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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1991 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1991 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber:
Berlin. Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 3, Schulwesen, Wissenschaft, Kultur
Weitere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Schulwesen, Wissenschaft, Kultur
Erschienen:
Berlin: Kulturbuch-Verlag 2005
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliotek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1990,8-2005; damit Erscheinen eingestellt
ZDB-ID:
3062900-7 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 3, Wissenschaft und Kunst, Schulwesen
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1991
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15432474
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 5, 3. Mai 1998
Erschienen:
, 1998-05-03

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1991 (Public Domain)
  • Nr. 1, 20. Februar 1998
  • Nr. 2, 5. März 1998
  • Nr. 3, 17. April 1998
  • Nr. 4, 30. April 1998
  • Nr. 5, 3. Mai 1998
  • Nr. 6, 23. Mai 1998
  • Nr. 7, 5. November 1998
  • Nr. 8, 17. Dezember 1998

Volltext

7 : Senatskiklicthei ; 
Dienstblatt des Senats von Berli HAM fe # LI N 
; . A Beriifr 
Teil III — Schulwesen, Wissenschaft, ö 
Kultur 
Nr. 5 Berlin, den 3. Mai 1991 
INHALT 
Seite ‚eite 
Rundschreiben über die Vereinheitlichung des Rundschreiben über die im Bildungsbereich gel- 
Berliner SchulrechtS ............. 0200000040 83 tenden Verwaltungsvorschriften, Rundschrei- 
ben und sonstigen Schreiben von grundsätz- 
licher Bedeutung .............. ha 85 
Senatsverwaltung für Schule, Berufsbildung und Sport licher Bedeutung sind im Vorschriftenverzeichnis vom 
ST] ET ———— heutigen Tage (DBIl. III S. 85) aufgeführt. Die unter Tz 1 bis 
3.1, 3.3 bis 6 aufgeführten Vorschriften und Schreiben 
An alle Schulen (Ost) gelten ab 1. August 1991 in Gesamtberlin, soweit nicht in 
die Volkshochschulen (Ost) E der Anlage 1 oder in besonderen Vorschriften oder 
die Schulaufsichtsbeamten in den Bezirken (Ost) Rundschreiben und sonstigen Schreiben abweichende 
nachrichtlich Regelungen getroffen werden. Ergänzend geben wir fol- 
an die Bezirksämter (Ost) gende Hinweise: 
- Die Vereinigung Berlins und die dadurch bedingten 
Rundschreiben über die Vereinheitlichung Veränderungen erzwingen die Überarbeitung einer 
des Berliner Schulrechts Vielzahl bisher getroffener Regelungen. Dies ist 
kurzfristig nicht zu leisten. Es ist daher damit zu 
Vom 20. März 1991 rechnen, daß nach und nach ein großer Teil der im 
SchulSport V A 11 Vorschriftenverzeichnis aufgeführten Vorschriften 
und Schreiben modifiziert werden wird. 
Tel.: 30 32 - 2 50 oder 3032 - 1, intern 987 - 250 
—- Zu den unter Tz 3.2 bis 3.2.4 des Vorschriftenver- 
Derzeit gelten im ehemaligen Berlin (Ost) im Bereich des zeichnisses genannten Vorschriften und Schreiben 
Schulrechts weitgehend noch die Bestimmungen der werden Sie gesonderte Informationen erhalten. 
ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik. Das 4 In Zweitelstragen a ir Sie berät d. fall 
Schulgesetz für Berlin wird nach Abschnitt IX Nr. 6 der forderlich N We SCH ua  D DIE SR De ! @ S 
Anlage 2 zum Gesetz über die Vereinheitlichung des Ber- Tr OLGETLICH: CIE ZUT L9SUNg Ger ro bleme STIOTCST- 
liner Landesrechts vom 28. September 1990 (GVBl. ichen Regelungen treffen, 
S. 2119), geändert durch Gesetz vom 10. Dezember 1990 - Einige Hinweise zu einzelnen Vorschriften und 
(GVBl. S. 2298), zum 1. August 1991 auch in den Bezirken Schreiben finden Sie in der Anlage 2. 
(Ost) in Kraft gesetzt. Die notwendigen Übergangsrege- Die Texte der Vorschriften und Schreiben sind im 
lungen, soweit sie das Gesetz selbst betreffen, werden im wesentlichen in der Sammlung „Schulrecht Berlin“ 
Rahmen einer Verordnung zur Vereinheitlichung des des Luchterhand-Verlages enthalten. Die Bezirke 
Berliner Schulrechts getroffen werden, mit deren Erlaß stellen den Schulen und Volkshochschulen je ein 
Ende Mai 1991 zu rechnen ist, Exemplar zur Verfügung. Schreiben, die für Ihre 
Das Schulverfassungsgesetz wird ebenfalls vom 1. Au- Arbeit von Bedeutung und dort nicht aufgeführt 
gust 1991 an in Gesamtberlin gelten, wobei eine Über- sind, werden vervielfältigt und den Bezirken zur 
gangsregelung noch erforderlich ist. Sämtliche Ver- Weiterleitung an die Schulen übersandt. Für die 
waltungsvorschriften zur Ausführung dieser Gesetze Volkshochschulen wird dies mit gesondertem 
werden zusammen mit den Gesetzen automatisch ab Schreiben erfolgen, wobei über Wortlaut und Ein- 
1. August 1991 in Gesamtberlin gelten. Soweit Über- zelheiten der Anwendung informiert werden wird. 
gangsregelungen erforderlich sind, müssen diese durch — Seit Anfang‘ des. Jahres werden das Dienstblatt 
ee u UN TEE STE Werden; Teil III und die Sie betreffenden Rundschreiben in 
g gg N der erforderlichen Anzahl auch in den Bezirken 
Die im Schulbereich einschließlich Volkshochschulen im (Ost) verteilt. Damit ist gewährleistet, daß Sie die 
ehemaligen Berlin (West) geltenden Verwaltungsvor- aktuellen Texte ebenso wie die Schulen (West) 
schriften, Rundschreiben und Schreiben von grundsätz- erhalten. 
83 
Ss
	        

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