Digitale Landesbibliothek Berlin Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1960 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1960 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber:
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 5, Gesundheitswesen
Weitere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Gesundheitswesen
Erschienen:
Berlin 1967
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1953-1967
ZDB-ID:
3061746-7 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 5, Gesundheitswesen
Spätere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 4, Arbeit, Soziales, Familie, Jugend und Gesundheit
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1959
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15430124
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
29. Juni 1959
Erschienen:
, 1959-06-29

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1960 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis Teil I, 1960
  • 14. Januar 1960
  • 15. Januar 1960
  • 18. Januar 1960
  • 26. Januar 1960
  • 5. Februar 1960
  • 16. Februar 1960
  • 22. Februar 1960
  • 7. März 1960
  • 10. März 1960
  • 28. März 1960
  • 31. März 1960
  • 6. April 1960
  • 8. April 1960
  • 17. Mai 1960
  • 23. Mai 1960
  • 25. Mai 1960
  • 24. Juni 1960
  • 9. Juli 1960
  • 11. Juli 1960
  • 18. Juli 1960
  • 28. Juli 1960
  • 30. Juli 1960
  • 18. August 1960
  • 29. August 1960
  • 13. September 1960
  • 22. September 1960
  • 3. Oktober 1960
  • 13. Oktober 1960
  • 17. Oktober 1960
  • 4. November 1960
  • 21. November 1960
  • 7. Dezember 1960
  • 19. Dezember 1960
  • 20. Dezember 1960
  • 27. Dezember 1960

