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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1997 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1997 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin. Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 1, Inneres, Finanzen, Justiz, Wirtschaft
Weitere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Inneres, Finanzen, Justiz, Wirtschaft
Erschienen:
Berlin: Kulturbuch-Verlag 2006
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1990,11-2006; damit Erscheinen eingestellt
Umfang:
Online-Ressource
ZDB-ID:
3062863-5 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 1, Inneres, Finanzen, Justiz
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1997
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15433747
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 5, 23. Mai 1997
Erschienen:
, 1997-05-23

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1997 (Public Domain)
  • Nr. 1, 30. Januar 1997
  • Nr. 2, 28. Februar 1997
  • Nr. 3, 7. März 1997
  • Nr. 4, 18. April 1997
  • Nr. 5, 23. Mai 1997
  • Nr. 6, 20. August 1997
  • Nr. 7, 19. September 1997
  • Nr. 8, 31. Oktober 1997

Volltext

Dienstblatt des Senats von Berlin 
Teil | — Inneres, Finanzen | 
Justiz, Wirtschaft 
IN BerliTt 
> 
Nr. 5 
Berlin, den 23. Mai 1997 
IN 1 
ALT 
Seite 
Seite 
Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Grund- 
sätze für die Regulierung von Eigenschäden (Eigen- 
schädengrundsätze - EGr -) .........0.40.0000000 
Rundschreiben über Verwaltungsvorschriften zur 
Anderung der Allgemeinen Anweisung .über die 
Bereitstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und 
Abstellmöglichkeiten für Fahrräder (Stellplatzanwei- 
SUN) 1. a 
Rundschreiben für Richtlinien über Einrichtung und 
Betrieb von Kantinen in Dienstgebäuden, die vom 
Landesverwaltungsamt verwaltet werden (Kantinen- 
richtlinien) ............40. en 
Rundschreiben über die Unterzeichnung von Tarif- 
verträgen ....... 
109 
Allgemeine Anweisung über das Außerkrafttreten 
von Verwaltungsvorschriften des Senats zum 
31. Dezember 1996 
1 
A 
ı11 
Anordnung über die Übertragung von Befugnissen 
der obersten Landesbehörde auf die Oberfinanzdi- 
rektion Berlin nach der Ausbildungs- und Prüfungs- 
ordnung für die Steuerbeamten ................ 
115 
113 
118 
Der Senat von Berlin 
aa) durch Unfall, das heißt durch ein unmittelbar von 
außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwir- 
kendes Ereignis, 
bb) durch Sturm, Hagel und Überschwemmung, 
cc). durch Feuer und Explosion, 
dd) durch Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefug- 
ten Gebrauch, Raub oder Unterschlagung 
und 
durch sonstiges fahrlässiges oder vorsätzliches Han- 
deln von Dienstkräften Berlins oder fremden Perso- 
nen, 
b) den Eigenbetrieben für Schäden an beweglichen Sachen 
durch Feuer, besonders schweren Diebstahl im Sinne des 
8243 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB und Raub. 
2 - Fremdversicherung 
(I) Gebäude sind gegen Feuerschäden zu versichern: 
(2) In besonderen Ausnahmefällen können auch andere als die 
in Absatz 1 bezeichneten Versicherungen unter Beachtung haus- 
haltsrechtlicher und anderer einschlägiger Bestimmngen abge- 
schlossen werden. 
3 - Eigendeckung 
Schäden, die weder die Senatsverwaltung für Finanzen noch 
ein Versicherer deckt, trägt die betroffene Stelle selbst. 
4 - Schadensereignis 
(1) Nach Eintritt oder Bekanntwerden eines Schadens hat die 
betroffene Stelle sofort alle zur Aufklärung und Feststellung 
des Sachverhalts und der Schuldfrage erforderlichen Maßnah- 
men zu treffen. Das Rundschreiben über die Beweissicherung 
bei Personen- und Sachschäden! ist zu beachten. 
An die Senatsverwaltungen (einschließlich 
Senatskanzlei) 
die Verwaltung des Abgeordnetenhauses 
den Präsidenten des Rechnungshofes 
den Berliner Datenschutzbeauftragten 
die Bezirksämter 
die Sonderbehörden 
die nichtrechtsfähigen Anstalten 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts 
ABI. S. 1814 
Verwaltungsvorschriften zur Änderung 
der Grundsätze 
für die Regulierung von Eigenschäden 
(Eigenschädengrundsätze - EGr -) 
Vom 4. April 1997 
Fin IV A 5 
Telefon: 8 67 - 77 62 oder 867 - 1, intern 95 - 77 62 
1 - Selbstversicherung . 
Die Senatsverwaltung für Finanzen gewährt Deckungsschutz 
a) den Dienststellen des Landes Berlin, den Eigenbetrieben, 
den Krankenhausbetrieben und den juristischen Personen 
des öffentlichen Rechts, deren Einnahmen und Ausgaben 
im Haushaltsplan von Berlin veranschlagt werden, für 
Beschädigung, Zerstörung oder Verlust eines Fahrzeuges 
sowie seiner unter Verschluß verwahrten oder an im befe- 
stigten Teile einschließlich Zubehör 
1: DBl.1995 I.S. 14 und 78 
DBLINL5/23.05 1997 N 
109
	        

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