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Unsere Wohnungs-Enquete im Jahre ... (Public Domain) Issue1907 (Public Domain)

Bibliographic data

Periodical

Title:
Unsere Wohnungs-Enquete im Jahre ... / im Auftrage des Vorstandes der Ortskrankenkasse für den Gewerbebetrieb der Kaufleute, Handelsleute und Apotheker, bearbeitet von Albert Kohn
Other titles:
Unsere Wohnungs-Enquête Unsre Wohnungs-Enquête
Other:
Kohn, Albert
Other:
Ortskrankenkasse für den Gewerbebetrieb der Kaufleute, Handelsleute und Apotheker Berlins
Publication:
Berlin: Verlag der Ortskrankenkasse für den Gewerbebetrieb der Kaufleute, Handelsleute und Apotheker\, 1902 - 1913
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin\, 2021
Scope:
Online-Ressource
Dates of Publication:
1901-1912
Note:
Haupttitel 1901: Unsere erste Wohnungs-Enquête
ZDB-ID:
3067659-9 ZDB
Succeeding Title:
Unsere Wohnungsuntersuchungen in den Jahren ...
Berlin:
B 739 Städtebau. Raumordnung. Bau- und Wohnungswirtschaft: Wohnungspolitik. Wohnverhältnisse. Miete
DDC Group:
300 Sozialwissenschaften, Soziologie
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing

Volume

Publication:
1908
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin\, 2021
Scope:
51 Seiten
Berlin:
B 739 Städtebau. Raumordnung. Bau- und Wohnungswirtschaft: Wohnungspolitik. Wohnverhältnisse. Miete
DDC Group:
300 Sozialwissenschaften, Soziologie
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15444820
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 739/164:1906-09
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing

Chapter

Title:
Auf die Eingaben vom 22. April und 17. Juli 1907
Collection:
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing
APA (6th edition):
Auf die Eingaben vom 22. April und 17. Juli 1907. (n.d.).

Contents

Table of contents

  • Unsere Wohnungs-Enquete im Jahre ... (Public Domain)
  • Issue1907 (Public Domain)
  • Cover front
  • Stempel: Reichsarbeitsministerium. Bücherei
  • Title page
  • Stempel: Reichsarbeitsministerium. Bücherei
  • Preface
  • Text
  • An die Wohllöbliche Gewerbedeputation des Magistrats der Kgl. Haupt- und Residenzstadt Berlin
  • An den Herrn Magistratskommissar für die Orts- und Betriebskrankenkassen zu Berlin
  • Auf die Eingaben vom 22. April und 17. Juli 1907
  • Abschrift. Zur Beschwerde vom 11. Oktober 1907
  • Fotografie: Köpenickerstrasse 111, Stube und Küche / Heinrich Lichte & Co.
  • Fotografie: Danzigerstrasse 71, Stube und Küche / Heinrich Lichte & Co.
  • Fotografie: Paulstrasse 33, Portierwohnung von 2 Stuben und kleiner Küche / Heinrich Lichte & Co.
  • Fotografie: Paulstrasse 33, Entreesol. Holzbettstelle und eine eiserne Bettstelle / Heinrich Lichte & Co.
  • Fotografie: Weissensee, Kronprinzenstr. 2, Stube / Heinrich Lichte & Co.
  • Fotografie: Weissensee, Kronprinzenstr. 2, Stube und Küche / Heinrich Lichte & Co.
  • Fotografie: Weissensee, Charlottenburgstr. 144, Stube und Küche / Heinrich Lichte & Co.
  • Fotografie: Weissensee, Charlottenstr. 144, Küche / Heinrich Lichte & Co.
  • ColorChart

Full text

1} 
Magistrat 
hiesiger Haupt- und Residenzstadt. 
Berlin, den 24. August 1907. 
L-Nr. 9739. Gew. II 07. 
Auf die Eingaben vom 22. April und 17. Juli 1907. 
Die Wohnungs-Enqu&ete, welche die Ortskrankenkasse für den Gewerbebetrieb der 
Kaufleute, Handelsleute und Apotheker vorgenommen hat, war uns Seit einer Reihe von 
Jahren bekannt und haben wir bisher eine Veranlassung, gegen eine solche einzuschreiten, 
nicht sehen können. Diese unsere Anschauung wird auch durch die dortigen Eingaben vam 
22. April und 17. Juli d. Js. nicht erschüttert. 
Zunächst können wir dem Preussischen Landesverband der Haus- und Grundbesitzer- 
vereine eine besondere Legitimation in der Angelegenheit Beschwerde zu führen, nicht zugestehen. 
Selbst wenn Mitglieder der Ortskrankenkasse der Kaufleute, Handelsleute und Apotheker dem 
Verbande als Mitglieder angehören, so hätte der Verband als solcher nicht die Vollmacht, deren 
Interessen wahrzunehmen. Selbstverständlich bleibt dem Verbande unbenommen wie jeder 
anderen Person, die Aufsichtsbehörde auf Verstösse gegen Gesetz oder Statut von Seiten 
einer Krankenkasse aufmerksam zu machen. Von diesem Gesichtspunkte aus ist denn auch 
eine Prüfung der Handlungsweise der Ortskrankenkasse der Kaufleute, Handelsleute 
und Apotheker vorgenommen worden. Nach dieser Richtung hin muss zunächst darauf 
hingewiesen werden, dass die Aufsichtsbehörde der Kasse eine Handlung, die mit den gesetz- 
lichen und statutarischen Vorschriften picht in Widerspruch steht, nicht untersagen kann. 
Die Möglichkeit also, der Kasse eine Publikation, wie sie hier vorgenommen ist, selbst wenn 
sie Uebertreibungen oder Unrichtigkeiten enthalten sollte, zu untersagen, besteht nicht. Es 
würde sich also nur fragen, inwieweit die aufgewendeten Kosten etwa den Vorschriften des 
8 29 des Krankenversicherungsgesetzes zuwider aufgewendet worden sind. Nur in dieser 
Richtung könnte ein Verbot sich bewegen. Wir haben uns aber nicht überzeugen können, 
dass in dieser Rücksicht gefehlt worden ist, denn durch die Enquete selbst sind unzulässige 
Kosten nicht erwachsen. Diese ist vielmehr durch die Kassenorgane bei Gelegenheit des 
Zesuchs der Kranken nebenbei aufgenommen. Die Feststellung der Wohnungsverhältnisse 
st aber für die Krankenkassen insoweit von Bedeutung, als in vielen Fällen von der Be- 
schaffenheit der Wohnung die Entscheidung abhängt, ob Krankenhauspflege, Ueberweisung in 
Heilstätten oder in Erholungsstätten stattfinden Soll, oder ob der Patient in der Wohnung 
»leiben darf. Wenn die Ergebnisse dieser Enquete zusammengestellt den Kassenvertretern, 
den Kassenmitgliedern und damit auch weiteren Kreisen zugänglich gemacht und wenn für 
diesen Zweck Druckkosten aufgewendet werden, so können wir darin einen Verstoss gegen 
das Gesetz und damit ein Grund zum Einschreiten nicht anerkennen. 
Wir müssen es demnach ablehnen, dem dortigen Antrage, 
den Ortskrankenkassen die Veranstaltungen von Wohnungserhebungen und die 
Veröffentlichung ihrer Resultate zu untersagen, Folge zu geben. 
jez. Friedel. 
An den 
Preussischen Landesverband der Haus- und Grundbesitzervereine 
zu Spandau 
Dotsdamer Strasse 
20
	        

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