Volltext

1/1960 
Seite 331 
Nr. 86 
tag am neuen Dienstort, wenn jedoch für diesen Tag Reise- gehalts sonst zuständige Behörde zu richten. Von diesen 
kostenvergütung oder eine ähnliche Vergütung gezahlt Stellen wird die Entschädigung bewilligt und gezahlt. 
wird, erst ab dem folgenden Tage bis einschließlich des (5) 
Tages gewährt werden, der dem Einladen des Umzugsguts A 
am bisherigen Wohnort vorhergeht. Wurde die neue Woh- Nr. 27 
nung zu einem vorherliegenden Zeitpunkt gemietet, so hört Abschlag 
die Zahl ädi i % : ; . 
dem S e Yınn Er ae pe de5 Tages vor (1) Ein Beamter kann auf seinen Antrag einen Abschlag in 
° Grenzen der Umzugskostenvergütung oder der Umzugs- 
(10) Die Entschädigung kann von der der obersten Dienst- kostenbeihilfe erhalten. 
behörde unmittelbar nachgeordneten Dienstbehörde in Zeit- . : x 
abständen von jeweils höchstens 12 Monaten bewilligt (2) Ist ein Abschlag gewährt, so sind der Betrag und die 
werden. Von einem vom. Reichsfinanzminister zu bestim- 9556, die gezahlt hat, in der Umzugskostenrechnung an- 
menden Zeitpunkt ab bedarf die Bewilligung über insgesamt zugeben. 
12 Monate hinaus der Genehmigung der obersten Dienst- Nr. 28 
behörde; dem Antrag auf Fristverlängerung sind alle auf Umzugskostenrechnung 
1 i ü i - . = z 
U Herden Seh MILE pn den Beamten- sich: be (1) Die Umzugskostenvergütung und die Umzugskosten- 
) beihilfe werden auf Grund einer Umzugskostenrechnung 
gezahlt, die, soweit die oberste Dienstbehörde nichts anderes 
bestimmt, nach dem Muster der Anlage 2 aufzustellen ist. 
Nr. 26 Der anfordernde Beamte hat die Umzugskostenrechnung 
Trennungsentschädigung in besonderen Fällen zu unterzeichnen. Er ist für die Richtigkeit der Angaben 
S z if der Umzugskostenrechnung verantwortlich. 
(1) Warte- und Rühestandsbeamten sowie nichtbeamtete . ” 
Personen kann, wenn sie außerhalb ihres Wohnorts als (2) Der Nachweis von Auslagen ist durch Belege, z. B. 
Beamte verwendet werden, Trennungsentschädigung. in Frachtbriefe, Spediteur- und Handwerkerrechnungen, zu 
sinngemäßer Anwendung von Nr. 25 auch dann bewilligt führen. Können Belege‘nicht beigebracht werden, genügt 
werden, wenn der Umzug noch nicht angeordnet ist. die pflichtgemäße Versicherung‘ des Beamten in der Um- 
nn : zugskostenrechnung. 
(2) Die Entschädigung kann von der der obersten Dienst- 7 a f r an ] 
behörde unmittelbar nachgeordneten Behörde in Zeitabstän- (3) Die zuständige Stelle hat die sachliche Richtigkeit der 
den von jeweils höchstens 12 Monaten bewilligt werden. Von Umzugskostenrechnung zu prüfen und zu bescheinigen. 
einem vom Reichsfinanzminister zu bestimmenden Zeit- 
punkt ab bedarf die Bewilligung über insgesamt 12 Monate Nr. 29 
hinaus der Genehmigung der obersten Dienstbehörde; in 
dem Antrag auf Fristverlängerung sind die Umstände Abrechnungsstelle 
darzulegen, die der Anordnung des Umzugs nach Nr. 5 Die Umzugskostenvergütung oder Umzugskostenbeihilfe 
Abs. 1 entgegenstehen. ist, soweit in dieser Durchführungsverordnung nichts an- 
. : a deres bestimmt ist, von der Behörde auszuzahlen und zu 
(3) In gleicher „Weise können Warte- und“ Ruhestands buchen, zu der der Beamte versetzt, abgeordnet oder ein- 
beamte entschädigt werden, die .unter Wechsel der Verwal- ; A ; Ne 
nn ee az “ x s ä N berufen ist, im Zweifelsfalle von der Behörde, der der Be- 
tung im öffentlichen Dienst vorübergehend oder mit Aussicht amte angehört. Bei Abordnungen ist die Behörde, zu der der 
auf Übernahme in eine Planstelle verwendet: werden, wenn 5 e . Er n . a 
. . Beamte abgeordnet ist, auch für den Rückumzug zuständig. 
ihr Wartegeld oder Ruhegehalt durch die Verwendung auf Ausnahmen bestimmt die oberste Dienstbehörde 
längere Zeit ganz oder teilweise ruht. Eine von der Beschäf- “ 
tigungsbehörde aus diesem Anlaß etwa gezahlte Entschädi- 
gung ist auf die Trennungsentschädigung anzurechnen. Nr. 30 
(4) Der Antrag ist in den Fällen des Abs. 3 durch die Be- Inkrafttreten 
schäftigungsbehörde an das zuständige Versorgungsamt Diese Durchführungsverordnung tritt mit dem 15. August 
oder an die für die Gewährung des Wartegelds oder Ruhe- 1935 in Kraft. 
Übersicht 
der sich aus 8 4 Abs. 1 a UkG bei den verschiedenen 
Entfernungen ergebenden Umzugskostenentschädigungen 
Die Umzugskostenentschädigung beträgt 
bei einer Umzugs- in Stufe 
entfernung von Ta Ib Hs ] HE IV V%. 
km DM DM DM | DM DM DM 
bis 1175 862 537 375 324 285 
über 5bis10 ...... 1210 887 555 | 388 335 294 
über10 bis 15 ..... 1245 912 573 401 346 303 
über 15 bis 20.4... 1280 937 591 414 357 312 
über20bis25 ..... 1315 962 609 427 368 321 
über 25 bis-30 ..... 1350 ; 987 627 440 379 330 
über 30 bis 35 ER 1385 | 1012 645 453 390 339 
über 35 bis 40 7 1420 1037 663 466 401 348 
über 40 bis 45 ze 1455 1062 681 479 412 357 
über 45 bis 50 4 1490 1087 699 492 423 366 
über 50 bis 55 ..... 1525 1112 717 | 505 434 375 
über 55 bis60.1. A 1560 1137 735 | 518 445 384
	        

Downloads

Downloads

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext PDF
TOC
Mirador

Diese Seite

PDF Download der aktuellen Seite Vorschau Download der aktuellen Seite Klein Download der aktuellen Seite Mittel Download der aktuellen Seite Groß Download der aktuellen Seite Master ALTO TEI Volltext Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Formate

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Welche Farbe hat der blaue Himmel?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.