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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1927 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1927 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber:
Berlin. Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 3, Schulwesen, Wissenschaft, Kultur
Weitere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Schulwesen, Wissenschaft, Kultur
Erschienen:
Berlin: Kulturbuch-Verlag 2005
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliotek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1990,8-2005; damit Erscheinen eingestellt
ZDB-ID:
3062900-7 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 3, Wissenschaft und Kunst, Schulwesen
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1991
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15432474
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 4, 30. April 1998
Erschienen:
, 1998-04-30

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1927 (Public Domain)
  • No. 1 (1-60), 1927/01/07
  • No. 2 (65-90), 1927/01/14
  • No. 3 (92-107), 1927/01/21
  • No. 4 (109-119), 1927/01/28
  • No. 5 (120-131), 1927/02/04
  • No. 6 (132-134), 1927/02/04
  • No. 7 (135-143), 1927/02/11
  • No. 8 (144-174), 1927/02/25
  • No. 9 (175-189), 1927/03/04
  • No. 10 (190), 2006/03/11
  • No. 11 (191-215), 2006/03/11
  • No. 12 (217-239), 1927/03/18
  • No. 13 (240-261), 1927/03/25
  • No. 14 (264-284), 1927/04/01
  • No. 15 (285-333), 1927/04/22
  • No. 16 (335-354), 1927/04/29
  • No. 17 (357-368), 1927/05/06
  • No. 18 (369-382), 1927/05/13
  • No. 19 (382a-382c, 1927/05/25
  • No. 20 (383-406), 1927/05/27
  • No. 21 (408-442), 1927/06/10
  • No. 22 (443-475), 1927/06/17
  • No. 23 (477-521), 1927/06/24
  • No. 24 (522-604), 1927/09/02
  • No. 25 (608-625), 1927/09/09
  • No. 26 (626-663), 1927/09/23
  • No. 27 (664-683), 1927/09/30
  • No. 28 (684-699), 1927/10/07
  • No. 29 (702-710), 1927/10/14
  • No. 30 (711-737), 1927/10/21
  • No. 31 (738-759), 1927/10/28
  • No. 32 (760-782), 1927/11/04
  • No. 33 (783-804), 1927/11/11
  • No. 34 (805-821), 1927/11/18
  • No. 35 (822-838), 1927/11/25
  • No. 36 (839-870), 1927/12/09
  • No. 37 (874-895), 1927/12/16
  • Anlage: (61-64), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 7. Januar 1927
  • Anlage: (91), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 14. Januar 1927
  • Anlage: (108.), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 21 Januar 1927
  • Anlage: (216.), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 11. März 1927
  • Anlage: (262-263), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 25. März 1927
  • Anlage: (334.), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 22. April 1927
  • Anlage: (355-356), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 29. April 1927
  • Anlage: (407.), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 27. Mai 1927
  • Anlage: (476.), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 17. Juni 1927
  • Anlage: (605-607), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 2. September 1927
  • Anlage: (700-701), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 7. Oktober 1927
  • Anlage: (871-873), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 9. Dezember 1927

