftrage des Vorstandes der Ortskrankenkasse für den Gewerbebetrieb der Kaufleute, Handelsleute und Apotheker, bearbeitet von Albert Kohn
Weitere Titel:
Unsere Wohnungs-Enquête
Unsre Wohnungs-Enquête
Erschienen:
Berlin: Verlag der Ortskrankenkasse für den Gewerbebetrieb der Kaufleute, Handelsleute und Apotheker 1913
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1901-1912
Fußnote:
Haupttitel 1901: Unsere erste Wohnungs-Enquête
Umfang:
Online-Ressource
ZDB-ID:
3067659-9 ZDB
Spätere Titel:
Unsere Wohnungsuntersuchungen in den Jahren ...
Berlin:
B 739 Städtebau. Raumordnung. Bau- und Wohnungswirtschaft: Wohnungspolitik. Wohnverhältnisse. Miete
Dewey-Dezimalklassifikation:
300 Sozialwissenschaften, Soziologie
Sammlung:
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1909
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Umfang:
48 Seiten
Berlin:
B 739 Städtebau. Raumordnung. Bau- und Wohnungswirtschaft: Wohnungspolitik. Wohnverhältnisse. Miete
Dewey-Dezimalklassifikation:
300 Sozialwissenschaften, Soziologie
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15444832
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 739/164:1906-09
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen

Fotografie

Titel:
Marienburger Straße 1 (Dachwohnung). Schlafraum des Mannes
Fotograf:
Heinrich Lichte & Co.

Schnellzugriff

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  • Neue Baupolizei-Verordnung für die Vororte von Berlin vom 30. Januar 1912 (Public Domain)
  • Einband
  • Aufkleber: Simon Schropp'sche Landkarten-Handlung Berlin, Dorotheenstr. 53 (Schropp-Haus)
  • Verfügung des Polizei-Präsidenten von Berlin vom 18. November 1909
  • Werbung
  • Titelblatt
  • Städtische Plankammer. Technische Bibliothek der Bauverwaltung Berlin
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Erster Abschnitt. Bauerlaubnis, Prüfung und Abnahme der Bauten
  • Zweiter Abschnitt. Schutzmaßregeln bei der Bauausführung
  • Dritter Abschnitt. Bauvorschriften
  • Vierter Abschnitt. Sondervorschriften für die einzelnen Bauklassen
  • Fünfter Abschnitt. Sondervorschriften für Einfamilienhäuser
  • Sechster Abschnitt. Sondervorschriften für Fabrikbauten
  • Siebenter Abschnitt. Schlußbestimmungen
  • Anlage. Geltungsbereich und Bauklassenverteilung der Baupolizeiverordnung für die Vororte von Berlin vom 30. Januar 1912 und der P.B. v. 27. März und 18. Juni 1912 und 9. April 1913
  • Anhang
  • I. Alphabetisches Sachregister
  • II. Ortsverzeichnis
  • Werbung
  • Rückdeckel
  • Farbkarte

Volltext

— 10 — 
4. Vor Behändigung des Bauscheines darf mit dem 
Bau nicht begonnen werden. 
Die Herstellung von Ausschachtungen, Bau— und 
Kalkgruben kann vor Behändigung des Bauscheines ge— 
stattet werden. 
5. Der Tag, an welchem mit dem Bau begonnen 
werden soll, ist von dem Bauherrn vorher der Polizei— 
behörde unter Angabe des Datums und der Geschäfts— 
nummer des Bauscheines anzuzeigen. Zugleich ist an— 
zugeben, wer für die Bauausführung verantwortlich — 
Bauleiter (Bauunternehmer) — ist. Tritt während der 
Bauausführung ein Wechsel in der Person des Baulei— 
ters (Bauunternehmers) ein, so ist der Polizeibehörde 
davon durch den Bauherrn binnen drei Tagen Anzeige 
zu erstatten. 
6. Zur Abweichung von den mit dem Bauscheine zu— 
rückgegebenen Plänen (Zeichnungen) ist besondere Bau— 
erlaubnis erforderlich. Hierzu sind neue Pläne (Zeich— 
nungen) einzureichen, welche die beabsichtigten Ande— 
rungen darstellen. Bei geringfügigen ÄAnderungen kann 
von der Einforderung neuer Pläne (Zeichnungen) ab— 
gesehen werden. 
7. Bauscheine und Bauvorlagen sind auf der Bau— 
stelle bereitzuhalten. 
84. 
Rohbauabnahme. 
1. Der Rohbauabnahme bedürfen Gebäude und 
selbständige Schornsteinanlagen. 
—ADDDDD 
fertiggestellt werden. 
3. Die Rohbauabnahme ist bei der Polizeibehörde 
schriftlich zu beantragen, sobald der Bau in seinen 
Mauern, Gewölben und Eisenkonstruktionen (einschließ— 
lich der notwendigen Treppen) sowie in Dacheindeckung 
und Balkenlage vollendet ist.
	        

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