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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1959 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1959 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber:
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 5, Gesundheitswesen
Weitere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Gesundheitswesen
Erschienen:
Berlin 1967
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1953-1967
ZDB-ID:
3061746-7 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 5, Gesundheitswesen
Spätere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 4, Arbeit, Soziales, Familie, Jugend und Gesundheit
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1959
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15430124
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
10. Dezember 1959
Erschienen:
, 1959-12-10

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1959 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis Teil V, 1954-1959
  • 14. Januar 1959
  • 4. Februar 1959
  • 2. März 1959
  • 20. April 1959
  • 25. Mai 1959
  • 29. Juni 1959
  • 1. Juli 1959
  • 6. Juli 1959
  • 13. August 1959
  • 11. September 1959
  • 29. September 1959
  • 23. Oktober 1959
  • 11. November 1959
  • 28. Novermber 1959
  • 10. Dezember 1959
  • 16. Dezember 1959
  • 23. Dezember 1959

Volltext

Ausgegeben am 10.12. 1959 
V/1959 
Di +1 tr . [ SCALA Seite 89 
© A] ® we 
jenstblatt des|Sehars von Berlin Ne’ B7=S9 
® - 
Teil V Gesundheitswesen 
Inhalt: 
Nr.57 Wanzenbekämpfung ....... Sa Ca Seite 89 
Nr.58 . Malaria-Untersuchungsstellen ........ Era « Seite 89 
Nr.59 Richtlinien zur Bekämpfung des Typhus und Paratyphus ........0.0004004 HH Er Seite 89 
1 Y57 ] ; Ges IL B 4 - 5452/1 - 17. 11. 1959 2 Ist ein Mieter durch. schriftlichen Mietvertrag zur 
DK Fernruf: 350141 - (988) 192 - ME Kostentragung - verpflichtet, so können die ent- 
An die Bezirksämter — Ges = standenen Kosten ganz. oder teilweise vom Bezirksamt 
übernommen werden, sofern das Einkommen des Mie- 
Wanzenbekämpfung ters das Doppelte des Fürsorgerichtsatzes nicht über- 
s schreitet und er nachweislich nicht in der Lage ist, die 
Nach $ 10 Ziffer 3 der DVO — PolZG vom 7, Oktober 1958 Kosten für die Entwanzung zu übernehmen. Der An- 
(GVBl S. 969) ist die Durchführung der Schädlingsbekämp- trag-ist in diesem Falle von dem zur Durchführung der 
fungen Ordnungsaufgabe der Bezirksämter — Abt. Gesund- Entwanzung aufgeforderten Pflichtigen beim Bezirks- 
heitswesen —. amt zu stellen. 
Der Wanzenbekämpfung ist trotz des nachhaltigen Erfolges 2 Die für die Kostenübernahme de & 
5 Ss 3 r Entwanzung bei 
des bisherigen Verfahrens und des steten Rückganges der Hilfsbedürftigen erforderlichen Mittel sind. in den Bel 
Meldungen über Wanzenbefall weitere Beachtung zu schen- zirkshaushaltsplänen zu veranschlagen 
ken; im Einzelfalle sind notwendige Maßnahmen zu treffen. pP el: 
4 n 7 * : 
Anzeigen und Hinweise aus der Bevölkerung sind von den 6 mich endet mit Ablauf 
Desinfektoren der Bezirksämter — Ges — dahingehend zu 585) ) 
überprüfen, ob und in welchem Umfange Wanzenbefall vor- IV 
liegt. Hält das Bezirksamt nach dem Ergebnis der eigenen S 
Feststellung Bekämpfungsmaßnahmen für erforderlich, So Sonstiges 
ist unter Bezug auf die Polizeiverordnung über die Bekämp- 1. Die Dienstblattverfügung V/1954 Nr. 26 wird hiermit 