Volltext

559 
steuern. Es erscheint aber durchaus erforderlich, daß in einer derartig 
schwierigen Frage sämtliche Kreise der Bevölkerung mithelfen. Aller 
polizeilicher Zwang hilft nichts, wenn nicht auch bei den Demonstranten 
und in allen Kreisen der Bevölkerung der Wille besteht, Wandel zu 
schaffen. Zur Verhinderung der von der Stadtverordnetenversammlung 
gerügten Mißstände ist cs unbedingt erforderlich, daß die Demonstra 
tionen auf das Acußerste eingeschränkt werden. Das Recht der freien 
Meinungsäußerung und das der politischen Werbung soll nicht 
beschnitten werden. Es darf aber meines Erachtens nicht höher bewertet 
werden, als Schutz, Gesundheit und Leben des Einzelnen und als die 
Freiheit des Verkehrs. Ich würde es deshalb dankbar begrüßen, wenn 
nicht nur einflußreiche Persönlichkeiten und die Presse, sondern auch 
der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung ihren Einfluß 
geltend machen könnten, daß derartige Veranstaltungen mehr als bisher 
eingeschränkt werden. 
gcz. Zörgicbcl." 
ZU b: 
Die Hinterbliebenen Radelfahr's werden zurzeit mit wöchentlich 
20 JIM und Zahlung der Wohnungsmiete unterstützt. Nach Abschluß 
des beim Versorgungsamt V Berlin schwebenden Verfahrens über die 
Ansprüche der Hinterbliebenen Radelfahr's werden wir uns über 
weitere Maßnahmen schlüssig werden. 
Zu c; 
Irgendwelche Maßnahmen zu treffen, war nicht erforderlich, da 
feitens der Bezirksämter dem Stahlhelm keinerlei Räumlichkeiten zur 
Verfügung gestellt worden waren. 
Berlin, den 24. Juni 1927. 
Magistrat 
B ö ß. Lange. 
St. V. 27 — 8. XII. 5. 
539. Vorlage (8. 8. 17) — zur Beschlußfassung — über den Abschluß 
eines Vertrages zwischen der Stadt Berlin und dem Verband für 
autogene Metallbearbeitung E. V. 
Die Ortsgruppe Berlin des Verbandes für autogene Metallbearbei 
tung hat seit Oktober 1925 Kurse für autogene Schmelzschweißung ein 
gerichtet, um Ingenieuren, Betriebsleitern, Werkmeistern, Schlossern und 
sonstigen Handwerkern, die sich mit der Schweißtechnik beschäftigen, An 
leitung zur sachgemäßen Ausführung von Schweißarbciten zu geben. Die 
Vorläge und Uebungen der Kurse fanden bisher im Versuchsfeld für 
autogene Schweißtechnik der Technischen Hochschule Bcrlin-Charlottenburg 
statt. Da das Versuchsfeld hauptsächlich von den Studierenden der Hoch 
schule benutzt wird, konnten nur 4 Schweißkursc jährlich für nicht imma 
trikulierte und in freien Berufen stehende Personen ahgehaltcn werden. 
Die Nachfrage nach der Abhaltung von Schweißkurscn in Berlin wird 
immer größer und es liegen von einzelnen Jndustrieverbänden weitere An 
fragen nach solchen Kursen vor. Deshalb sind wir mit dem Verband'für 
autogene Metallbearbeitung nunmehr übereingekommen, die Fortbildung 
von Schweißern und Angestellten der Schweißindustrie durch Schaffung 
und Unterhaltung einer geeigneten Werkstätte zur Abhaltung von Kursen 
zu fördern. 
Der Inhalt des Vertrages ist im wesentlichen folgender: 
Die Stadt stellt für die vom Autogenverband zu errichtenden Kurse 
die notwendigen Unterrichtsräume auf dem Grundstück Sprecstr. 59 kosten 
los zur Verfügung. Dafür erhält die Stadt das Recht der Mitbenutzung 
aller von dem Autogcnverbaud beschafften Lehrmittel und Unterrichts- 
cinrichtungen. Diese bleiben bei Auflösung des Verbandes der Stadt 
Berlin für Lehrzwccke zur Benutzung überlasten. Die Organisation der 
Kurse erfolgt durch einen Schulausschuß, der sich aus 6 Vertretern des 
Verbandes und 5 Vertretern der Stadt Berlin zusammensetzt. 
Der Stadt entstehen nur sächliche Kosten durch die Uebcrlassung der 
Nnterrichtsräume einschließlich Heizung. Beleuchtung. Reinigung und 
Wasserverbrauch. Die rein persönlichen Ausgaben werden von dem Au 
togenverband getragen. 
Wir bitten uni folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung stimmt dem Vertrage zwischen der Stadt Berlin 
und dem Verbände für autogene Metallbearbeitung E. B. über die Ein 
richtung und Führung einer Werkstatt zur Weiterbildung von Autogen 
schweißern zu. 
Berlin, den 28. Juni 1927. 
Magistrat. 
Böß. 
8t. V. 27. — 8. IX. 4. 
Nhdahl.
	        

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