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Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1906 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1906 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin. Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 3, Schulwesen, Wissenschaft, Kultur
Weitere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Schulwesen, Wissenschaft, Kultur
Erschienen:
Berlin: Kulturbuch-Verlag 2005
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliotek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1990,8-2005; damit Erscheinen eingestellt
ZDB-ID:
3062900-7 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 3, Wissenschaft und Kunst, Schulwesen
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1994
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15432517
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 4, 24. Juni 1994
Erschienen:
, 1994-06-24

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  • Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain)
  • Ausgabe 1906 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhalts-Verzeichniß des XXVI. Jahrgangs, 1906.
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  • Nr. 3
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  • Nr. 100
  • Nr. 101
  • Nr. 102
  • Nr. 103
  • Nr. 104

Volltext

674 
Zentralblatt der B&uverwaltnng. 
21 faunta HM. 
Wässerstandsverhältnisse im November 1906. 
Gewässer 
Pegelstelle 
November 1906 
MW 
Nov. 
Gewässer 
Pegelstelle 
November 1906 
MW 
Nov. 
Gewässer 
Pegelstelle 
November 1906 
MW 
Nov, 
NW 
MW 
HW 
96/05 
NW 
MW 
HW 
»5/05 
NW 
MW 
HW 
95/0& 
Memel 
Tilsit 
136 
162 
236 
200 
Elbe 
Barby 
90 
108 
131 
123 
Ems 
Lingen 
-110 
—67 
10 
—21 
Pregel 
Insterburg 
-23 
—13 
22 
39 
ff 
Wittenberge 
124 
141 
161 
138 
Rhein 
MaximiL-Au 
266 
287 
318 
347 
Weichsel 
Thorn 
30 
44 
76 
75 
Saale 
Trotha U. P. 
154 
171 
204 
188 
ff 
Kaub 
79 
99 
136 
164 
Oder 
Brieg U, P, 
160 
180 
276 
222 
Havel 
RathenowU. P. 
64 
72 
.91 
70 
ff 
Köln 
50 
93 
163 
183 
Frankfurt 
103 
114 
129 
131 
Spree 
Beeskow 
130 
145 
160 
137 
Neckar 
Heilbronn 
15 
40 
80 
72 
Warthe 
Landsberg 
14 
21 
40 
35 
Weser 
Minden 
—13 
24 
95 
39 
Main 
Wertheim 
HO 
128 
161 
131 
Netze 
Vordamm 
8 
16 
39 
19 
Aller 
Ahlden 
80 
102 
198 
120 
Mosel 
Trier 
4 
57 
123 
82 
Elektrischer Schiffzug. I m die in Nr. 103 d. Bl. (S. 666) weiter- 
geführten Erörterungen über die vorliegende Streitfrage nicht ins 
Üqgemessene wachsen zu lassen, will ich mich auf die Beantwortung 
der nachstehenden drei Fragen beschränken, wodurch die Sache 
hinreichend klargestelit sein wird: 
1. Entspricht der „Tracteur a adherence proportioneile“ (Treidelei 
mit verhältnismäßiger Reibung) (vgl. Zentralblatt S. 496, Sp. 1 unten) 
dem Anspruch 1 meines Reichspatentes Nr. 107421? 
2. Hat Herr Gerard zur Zeit seiner Mitarbeit am Eriekanal dieses 
Patent gekannt? 
3. Gebührt mir das Urheberrecht der verhältnismäßigen An 
pressung der Treibräder für Schleppschiffahrtszwecke? 
Zu 1. Schon der oben angegebene, in Amerika gewählte Name 
bejaht ohne weiteres ebenso wie ein Blick auf die Abb. 8, Seite 497 
d. BL die erste Frage. Jo dem durchaus allgemein gehaltenen An 
spruch 1 des D. R.*P, Nr. 107 421 ist von der Lage der Treibräder, 
ob wagerecht, lotrecht oder schräge, keine Rede. Es mag noch er 
klärend hinzugefügt werden, was eigentlich selbstverständlich ist, daß 
die Abbildungen in den Patentschriften, namentlich für den all 
gemeinen ersten Patentanspruch, nur das Wesen dieses Anspruches, 
aber keineswegs die praktischen Ausführungen wiedergeben sollen. 
