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Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin (Public Domain) Ausgabe 1950 (Public Domain)

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Bibliographic data

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Periodical

Creator:
Berlin (West). Senat
Title:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Subseries:
Teil 5, Gesundheitswesen
Other titles:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Gesundheitswesen
Publication:
Berlin 1967
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Dates of Publication:
1953-1967
ZDB-ID:
3061746-7 ZDB
Previous Title:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 5, Gesundheitswesen
Succeeding Title:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 4, Arbeit, Soziales, Familie, Jugend und Gesundheit
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1959
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15430124
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Contents

Title:
Inhaltsverzeichnis Teil V, 1954-1959

Contents

Table of contents

  • Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1950 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis
  • 12. Januar 1950
  • 31. Januar 1950
  • 2. März 1950
  • 7. März 1950
  • 1. April 1950
  • 8. April 1950
  • 8. April 1950
  • 20. April 1950
  • 2. Mai 1950
  • 23. Mai 1950
  • 3. Juni 1950
  • 13. Juni 1950
  • 26. Juni 1950
  • 3. Juli 1950
  • 4. August 1950
  • 1. September 1950
  • 8. September 1950
  • 18. September 1950
  • 11. Oktober 1950
  • 25. Oktober 1950
  • 27. Oktober 1950
  • 5. Dezember 1950
  • 18. Dezember 1950
  • 4. Januar 1951
  • 12. Januar 1951

