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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1959 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1959 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber:
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 5, Gesundheitswesen
Weitere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Gesundheitswesen
Erschienen:
Berlin 1967
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1953-1967
ZDB-ID:
3061746-7 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 5, Gesundheitswesen
Spätere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 4, Arbeit, Soziales, Familie, Jugend und Gesundheit
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1959
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15430124
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
23. Dezember 1959
Erschienen:
, 1959-12-23

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1959 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis Teil V, 1954-1959
  • 14. Januar 1959
  • 4. Februar 1959
  • 2. März 1959
  • 20. April 1959
  • 25. Mai 1959
  • 29. Juni 1959
  • 1. Juli 1959
  • 6. Juli 1959
  • 13. August 1959
  • 11. September 1959
  • 29. September 1959
  • 23. Oktober 1959
  • 11. November 1959
  • 28. Novermber 1959
  • 10. Dezember 1959
  • 16. Dezember 1959
  • 23. Dezember 1959

Volltext

AusgegebentTam 28. 12. 1959 
a V/1959 
Di bi A Seite 99 
° 
ıenstblafit des Senats von-Berlin Nr. 61—62 
® 
Teil V Gesundheitswesen 
Inhalt: 
Nr.61  Krankenanstalten zur Behandlung von Poliomyelitiskranken .... .. Seite 99 
Nr:62 Beköstigung des Pflegepersonals und Teilnahme am Gästetisch in den städtischen Kranken- 
anstalten: 2. . Seite 99 
Nr. 63 Richtlinien für die Gewährung der stationären BCG-Schutzimpfung als Leistung der Tuberkulose- 
He „en Seiten00 
Nr.64 Bestellwesen N kr ren kr e  m en A m mA E AA MH E nm KR Eee « SEC 
A 61 7 Ges II B 2 - 5431/28 Nr. 1 3.12 1959 | IV. Für den Transport von Kranken mit Atemlähmungen 
+ Fernruf: 350141 - (988) 193 - He stehen dem Rettungsamt Berlin vier Krankenwagen 
“m | —- mit Beatmungsgeräten zur Verfügung. Diese Wagen 
An die Bezirksämter — Ges — sind direkt beim Rettungsamt, Tel. 35 01 31 und 35 03 11, 
die städtischen Krankenanstalten anzufordern. 
Krankenanstalten 
zur Behandlung von Poliomyelitiskranken 
I. Die Gesundheitsämter sind verpflichtet, die nichtstädti- 
A schen Krankenanstalten und die Ärzteschaft ihres Be- 
I Jede Erkrankung und jeder Erkrankungsverdacht an zirks von der vorstehenden Regelung zu unterrichten, 
Poliomyelitis sind gemäß 8 8 der Durchführungsverord- N 
nung‘ vom 26. März 1952 (GVBl 8.208) zum Seuchen- 11. Folgende Verfügungen werden aufgehoben: 
bekämpfungs - Ergänzungsgesetz krankenhausbehand- Dienstblatt V/1952 Nr. 56 vom 11. September 1952 
lungspflichtig. Folgende Krankenanstalten sind zur betr. Krankenhäuser zur Behandlung von Poliomyelitis- 
Aufnahme. und. Behandlung von Poliomyelitiskranken kranken; 
und Erkrankungsverdächtigen berechtigt und ver- © 
pflichtet: Dienstblatt V/1958 Nr. 39. vom 1. Juni 1958 
betr. Krankenhäuser zur Behandlung von Poliomyelitis- 
1. für Kinder kranken. 
a) Kaiserin Auguste Victoria Haus . me 
Berlin-Charlottenburg 5, Heubnerweg 6 III. Diese Verfügung tritt am 1. Januar 1960 in Kraft. 
Tel.: 34 02 11 
' Städt. Kinderklinik Charlottenburg In Vertretung 
Berlin-Charlottenburg 9, Rüsternallee 24 Prof. Dr. Schröder 
Tel.: 94 03 11/13 — (971) 161 — 
ce} Städt. Kinderkrankenhaus Wedding S 
Berlin N 65, Reinickendorfer Straße 61 
Tel.: 46 41 21 — (931) 131 — 
d) Christophorus-Kinderkrankenhaus g 
Berlin-Lichtenrade, Briesingstraße 6 Ges V B 6 - 5211/1 SEELE 
Tel.: 70 88 42; — v62_] Fernruf: 350141 - (988) 216 - [27.11.1059] 
n Inn II B Db1 1/1959 
2. für Erwachsene Fernruf: 870591 - (95) 4006 - N 83 
a) Städt. Krankenhaus Westend x ar 
Berlin-Charlottenburg 9, Spandauer Damm 130 An die Bezirksämter — PV und Ges — 
Tel: 940111. — (971) 141 — die städtischen Krankenanstalten 
b) Städt. Auguste-Viktoria-Krankenhaus ur 
Berlin-Friedenau, Canovastraße 9 Beköstigung des Pflegeper sonals 
Tel.: 71 0531 — (95) 21 31/33 — und Teilnahme am Gästetisch 
:+ Städt. Rudolf-Virchow-Krankenhaus in den städtischen Krankenanstalten 
Berlin N 65, Augustenburger Platz 1 
Tel.: 4641 91 — (931) 121 — Im Einvernehmen mit dem Senator für Finanzen — II C — 
> " ) x sind ab sofort für die Beköstigung des Pflegepersonals 
II. Kranke mit Atemlähmungen sind nur in das Kaiserin -_ sofern kein Anspruch auf freie Verpflegung besteht. — 
Auguste Victoria Haus bzw. in das Städt. Krankenhaus und für die Teilnahme am Gästetisch in den städtischen 
Westend einzuweisen, die mit Beatmungsgeräten und Krankenanstalten folgende Mindest sätze zu erheben: 
geschultem Personal ausgerüstet sind. Wenn dort keine 
Betten mehr frei sind, kann für diese Patienten auch von den Teilnehmern an der Vollbeköstigung: 
das Städt. ANEES VA Or ren RAUS in Anspruch täglich 2,35 DM + 15% Verwaltungskostenzuschlag 
BEHOLEN Y mindestens 2,70 DM ; 
III. In andere als in die obengenannten‘ Krankenanstalten . Er & z 
eingewiesene Poliomyelitiskranke und Erkrankungs- von den Teilnehmern am Gästetisch: 
verdächtige sind, sobald ihnen ein Transport zugemutet täglich 0,82 DM + 15% Verwaltungskostenzuschlag 
werden kann, in eine aufnahmeberechtigte Anstalt zu mindestens 0,95 DM 
verlegen. Das gleiche gilt für Patienten, bei denen die 
Diagnose erst im Laufe der Erkrankung gestellt wird. Die im Dienstblatt V/1958 Nr. 4 und 1/1958 Nr. 5 genannten 
Besteht Transportunfähigkeit, so kann der Patient Sätze sind damit überholt. 
nach Unterrichtung des für die Anstalt zuständigen 
Gesundheitsamtes bis zur Wiederherstellung der Trans- Im Auftrage 
portfähigkeit im erstbehandelnden. Krankenhaus ver- 
bleiben. Dreßler 
B
	        

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