Es wird jedem Techniker ein Leichtes sein, für den Patentanspruch 1 
eine ganze Reihe verschiedener brauchbarer Anwendungsformen zu 
finden, wie die Ausführung am Eriekanal eine solche ist. Derartige 
besondere AusführuDgsformen sind als solche nach dem Verfall meines 
Patentes wieder für sich patentfähig. Es ist deshalb durchaus kein 
Beweis gegen meine Behauptungen, wenn solche deutschen Patente 
nachträglich erteilt worden sind. 
Zu 2. Diese zweite Frage wird durch die Ausführungen des Herrn 
Gerard in Nr. 103 d. Bl. selbst im bejahenden Sinne beantwortet Denn 
man muß doch unbedingt voraussetzen, daß er das Wesen eines 
Systems gekannt hat, welchem nach seiner Ansicht „der prak 
tische Wert“ fehlte und das er als „totgeboren“ betrachtete. (Dieses 
System ist trotzdem am Teltowkanal mit dem dritten Preise aus 
gezeichnet worden.) 
Zu 3. Das Reichspatent 107421 habe ich erst in der Beschwerde- 
instanz erstritten. Für jeden deutschen Techniker wenigstens ist das 
der beste Beweis für die Neuheit einer Erfindung (vgl. R. Fiedler: 
„Eine Stunde im Kaiserlichen Patentamt“). Im übrigen wird sich 
jeder noch selbst ebenso wie seinerzeit das deutsche Patentamt durch 
entsprechende Vergleiche namentlich auch mit den von Herrn Gerard 
angeführten vorhergehenden Ausführungen davon überzeugen können. 
Die obigen drei Fragen sind mithin zu bejahen. Die tatsächlichen 
Behauptungen meiner Mitteilung in Nr. 89 dieser Zeitschrift werden 
dadurch bestätigt. Auf Nebensachen soll aus den eingangs erwähnten 
Gründen nicht weiter eingegaDgen werden. 
Als weiterer Beweis dient ein Aufsatz des Direktors C. Köttgen 
der Siemens-Schuckert Werke in Heft 32, Jahrgang 1906, S. 746 der 
Elektrotechnischen Zeitschrift über „Das amerikanische Schleppschiff- 
fahrtssystenx Wood und das zweigleisige Lokomotivsystem“. Es heißt 
dort: .... „Es sei übrigens bemerkt, daß diese Anordnung, die 
Laufräder im Verhältnis zur steigenden Schleppkraft anzupressen, 
zuerst von Herrn Regierung»- und Baurat Rudolph in Stettin an 
gegeben und durch D. R.-P. Nr. 107421 vom 17. April 1898 geschützt 
war. .... Bei dem Wettbewerb um die Schleppschiffahrtseinrichtung 
für.den Teltowkanal erhielt Herr RegieruDgs- und Baurat Rudolph 
den dritten Preis, und zwar für einen Entwurf, welcher mit dem 
amerikanischen System Wood in seinen Grundzügen über 
einstimmend war.“ 
Stettin. Rudolph. 
Hiermit können wir die Erörterung der Frage schließen, über 
deren Beantwortung sich die Leser nach den ausführlichen Dar 
legungen der Herren Rudolph und Gerard nunmehr ein hinreichend 
klares Urteil werden bilden können. D. Schrftltg. 
Bücherschau. 
Die Stadt Nürnberg iin JubUäumsj&hre 1906. Von deren Erstem 
rechtskundigen Bürgermeister Dr. v. Schuh, Königl. Geheimer Hof 
rat Nürnberg 1906. In Kommission bei J. L. Schräg, Nürnberg. 
Groß 4°. 647 S. mit 32 Abb. Preis 20 Jt. 