fung von Wanzen vom 19. August 1949 (VOBI S. 287) und aufgehoben. 
auf $ 17 des Seuchenbekämpfungs-Ergänzungsgesetzes vom « EEE ara “ 
8. November 1951 (GVBl 8.1105) unter Berücksichtigung %- Ich bitte, mir bis zum 15. April jeden Jahres eine Auf- 
der Regeln des Verwaltungsverfahrensgesetzes (siehe Rund- stellung über die durchgeführten Entwanzungen Zu 
verfügungen Nr. 48/1959 Abschnitt A und Nr. 76 und 110/ übersenden, um einen Überblick über die Lage in Berlin 
1959) wie folgt zu verfahren: zu haben. 
| In Vertretung 
Maßnahmen gegen die Pflichtigen Prof. Dr. Schröder 
| Der Polizeipflichtige (der Grundstückseigentümer oder ; 
sein Vertreter) ist aufzufordern, die erforderlichen Be- 
kämpfungsmaßnahmen in den befallenen Räumen -———— Ges III B 2 - 5431/42 * - 
innerhalb einer bestimmten Frist von einem Schäd- _V-58 | Fernruf: 350141 - (988) 1938 - [* 11.1959) 
lingsbekämpfungs-Meisterbetrieb durchführen zu FF 
lassen. An die Bezirksämter — Ges einschl. städt. Krankenanstalten — 
Der Pflichtige kann auf Antrag und nach Belehrung . 
durch einen amtlichen Desinfektor die Entwanzung Malaria-Untersuchungsstellen 
auch selbst vornehmen. Für die Aufrechterhaltung der Malaria-Untersuchungsstelle 
Die Durchführung der angeordneten Maßnahmen und im Städt. Auguste-Viktoria-Krankenhaus besteht keine Not- 
die Fristeinhaltung sind von den Bezirksämtern - Ges - wendigkeit mehr. Die Dienstblattverfügung V/1956 Nr. 18 
zu überwachen. vom 19. April 1956 wird daher aufgehoben. 
Ist der Pflichtige der Aufforderung nicht nachgekom- Im Auft 
men, so ist die Ersatzvornahme nach den Vorschriften m AufFtrase 
des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (s. Rundverfü- Dr. Kortenhaus 
gung Nr. 48/1959 Abschnitt B) anzuwenden. 
un a | 
Durchführung der Entwanzung 5 
A Da S V-59 Sr Ent SELSS 24.11. 1959 
Zur Entwanzung dürfen nur flüssige BekämpfungS- u 59] Fernruf: 350141 - (988) 193 - l Se 1 59] 
mittel benutzt werden, die vom Bundesgesundheitsamt x —_— : nn ) 
geprüft und anerkannt sind. Eine Liste dieser Mittel An ET StEGE Kran kENANSTALEN 
wird von Zeit zu Zeit im Amtsblatt für Berlin bekannt- 
gemacht. Sie ist bei den Bezirksämtern zur Einsicht Richtlinien 
bereitzuhalten. Bekä £ des Typhı aP Fa 
Von Schädlingsbekämpfungs-Meisterbetrieben durch- zur Bekämpfung des Lyphus uB Aral ypAUS 
geführte Entwanzungen werden kostenlos wiederholt, Nach der Verordnung zur Durchführung des Polizeizustän- 
wenn sich innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten gdgigkeitsgesetzes vom 7. Oktober 1958 (GVBl S.969) $ 10 
nach der Entwanzung in den bearbeiteten Räumen er- sind die Schutzmaßnahmen auf dem Gebiet der Verhütung 
neut Wanzen zeigen. und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten als über- 
II tragene Vorbehaltsaufgabe von den Bezirksämtern — Ge- 
Kostenregel sundheitswesen — (nachfolgend abgekürzt ‚„‚Gesundheits- 
ostenregehmg amt“ genannt) durchzuführen. Zu den wichtigsten Aufgaben 
Der zur Durchführung der Wanzenbekämpfung Ver- auf diesem Gebiet gehört ‚weiterhin die Bekämpfung des 
pflichtete ist dem Gesundheitsamt gegenüber auch der Typhus und Paratyphus (nachstehend abgekürzt „Typhus“ 
Kostenpflichtige; privatrechtliche Vereinbarungen blei- genannt), der nach den Erfahrungen der letzten Zeit immer 
ben unberührt. noch eine ständige Gefahr für die Bevölkerung darstellt.
	        

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