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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1966 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1966 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 5, Gesundheitswesen
Weitere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Gesundheitswesen
Erschienen:
Berlin 1967
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1953-1967
ZDB-ID:
3061746-7 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 5, Gesundheitswesen
Spätere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 4, Arbeit, Soziales, Familie, Jugend und Gesundheit
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1966
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15432254
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
8. März 1966
Erschienen:
, 1966-03-08

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1966 (Public Domain)
  • 10. Januar 1966
  • 27. Januar 1966
  • 31. Januar 1966
  • 8. März 1966
  • 21. April 1966
  • 18. Mai 1966
  • 29. Juni 1966
  • 10. August 1966
  • 11. August 1966
  • 15. August 1966
  • 31. August 1966
  • 15. November 1966
  • 16. Dezember 1966
  • 27. Dezember 1966

Volltext

Ausgegeben am 8.3. 1966 ; 
ne V/1966 
. Seite 41 
al : x ® 
Dienstblatt des SeHbts VöntBeglin _- 
® ‚AG 
Teil V Gesundheitswesen 
Inhalt: 
Nr. 9 Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ausführungsvorschriften über Zahnersatz für Hilfe- 
BeEdÜrflige. LE HE FE ER ME te ER ARE va Eh Seite 41 
Nr.10 Ausführungsvorschrift über amtlich angeordnete Schutzimpfungen gegen Maul- und Klauenseuche Seite 42 
Nr.11 Richtlinien über Gebühren für die Desinfektionseinrichtungen des Landes Berlin ................ Seite 42 
Nr. 12 Rundschreiben über Verzeichnis der für die Ableistung des Krankenpflegedienstes und der Famu- 
latur der Studenten der Medizin sowie der Medizinalassistentenzeit ermächtigten Krankenanstalten, 
Institute, Gesundheitsämter und Ärzte in Berlin (West) ......... . Seite 43 
Berichtigung betr. .Dbl. V/1966-NT. 4 1.0.4 460 RE 0206 EEE RL I BE EN Seite 42 
Berichtigung betr. Dbl. V/1966 Nr.6 ........7.... ECHO A EEG GOE EEE BER WE TEE a Seite 42 
ArbSoz VI A 2a — 4533/21 — (73.1.1966 | DM 
= ernruf: = _ alien . Ersetzen eines abgebrochenen Zahnes oder 
V-9 F f: 87 05 91 — (95) 6097 5. Erset i bgebroch Zah d 
AH DULIV/L9GG einer abgebrochenen Klammer oder Einarbeiten 
1 zırksamter . 3 : 
Et Sowie Besen AM 8 einer Saugvorrichtung 
" a) als alleinige oder Hauptleistung und auch 
- in Verbindung mit Plattenreparatur ...... 35,40 
Verwaltungsvorschriften b) einschl. Abdrucknahme .................. 43,50 
zur Änderung der Ausführungsvorschriften c) als Nebenleistung bzw. für jeden weiteren 
über Zahnersatz für Hilfebedürftige © De % ie u a in . tür ee ben are 9,20 
als Nebenleistung bzw. für jede weitere 
(Dbl.IV/1964 Nr. 5, V/1964 Nr. 4) Klammer een ER 6,40 
Auf Grund des 8 3 des Gesetzes zur Ausführung des Bun- e) EN ERS in Verbindung mit anderen 6.40 
dessozialhilfegesetzes vom 21. Mai 1962 (GVBl. S. 471) wird g TS A . 
im Einvernehmen mit dem Senator für Gesundheitswesen 6. Erweitern einer Basisplatte um einen neuen 
bestimmt: Zahn 
Die Anlage 1 der Dienstblattverfügung IV/1964 Nr.5 — a) einschl. Abdrucknahme und auch in Verbin- 
V/1964 Nr.4 — zuletzt geändert durch DbIl.IV/1965 Nr.11 dung mit Plattenreparatur ............... 43,80 
und DbI. V/1965 Nr. 6 E erhält mit Wirkung vom 1. Januar 5) tür jeden weiteren Zahl esse rer 9.20 
1966 folgende Fassung: 
Für Zahnersatz einschließlich Instandsetzung von Zahn- 7. Erweitern einer Basisplatte um. eine neue 
ersatz gelten im Land Berlin folgende Vergütungssätze: Klammer 
VS a) einschl. Abdrucknahme und auch in Verbin- 
A. Eingliederung von Prothesen DM dung mit Plattenreparatur ............... 41,30 
T Grundgebühr 2 4ieekeen VERF are Uö— b) als Nebenleistung bzw. für jede weitere 
Die Grundgebühr umfaßt die Gebühren für die Klammer ...... +... 6,40 
Basisplatte aus Paladon oder anderen praxis- . F . n 
üblichen und erprobten Kunststoffen oder aus 8. Partielles Unterfüttern einer Basisplatte ..... 27,70 
a alle Sichen Befestigungsarten 9. Totales Unterfüttern einer Basisplatte im in- 
A _ direkten Verfahren ......... „. 389,60 
2. Jeder an der Platte befestigte Zahn .......... 9,20 A SE . 
10. Totales Unterfüttern einer totalen Prothese mit 
Gewinnung eines Funktionsrandes ........... 58— 
B. Wiederherstellung 
einer funktionsuntüchtig gewordenen 
Kunststoff- oder Kautschukprothese C. Sonstige Leistungen 
Die Positionen „mit Abdrucknahme‘‘ sind nur 
berechnungsfähig, wenn fehlende Substanz zu 11. Funktionsabdruck bei Vollprothesen für jeden 
ersetzen ist. Kiefer 1... „.. 41,40 
a) Wiederherstellen einer Basisplatte bei einem Die Gebühr für einen Funktionsabdruck kann 
oder mehreren Sprüngen oder bei einem nur bei Verwendung eines eigenen individuel- 
oder mehreren Brüchen als alleinige len, nach anatomischem Abdruck hergestellten 
DeiStU 4 k a EM Kl He Je Al Löffels, mit dem der. endgültige, funktionell 
b nschl. Abdrucknahl 35.10 ausgewertete Abdruck genommen wird, in An- 
) Simschl. ABGMKTAAMe ser ren rear 5 satz gebracht werden. Die Indikation ist nur 
e) Einarbeiten einer neuen Verstärkungsein- gegeben bei außergewöhnlichen Mundverhält- 
lage bei Sprung oder Bruch ...:.0..0. 4440 6,40 nissen, wie flachem Gaumendach, stark ge- 
Positionen 3a und 3b sind nicht neben 4, schwundenen Alveolarfortsätzen usw. 
5, 6 oder 7 anzusetzen. . . . 
Ss 12. Angefangene prothetische Leistungen 
Bei Zusammentreffen mehrerer Reparaturen a) Gebißabdruck als alleinige Leistung ...... 17,30 
der nachgenannten Art gilt die höchstbewertete . . . 
als „Hauptleistung“ in der Berechnung. b) Modell mit vorbereitetem Bißwall ......... 19,60 
c) Gebißabdruck und Bißnahme als Gesamt- 
Wiederbefestigung einzelner oder mehrerer ge- Teistung‘ 2.2.0 H -. 26.50 
löster Zähne und Klammern d) Aufstellung 
a) als alleinige oder Hauptleistung und auch die Hälfte der Gebühr für die Prothese 
in Verbindung mit Plattenreparatur ...... 27,10 e) Fertigstellung ohne Eingliederung 
b) einschl. Abdrucknahme .... Ads 835,10 zwei Drittel der Gebühr für die Prothese. 
5
	        

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