Das vorliegende, sich schon durch seine vornehme Ausstattung 
empfehlende Werk gibt eine Schilderung des erstaunlichen Auf 
schwungs, den die Stadt Nürnberg seit ihrer Einverleibung in das 
Königreich Bayern genommen hat. Dadurch, daß den gemeindlichen 
und wirtschaftlichen Einrichtungen der neuesten Zeit ein besonderes 
Augenmerk zugewandt ist, wird es zugleich zu einem Rechenschafts 
bericht über die Amtstätigkeit des Verfassers, welche dank dessen 
gesunder Grundsätze und seiner auf Erfahrung gegründeten Umsicht 
eine in jeder Hinsicht für die Stadt segensreiche war, In ruhiger, 
rein sachlicher Weise, lediglich fußend auf den geschichtlich fest 
stehenden Tatsachen, wird die Richtigkeit der vom Verfasser ver 
folgten und auch offen ausgesprochenen Grundsätze an den Fort 
schritten in den verschiedenen Zweigen der städtischen Verwaltung 
und an den Verbesserungen der wichtigeren städtischen Anstalten 
dargetan. Aber der Verfasser hat sich nicht auf das Nürnberg des 
19. Jahrhunderts allein beschränkt. Er hat auch der Entwicklung 
und dem Werdegang des alten Nürnberg eine weitgehende Berück 
sichtigung zuteil werden lassen. Seine Geschichte, sein kultureller 
Fortschritt von der Frühzeit au, Handel und Gewerbe, Kunst und 
Kunstgewerbe sind in eigenen Abschnitten behandelt worden. So 
ist das Werk ein unentbehrliches Handbuch für jeden, der sich mit 
Nürnberg beschäftigt, und eine ergiebige Quelle für die Geschichte 
des Verwaltungswesens überhaupt. Aus diesen Gründen kann ihm 
eine weite Verbreitung dringend gewünscht werden. 
Nürnberg. Dr. Fritz Traugott Schulz. 
Der Eisenbetonbau» Ein Leitfaden für Schule und Praxis.. Von 
C. Kersten. In zwei Teilen. Berlin. "Wilhelm Ernst u. Sohn. Erster 
Teil: Ausführung und Berechnung der Grundformen. Dritte Auflage. 
1906. VIII u. 176 S. in kl. 8° mit 120 Abb. im Text — Zweiter Teil: 
Die Anwendungen im Hoch- und Tiefbau. 1906. VIH u. 162 S. in 
kl. 8° mit 296 Abb. im Text. In Pappband. Preis je 3 M. 
Seit der Besprechung des ersten Teils auf S. 20 dieses Jahrgangs 
des Zentralblatts der Bauverwaltung sind zwei weitere Auflagen des 
ersten Teils erschienen. Die zweite Auflage, welche schon 4 Monate 
nach dem ersten Erscheinen des Werkchens erforderlich wurde, brachte 
einige Erweiterungen, wie die kurzen Abhandlungen über Gründungen, 
Zwischen- und Stützmauern, Treppen und Röhren. Eine Verbesserung 
stellt auch die weitere Entwicklung der für das Entwerfen brauch 
baren Formeln dar, welche die Errechnung der Abmessungen aus 
den äußeren Kräften und den angenommenen Höcbstbeanspruchungen 
ermöglichen. Die im Juli d. J. erschienene dritte Auflage ist ein un 
veränderter Abdruck der vorhergehenden. 
Der zweite Teil des Werkcbens, der Anwendungen im Hoch- 
und Tiefbau behandelt, ist ebenfalls, im Juli herausgekommen (eine 
zweite Auflage soll demnächst erscheinen). Er gibt dem Entwerfenden 
und Ausführenden eine schätzbare Sammlung von Eisenbetonbauten 
mit einer Anzahl Einzelheiten und knappen, aber treffenden Erläute 
rungen, so reichhaltig, wie Sie in diesem engen Rahmen nur gestaltet 
werden konnte. Zahlreiche Verweise auf ausführliche Beschreibungen 
in den Zeitschriften, die sich dieser Bauweise widmen, vermehren noch 
die Brauchbarkeit, im ersten Abschnitt sind die Bauteile des Hoch 
baues: Decken (die wichtigsten Arten in Stein und Beton mit Eisen sind 
angegeben), Stutzen, Wände, Treppen, Dächer und Gründungen und 
eine Anzahl Tief bauten, wie Brücken, Röhren und Kanäle, Behälter, 
Stützmauern, Wehre und Uferdeckungen behandelt und dargestellt. 
Der zweite Abschnitt besteht aus acht Beispielen, deren Berechnung 
und Konstruktion vorgefuhrt wird. Das Wörkchen sei besonders zur 
Einführung in das "Wesen des VerbundbauOe und als Anleitung für den 
Anfänger im Entwerfen derartiger Bauten empfohlen. 
Breslau. Reißmüller. 
Ende des Jahrgangs 1906, 
Varlag von Wilhelm Eroat £ Sohn, Berlin. — Für den nlohtamütohca TeU verantwortlich: 0. Sarrazin, Barlin. — Druck der Buofadniokerel Qebrädar Brnat, Berlin. 
Nr* 104.
	        

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