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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 2004 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 2004 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin. Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 3, Schulwesen, Wissenschaft, Kultur
Weitere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Schulwesen, Wissenschaft, Kultur
Erschienen:
Berlin: Kulturbuch-Verlag 2005
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliotek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1990,8-2005; damit Erscheinen eingestellt
ZDB-ID:
3062900-7 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 3, Wissenschaft und Kunst, Schulwesen
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
2004
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15431763
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 3, 15. November 2004
Erschienen:
, 2004-11-15

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 2004 (Public Domain)
  • Nr. 1, 16. März 2004
  • Nr. 2, 17. August 2004
  • Nr. 3, 15. November 2004

Volltext

» EZ 
Dienstblatt des Senats von Beflt“: senatsbibliothek 
Teil III - Schulwesen, Wissens@haft Berlin 
Kultur ni 
Nr. 3 Berlin, den 15. November 2004 
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder auf Vorschlag 
Sa Sn m der Gesamtkonferenz unter Einbeziehung der Fachkonferenzen 
beschlossen. 
An NE en und Een N Erwerb ABl. S. 4114 (2) Zur Koordinierung der kontinuierlichen Schulprogramm- 
% 7 HAUS des nachträgllC Ha de entwicklung kann die Schule eine Steuergruppe einrichten, die 
ed der Re. 1 RES aupt: aus der Schulleiterin oder dem Schulleiter und weiteren Vertre- 
une. ©) ehhe a N u Kelle terinnen und Vertretern der Schule besteht. Dabei sollen alle in 
di Koll SE FACH NOCNSCHWTCHS der Schulkonferenz vertretenen Personengruppen angemessen 
ic Ab de . berücksichtigt werden. Die Zusammensetzung der Steuer- 
dic ch N Ka Außen len des 1 gruppe erfolgt durch die Schulleiterin oder den Schulleiter nach 
K Or ıldan u NE und HOLE ERVEEW tung Anhörung der Gesamtkonferenz und der Schulkonferenz. 
E> BE pP (3) Alle Schulen sollen in ihrem Schulprogramm Auskunft über 
nachrichtlich die Konkretisierung der in $ 8 Abs. 2 des Schulgesetzes genann- 
. Han ten Bereiche geben. 
an die Bezirksämter . 
(4) Das Schulprogramm soll. Aussagen zu folgenden Gliede- 
rungspunkten enthalten: 
Ausführungsvorschriften zur Erstellung a) schulspezifische Rahmenbedingungen, 
der Schulprogramme und zur internen Evaluation b) Bestandsanalyse der Qualität der schulischen, insbeson- 
(AV Schulprogramm) dere der unterrichtlichen Prozesse, ES 
' c) pädagogische Leitideen der Schule/Leitbild, 
Vom 21. September 2004 d) Ziele der Entwicklungsvorhaben in den Bereichen Unter- 
N richtsentwicklung, Organisationsentwicklung, Personal- 
BildJugSport ID /LD 3 entwicklung, Erziehung und Schulleben, 
Telefon: 9026-6397/6711 oder 9026-7, intern 926-6397/6711 ?) Zeit- und Maßnahmeplanung für die Realisierung der Ent- 
d ul 200 wicklungsvorhaben, 
Auf Grund des $ 128 des Sc ulgesetzes vom 26. Januar 2004 f) pädagogische und organisatorische Schwerpunktsetzun- 
(GVBl. S. 26) wird bestimmt: zen 
1 — Grundsätze und Ziele g) Gegenstände, Ziele und Verfahren der internen Evaluation, 
(1) Das Schulprogramm ist. das zentrale Konzept jeder Schule h) Budgetplanung. 
zur Qualitätsentwicklung. Im Schulprogramm sind die schul- Erläuterungen zu den einzelnen. Gliederungspunkten: sind der 
spezifischen pädagogischen ‚sowie organisatorischen .Grund- Anlage zuentnehmen. . 
sätze festzulegen und die Entwicklungsziele einschließlich der (5) Di  Kadı fo ; . 
) . . % e zuständige Schulaufsicht begleitet die Schulprogramm- 
entsprechenden Planungsschritte.zu beschreiben. Es dient da- A dar . 
mit der konkreten: Ausgestaltung: der Vorgaben und der Frei- arbeit in den Schulen durch kontinuierliche Beratung. 
räume, die durch das Schulgesetz oder auf Grund des Schulge- 3 — Genehmigung und Fortschreibung des Schulprogramms 
NEE der BAD Snac Sn PU ihrer Selbstständigkeit (1) Die Genehmigung des Schulprogramms obliegt gemäß $ 8 
MNE-EISEHVETANEWOLLUNE CINE: WEICSN E a Abs. 4 des Schulgesetzes der Schulaufsichtsbehörde. Das Ge- 
(2) Das Schulprogramm setzt Schwerpunkte in der Qualitäts- nehmigungsverfahren wird hierbei von der für die Schule zu- 
entwicklung des Unterrichts, der Vermittlung fachlicher und ständigen Schulaufsicht durchgeführt. 
EN T ee ‚A En DD EEE (2) Spätester Termin für die erstmalige Vorlage der Schulpro- 
und SYSIEMAUSCHCH: EIOCTPFI NE. DAT EOSE MANS MAC ES gramme bei der für die Schule zuständigen Schulaufsicht ist der 
Aussagen zur Erziehungsarbeit der Schule, der Gestaltung des 1 September 2006 
Schullebens sowie zur Organisations- und Personalentwicklung. 7 pP! ES E CE 3 
3) Das Schul {hält A: int Eval (3) Die Schulprogramme. sind kontinuierlich fortzuschreiben 
S ) Di en Ve S di tan Bau N DS il und der zuständigen Schulaufsicht in einem Rhythmus von drei 
ON 26 ; 1 N sn el B N tit OR de a Dale an A DO: Jahren vorzulegen. Die Fortschreibung basiert auf den Ergeb- 
SEIEN UNE SEN DSSAUNTUTE SEES AUSB nissen der internen Evaluation und berücksichtigt insbesondere 
lage und diagnostiziert schulische Stärken und Schwächen. Im die in Nummer 5 Abs 3 genannten Erscbnisse 
Rahmen des kontinuierlichen Entwicklungsprozesses des Schul- n - 28 £ 7 EEE . 
programms werden mittels der internen Evaluation die Errei- (4) Die zuständige Schulaufsicht tritt zeitnah zum Genehmi- 
chung der Qualitätsziele, insbesondere bei der curricularen gungsverfahren in einen Dialog mit der einzelnen Schule mit 
Standardsetzung, und die Wirksamkeit der eingeleiteten Maß- dem Ziel ein, die notwendigen Vereinbarungen über die Weiter- 
nahmen überprüft. entwicklung des Schulprogramms zu treffen. Sie orientiert sich 
dabei über die Genehmigungsvoraussetzungen hinaus an fol- 
2 — Erstellung des Schulprogramms . genden Aspekten: 
(1) Jede Schule ist verpflichtet, sich. ein Schulprogramm zu ge- a) inhaltliche Schwerpunkte des Schulprogramms im Hinblick 
ben. Das Schulprogramm wird gemäß 876 Abs. 1 Nr.2 des auf verbindliche rechtliche und pädagogische Vorgaben so- 
Schulgesetzes von der Schulkonferenz mit einer Mehrheit von wie auf die spezifische und örtliche Situation der Schule, 
DBLAN..3/15.11.2004 $ 25
	        

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