Full text

‚ Seite 30 | 
Zu diesem Zweck hat der Magistrat von Groß-Berlin „33 
den Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1950 beschlos- Die Abteilung Finanzen kann über Haushaltsmittel, 
sen und nachstehende Verordnung erlassen, die hiermit qaje durch Maßnahmen nach S$ 2 (freigeworden sind, 
verkündet wird: anderweit verfügen. 
81 84 
Der Haushaltsplan für das Jahr 1950 wird Alle Mitarbeiter des Magistrats von Groß-Berlin sind 
in der Einnahme mit 1410 427 610,— DM, zur Plan- und Finanzdisziplin und zur Einhaltung der 
in der Ausgabe mit 1 410 427 610,— DM geltenden Vorschriften über das Haushalts-, Kassen- und 
festgesetzt. Rechnungswesen verpflichtet. | 
582 Im Einklang mit diesen Vorschriften haben insbeson- 
. . dere die Haushaltsbearbeiter darauf zu achten, daß in 
Die Übertragbarkeit von Haushaltsmitteln wird auf- rem Zuständigkeitsbereich keine Anordnungen ausge- 
gehob 
oben. führt werden, die dem geltenden Recht zuwiderlaufen. 
$ 3 Ca Steht eine Verwaltungsanordnung im Widerspruch zu 
Die Deckungsfähigkeit von Haushaltsmitteln wird auf- den in seinem Zuständigkeitsbereich geltenden Verwal- 
gehoben. tungsvorschriften, so hat der Haushaltsbearbeiter zu- 
84 nächst seine Bedenken schriftlich zu äußern und die An- 
« ordnung nur dann auszuführen, wenn sie schriftlich 
N Ber ga Finanzpläne der volkseigenen „jederholt wird. Der Haushaltsbearbeiter hat alsdann der 
Ari rlins werden bestätigt. Abteilung Finanzen unverzüglich und unmittelbar zu be- 
richten. 
Ss 5 in üf & : vr. 4; 
Die Vereinigungen volkseigener Betriebe, die Anstal- ot wendieES N Da aDTET TE EIER ee N eltende 
ten des öffentlichen Rechts mit wirtschaftlichen Zwecken Rechtsnormen und Verwaltungsvorschriften. Die Abtei- 
und die Eigenbetriebe werden auf Grund der Verordnung lung Finanzen darf aus wichtigen. schriftlich niederzu- 
über die Finanzwirtschaft der volkseigenen Betriebe legenden Gründen im Einzelfall Abweichungen von Ver- 
(VEBB) und der Vereinigungen volkeigener Betriebe waltungsvorschriften zulassen, soweit diese Abweichun- 
(VVBB) im Verwaltungsgebiet von Groß-Berlin vom a ltende Recht nicht verletzen. Is 
8. September 1949 (VOBI. I S. 269) oder in sinngemäßer Sen ı Seltende echt nicht verletzen. Ist eine Lösung 
A nd ai v on: . it U itteln ; im Rahmen des geltenden Rechts nicht möglich und kann 
nwendung dieser Verordnung mit Umlaufmi ausge- die Sache nicht auf sich beruhen, sucht die Abteilung 
 Umlauunn die den Bedarf der Betriebe übersteigen rn Ob N DEE een —. re aldung ee NEST 
: , di: 5 im er‘ erm| r eine scheis - 
sind an den Haushalt abzuführen und zur Finanzierung strats nach. 
des Investitions- oder Generalreparaturplans zu ver- 85 
wenden. Anträge auf Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel 
Ss 6 sind dem Haushaltsbearbeiter (in den Bezirken dem 
Die Abteilung Finanzen des Magistrats von. Groß-Berlin Haushaltsamt) zur Prüfung vorzulegen, bevor sie an die 
wird ermächtigt, Durchführungsbestimmungen zu dieser Abteilung Finanzen weitergegeben werden. Hat der Haus- 
Verordnung zu erlassen. haltsbearbeiter (das Haushaltsamt) Bedenken, so sind sie 
87 auf dem Antrage zu vermerken. 
Die Verordnung tritt mit dem 1. Januar 1950 in Kraft. dene DEDTAEIE an Ort und Stelle ist besondere Be- 
u umessen. 
Berlin, den 28. Januar 1950, Ss 6 
Der Magistrat von Groß-Berlin Die verantwortlichen Haushaltsbearbeiter der Abteilun- 
Ebert gen der Hauptverwaltung unterstehen der Fachaufsicht 
Oberbürgermeister der Abteilung Finanzen, Sie werden von der Abteilung 
Verwaltung und Personal und der Abteilung Finanzen 
Abteilung Finanzen nach den Geschäftsverteilungsplänen bestimmt. 
M. Schmidt Die verantwortlichen Haushaltsbearbeiter der Abtel- 
Kämmerer lungen der Hauptverwaltung und die Haushaltsreferenten 
der Abteilung Finanzen der Bezirksämter sind unter An- 
Jegung eines besonders strengen Maßstabes auszuwählen; 
Erste Durchführungsbestimmung sie dürfen nur mit Zustimmung der Abteilung Finanzen 
zur Verordnung über den Haushaltsplan versetzt oder entlassen werden. 
von Groß-Berlin für 1950 87 
vom 28. Januar 1950. Die. Verantwortung des Wirtschafters bleibt unberührt. 
Auf Grund des 8 6 der Veroränung über den Haus- 1 den 28. Januar 1950. 
haltsplan von Groß-Berlin für 1950 vom 28, Januar 1950 P°T1im, 
(VOBL. I Nr. 5 S. 20) wird folgendes bestimmt: Der Magistrat von Groß-Berlin 
Abteilung Finanzen 
1 M. Schmidt 
Sämtliche Ausgaben, die der Finanzierung des Volks- Kämmerer 
wirtschaftsplanes dienen, haben Vorrang. 
82 Zweite Durchführungsbestimmung 
(1) Die sächlichen Ausgaben (Sach- und Zweckausgaben) zur Verordnung über den Haushaltsplan von 
sind nur in dem Umfange zu leisten, der im Rahmen der Groß-Berlin für 1950 ; 
durch den Volkswirtschaftsplan festgelegten Produktions- 
erweiterung vertretbar ist. Wırd nachträglich festgestellt, vom 2, März 1950, | 
daß Haushaltsansätze diesem Grundsatz widersprechen, Auf Grund des 8 6 der Verordnung über den Haushalts- 
so Eden Pre Geeaneh solche Ansätze schon im plan he „Groß-Berin tür 000 vom 28. Januar 1950 
Lauf - (Vi % r.5 S. 20) wird folgendes bestimmt: 
° (2) Die Haushaltsmittel sind äußerst sparsam zu be- 
wirtschaften. Ausgaben, die nicht unbedingt erforderlich $1 
sind, müssen unterbleiben. Die Abteilung Finanzen kann Aufgabe der öffentlichen Haushaltswirtschaft war es 
schon während des Jahres Haushaltsansätze ändern, bei bisher, die zur Befriedigung der Gemeinbedürfnisse not- 
denen Ersparnisse möglich sind. wendigen Ausgaben festzustellen und die zur Deckunr
	        

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