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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 2005 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 2005 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin. Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 1, Inneres, Finanzen, Justiz, Wirtschaft
Weitere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Inneres, Finanzen, Justiz, Wirtschaft
Erschienen:
Berlin: Kulturbuch-Verlag 2006
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1990,11-2006; damit Erscheinen eingestellt
Umfang:
Online-Ressource
ZDB-ID:
3062863-5 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 1, Inneres, Finanzen, Justiz
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
2005
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15431023
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 6, 19. September 2005
Erschienen:
, 2005-09-19

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 2005 (Public Domain)
  • Nr. 1, 4. März 2005
  • Nr. 2, 4. April 2005
  • Nr. 3, 6. Juni 2005
  • Nr. 4, 5. August 2005
  • Nr. 5, 10. August 2005
  • Nr. 6, 19. September 2005

Volltext

SIEM) 
‚var und LAOS Er 
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Dienstblatt des Senats von Berliry% % 
. . Senatsbibliothek Be“ 
Teil 1 — Inneres, Finanzen 
Justiz, Wirtschaft ‚Berlin. 
Nr. 6 Berlin, den 19. September 2005 
INHALT 
Seite 
Rundschreiben über Reisekostenrecht .......... 4.000000 10000400 WE EEK N ES 77 
Ausführungsvorschriften über den Urlaub der Beamten und Richter aus besonderen Anlässen. ............. 85 
Senatsverwaltung für Inneres Anlage 
5 ; Era Allgemeine Verwaltungsvorschrift 
An die EEE (einschließlich zum Bundesreisekostengesetz 
die Verwaltung des Abgeordnetenhauses (BRKGVwV) 
den Präsidenten des Verfassungsgerichsthofes Vom 1. Juni 2005 
den Präsidenten des Rechnungshofes 
den Del Beauftragten fürD atenschutz Aufgrund des $ 16 des Bundesreisekostengesetzes vom 26. Mai 
‚und Informationsireiheit 2005 (BGBl. I S. 1418) erlässt das Bundesministerium des 
de EA NSN den Innern folgende Verwaltungsvorschrift: 
die nicht rechtsfähigen Anstalt 
en be Ben I. Allgemeine Verwaltungsvorschrift 
die Eigengesellschaften Zu 8 1 Geltungsbereich 
die A Ar at Die Vorschrift bestimmt abschließend den persönlichen 
die Körperschaften: Anst alten und N Suftn neen und sachlichen Geltungsbereich, für den eine Auslagen- 
des N ONenH chen Rı echts 8 erstattung unmittelbar nach: den Bestimmungen dieses 
 hiichdich ; Gesetzes in Betracht kommt. 
nachrıichtlic X © 
an den Hauptpersonalrat Fa Zu Absatz 1 (bleibt frei) 
2 Zu Absatz 2 
Rundschreiben über Reisekostenrecht 1.2.1 181 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 und 7 zählen die erstattungsfähi- 
hier; Allgemeine: Verwaltungsvorschrift gen Arten der Reisekostenvergütung abschließend auf. 
GEM! 9 2Andere: angefallene Reisekosten sind der allgemeinen 
zum Bundesreisekostengesetz (BRKGVwV) Lebensführung zuzuordnen und somit nicht. erstat- 
z tungsfähig. 3$ 1 Abs. 2 Nr. 6 stellt eine besondere Form 
Vom 21. Juli 2005 der Reisekostenvergütung dar. “Während die Aufwands- 
inn TA 35 vergütung von allgemein geringerem Aufwand bei be- 
. stimmten Dienstgeschäften ausgeht, fasst die Pausch- 
Telefon: 9027-2211 oder 9027-0, intern 927-2211 vergütung eine Vielzahl gleichartiger Dienstgeschäfte. in 
{m Hinblick auf S541BG gebeich als An Tage den Wort: einer pauschalen Reisekostenerstattung zusammen. 
laut der vom Bundesministerium des Innern erlassenen Allge- 1.2.2 Der gesetzliche Begriff der Fahrtauslagen ($ 11 Abs. 5 
meinen. Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostengesetz u. a.) beinhaltet Fahrt- und Flugkosten nach $4 und 
(BRKGVwV) vom 1. Juni 2005 (GMBI S. 830) mit der Bitte um Wegstreckenentschädigung nach $ 5. 
Beachtung bekannt. Die BRKGVwV tritt am 1. September z a 
2005 in Kraft. Mein Zu 8 2 Dienstreisen 
» Rundschreiben II Nr. 110/1985 vom 13. Dezember 1985 — 2.1 Zu Absatz 1 
II G 3 — 0563/1001 —, 2.1.1 Dienstreisende sind die in $1 Abs. 1 genannten Perso- 
» Nummer 2 einschließlich Anlage des Rundschreibens V Nr. 4/ nen, die eine Dienstreise ausführen. 
1997 vom 9. Januar 1997 — V A 51 — 076/300 — 301/11 A 23 —, 2.1.2 Die Erledigung von Dienstgeschäften am Dienst- oder 
» Anlage 2 des Rundschreibens R Nr. 61/2002 vom 25. Okto- Wohnort sind Dienstreisen. 
ber 2002 R A Sud 2.1.3 !Dienstort ist die politische Gemeinde, in der sich: die 
e das Rundschreiben vom 4. Dezember 2002 — R A 35 — 0563/ Dienststätte befindet; Dienststätte ist die Stelle, bei der 
0501 — x regelmäßig Dienst versehen wird. 2Zur Dienststätte im 
werden zum gleichen Zeitpunkt aufgehoben. reisekostenrechtlichen Sinne gehören alle Stellen inner- 
DBI.INr.6/19.09.2005 WW 77
	        

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