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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1997 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1997 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin. Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 1, Inneres, Finanzen, Justiz, Wirtschaft
Weitere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Inneres, Finanzen, Justiz, Wirtschaft
Erschienen:
Berlin: Kulturbuch-Verlag 2006
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1990,11-2006; damit Erscheinen eingestellt
Umfang:
Online-Ressource
ZDB-ID:
3062863-5 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 1, Inneres, Finanzen, Justiz
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1997
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15433747
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 4, 18. April 1997
Erschienen:
, 1997-04-18

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1997 (Public Domain)
  • Nr. 1, 30. Januar 1997
  • Nr. 2, 28. Februar 1997
  • Nr. 3, 7. März 1997
  • Nr. 4, 18. April 1997
  • Nr. 5, 23. Mai 1997
  • Nr. 6, 20. August 1997
  • Nr. 7, 19. September 1997
  • Nr. 8, 31. Oktober 1997

Volltext

Dienstblatt des Senats von Berlin 
Teil I — Inneres, Finanzen 
Justiz, Wirtschaft 
2 
z ir 
7 
Nr. 4 
Berlin, den 18. April 1997 
INHALT 
Ausführungsvorschriften über die Beendigung des 
Beamtenverhältnisses auf Widerruf mit Ablegung 
der Laufbahnprüfung für den Steuerverwaltungs- 
dienst des Landes Berlin ..- 
Rundschreiben über Zahlungsbestimmungen für 
Versorgungsbezüge mit Datenverarbeitung im Dia- 
logverfahren - ZV DAVID ........... 
Rundschreiben über Beihilfevorschriften ........ 
Seite 
89 
90 
100 
Seite 
Richtlinien über das Außerkrafttreten von Ver- 
waltungsvorschriften der Senatsverwaltung für 
Inneres zum 31. Dezember 1996 ................ 
Rundschreiben über die Unterzeichnung von Tarif- 
verträgen .......... ........... 104 
Rundschreiben über die Einrichtung des 10. Ver- 
waltungsgrundlehrganges ........ ‚422% 105 
Rundschreiben über die Einrichtung des 4. Verwal- 
tungslehrganges II ....... 107 
Senatsverwaltung für Finanzen 
An die Oberfinanzdirektion Berlin ABI. S. 741 
Ausführungsvorschriften über die Beendigung 
des Beamtenverhältnisses auf Widerruf 
mit Ablegung der Laufbahnprüfung für den 
Steuerverwaltungsdienst des Landes Berlin 
Vom 18. Februar 1997 
Fin II G 
Telefon: 2123 - 23 57 oder 2123 - 1, intern (91) 9 82 - 23 57 
Aufgrund des $68 Abs. 2 Satz 2 des Landesbeamtengesetzes 
(LBG) in der Fassung vom 20. Februar 1979 (GVBl. S. 368), 
zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 21. Septem- 
ber 1995 (GVBl. S. 608), wird bestimmt: 
8 1 - Beendigung, Prüfungsstichtag 
Bei Bestehen der Laufbahnprüfung endet das Beamtenverhält- 
nis auf Widerruf im Vorbereitungsdienst mit dem Prüfungs- 
stichtag. Prüfungsstichtag ist der Tag des letzten mündlichen 
Prüfungstermins einer Laufbahnprüfung, wenn dieser Tag nach 
dem Ablauf der Mindestdauer des Vorbereitungsdienstes liegt, 
andernfalls ist Prüfungsstichtag der Tag des Ablaufs der Min- 
destdauer des Vorbereitungsdienstes. 
8 2 - Inkrafttreten 
Diese Vorschriften treten am 1. Januar 1998 in Kraft. 
3] 
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