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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 2001 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 2001 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber:
Berlin. Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 6, Bau- und Wohnungswesen, Stadtentwicklung und Umweltschutz
Weitere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Bau- und Wohnungswesen, Stadtentwicklung und Umweltschutz
Erschienen:
Berlin: Kulturbuch-Verlag 2005
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1990,9-2005; damit Erscheinen eingestellt
ZDB-ID:
3062902-0 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 6, Bau- und Wohnungswesen
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
2001
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15431894
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 1, 25. Mai 2001
Erschienen:
, 2001-05-25

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 2001 (Public Domain)
  • Nr. 1, 25. Mai 2001
  • Nr. 2, 31. Mai 2001
  • Nr. 3, 28. September 2001
  • Nr. 4, 7. Dezember 2001
  • Nr. 5, 13. Dezember 2001

Volltext

. | Senatsbibliothek 
Dienstblatt des Senats von Berlin „ 
Teil VI — Bau- und Wohnungsweserl. 
Stadtentwicklung und 
Umweltschutz 
Nr. 1 Berlin, den 25. Mai 2001 
INHALT 
Se „ue 
Ausführungsvorschriften Liste der Technischen Baubestimmungen —- Fassung September 2000 .............40 1 
Hinweis auf. den Abschluss des Dienstblatt-Jahrganges 2000 ......... Een 32 
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Normen oder sonstigen Bestimmungen und/oder techni- 
— a nn schen Vorschriften anderer Vertragsstaaten des Abkom- 
S I mens vom 2. Mai 1992 über den europäischen Wirtschafts- 
An die Bezirksämter ABl. S. 1652 raum entsprechen, sofern das geforderte Schutzniveau in 
nachrichtlich Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglich- 
an den Präsidenten des Rechnungshofes keit gleichermaßen dauerhaft erreicht wird. 
das Deutsche Institut für Bautechnik Sofern für ein Produkt ein Übereinstimmungsnachweis 
Ausführungsvorschriften oder der Nachweis der Verwendbarkeit, zum Beispiel 
Liste der Technischen Baubestimmungen durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder ein 
IS g allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis, vorgesehen ist, 
N kann von einer Gleichwertigkeit nur ausgegangen werden, 
Vom 23. März 2001 wenn für das Produkt der entsprechende Nachweis der 
Verwendbarkeit und/oder Übereinstimmungsnachweis 
Stadt VIE 2 vorliegt und das Produkt ein Übereinstimmungszeichen 
Telefon: 90 12 - 54 12 oder 90 - 0, intern 9 12 - 54 12 trägt. 
Prüfungen, Überwachungen und Zertifizierungen, die von 
Aufgrund $3 Abs. 3 und $ 76 Abs. 10 der Bauordnung für Stellen anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den 
Berlin (BauO Bin) in der Fassung vom 3. September 1997 europäischen Wirtschaftsraum - erbracht werden, sind 
(GVBl. S. 421, 512), zuletzt geändert durch Artikel-II des ebenfalls anzuerkennen, sofern die Stellen aufgrund ihrer 
Gesetzes vom 10. Oktober 1999 (GVBl. S. 554), werden die Qualifikation, Integrität, Unparteilichkeit und technischen 
in der Anlage enthaltenen technischen Regeln als Tech- Ausstattung: Gewähr dafür bieten, die Prüfung, Über- 
nische Baubestimmungen eingeführt. Ausgenommen von wachung bzw... Zertifizierung gleichermaßen sachgerecht 
der Einführung sind die Abschnitte in den technischen und aussagekräftig durchzuführen. Diese Voraussetzun- 
Regeln über Prüfzeugnisse. gen gelten insbesondere als erfüllt, wenn die Stellen nach 
Bezüglich der in dieser Liste genannten Normen, anderen Artikel 16 der Richtlinie 89/106/EWG vom 21. Dezember 
Unterlagen und technischen Anforderungen, die sich auf 1988 für diesen Zweck zugelassen worden sind. 
Produkte bzw. Prüfverfahren beziehen, gilt, dass auch Pro- +. Diese Ausführungsvorschriften treten am 1.Mai 2001 in 
dukte bzw. Prüfverfahren angewandt werden dürfen, die Kraft. Sie treten mit Ablauf des 30. April 2003 außer Kraft. 
DBI.VINr.17/25.05.2001 ‚8 1 
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