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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1958 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Berlin (West). Senat
Title:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Subseries:
Teil 5, Gesundheitswesen
Other titles:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Gesundheitswesen
Publication:
Berlin 1967
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Dates of Publication:
1953-1967
ZDB-ID:
3061746-7 ZDB
Previous Title:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 5, Gesundheitswesen
Succeeding Title:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 4, Arbeit, Soziales, Familie, Jugend und Gesundheit
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1958
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15431403
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
12. Dezember 1958
Publication:
, 1958-12-12

Contents

Table of contents

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1958 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis Teil V, 1954-1958
  • 18. Januar 1958
  • 11. Februar 1958
  • 5. März 1958
  • 8. April 1958
  • 10. Mai 1958
  • 27. Mai 1958
  • 13. Juni 1958
  • 11. Juli 1958
  • 21. August 1958
  • 16. September 1958
  • 1. Oktober 1958
  • 29. Oktober 1958
  • 11. November 1958
  • 4. Dezember 1958
  • 12. Dezember 1958
  • 19. Dezember 1958

Full text

Ausgegeben 
am 12.12. 1958 REN EEE V/1958 
ÄmatsE.. U Her Seite 81 | 
® N 
154: Le] ® 
Dienstblatt des Senhars von Berlin Nr. 65 
Tu WE | a ENG = "i | 
Teil V Gesundheitswesen 
Inhalt: 
Nr.65 Richtlinien für Kindertagesstätten ......... . U rar Seite 81 
Lajug J 3 IV. 
Fernruf: 710511 - (965) 861 - |_/ 11.1958 Träger 
FOCUS O0 ir ; deb 10 219 11055 6. Träger der Kindertagesstätten können sein 
: » , 5 Tr: Da 
BauWohn VI (Hoch) B 3 Dbl VI/1958 a) das Land Berlin; 
Fernruf: 870591 - (92) 4631 - Nr. 56 b) freie Vereinigungen der Jugendwohlfahrt, 
" c) Religionsgemeinschaften, 
An die Bezirksämter — Jug u. Sport, Ges, BauWohn — d) soziale Ausbildungsstätten, 
e) Betriebe, 
Richtlinien für Kindertagesstätten f) sonstige private Rechtsträger. 
- V. 
Begriff Technische Voraussetzungen 
L. Kindertagesstätten sind KEinrichtungen der halb- A. Allgemeines 
offenen Jugendhilfe, in denen mindestens 9 Kinder. bis z . ® Ss 
zum vollendeten 16. Lebensjahre tagsüber oder für 7 Die Kindertagesstätten sind den baupolizeilichen Vor- 
einen Teil des Tages in regelmäßige Pflege genommen schriften und den Bestimmungen dieser Richtlinien 
werden. Sie sind im Sinne des $ 29 des Reichsjugend- entsprechend zu errichten. Neu-, Um-, Aus- und Er- 
wohlfahrtsgesetzes (RJWG) Anstalten, die Kinder in weiterungsbauten sollen den nachstehend aufgeführ- 
Pflege nehmen. Ausgenommen sind Schulkindergärten ten Forderungen entsprechen, Die Vorschriften über 
im Sinne des 8 4 des Schulgesetzes vom 28. Juni 1948 Feuerschutz sind besonders zu beachten. Das Gesund- 
(GVBl 1952 S. 647). heitsamt ist bereits bei Beginn der Planung von Bau- 
vorhaben zu beteiligen. Die Planungsunterlagen be- 
IT. dürfen seiner Zustimmung vor Baubeginn. 
Gliederung 8 Bauvorhaben des Landes Berlin richten sich nach den 
Richtlinien über Vorbereitung und Durchführung bau- 
2. Die Kindertagesstätten umfassen licher Maßnahmen im Sinne der 88 22 und 43 
< ax : : - GemHVO vom 5. Januar 1955 (Dbl VI/1955 Nr.2). 
a) Denn ET MAT arm 6 Wochen bis Dasselbe gilt für nichtstädtische Bauvorhaben sowie 
N J » für entgeltlich oder unentgeltlich bereitgestellte Ge- 
b) Kindergärten für Kinder im Alter von 3 Jahren bäude, wenn für den Aufbau oder den Betrieb und die 
bis zum vollendeten 6. Lebensjahre; Unterhaltung Zuschüsse aus Landesmitteln geleistet 
te - . . werden sollen. Vor dem. Abschluß eines Mietvertrages 
E den EEE Ale von 6 Jahren bis zum über Räume für den Betrieb einer städtischen Kinder- 
. J . tagesstätte ist die Zustimmung des Senators für Fi- 
Der Übergang von der Krippe zum Kindergarten und nanzen einzuholen, 
vom Kindergarten zum Hort braucht altersmäßig 2 Für die Bauvorhaben des Landes Berlin sind die 
nicht scharf abgegrenzt zu werden, sondern ist von Typenentwürfe.des Senators für Bau- und Wohnungs- 
der individuellen Entwicklung des einzelnen Kindes wesen zugrunde zu legen. Hiervon darf nur abge- 
abhängig. Ganze Gruppen von Kindern können in wichen werden, wenn die besonderen Verhältnisse des 
einer ihrem Alter nicht entsprechenden Einrichtung Grundstücks die Anwendung der Typen nicht ge- 
oder Abteilung verbleiben oder untergebracht werden, statten. 
Dior es a N U CSS e NUR Or 10. Die Kindertagesstätten sollen leicht zu erreichen sein, 
J.  KCHU Un  :S Dort On nes sende mt rn . fol en: jedoch nicht unmittelbar an verkehrsreichen Straßen 
des. Landesfupendamt“ ES CRART und des zuständigen Dder Eltron Uegen: Die Errichtung in unmittelbarer 
An dheit J tes erforderlich ? Nähe von Anlagen, die Staub oder gesundheitsschädi- 
SeSundheitsamtes OTGCrSCH: gende Gase entwickeln, Lärm oder störenden Geruch 
verursachen, ist unzulässig. Die Unterbringung in 
un Amtsräumen und Schulhäusern ist nur dann gestattet, 
. wenn geeignete, von den übrigen Räumen des Gebäu- 
Aufgaben des getrennte, entsprechend eingerichtete Räume mit 
A ; ns x Nebenräumen zur Verfügung ‘stehen. Bei Errichtung 
Die Kindertagesstätten haben die Aufgabe, Er- von Kinderta 3 ; ; 
A n N Sn gesstätten innerhalb von Betrieben — 
Familie zu leisten, wenn der Anspruch auf Erziehung Bettiebskindertagesstätten — muß jede Gefährdung 
; N S . n er Kinder durch den Betrieb ausgeschaltet sein. Bei 
Te En Familie nicht oder nicht ausreichend erfüllt Errichtung in Krankenanstalten ist darauf zu achten, 
Wera Ann daß die Kinder durch die Kranken nicht gefährdet 
Ziel der Arbeit, der Kindertagesstätten ist es, den und a die De er En an UN nicht E 
ihnen anvertrauten Kindern bei der Entfaltung ihrer WETTEN. IE A MCOTFASESSIELLE- SON: in - emem: beson: 
Persönlichkeit und der Einordnung in das soziale deren Gebäude in genügender Entfernung vom eigent- 
Leben. zu helfen. Hierzu gehören Erziehung und lichen Krankenhausbetrieb untergebracht sein; in 
Pflege. In diesem Rahmen ist den Kindern das erfor- Heil- und Pflegeanstalten und Anstalten für Nerven- 
derliche Material für die Erziehung und die hygieni- kranke dürfen keine Kindertagesstätten errichtet 
schen Belange, ferner, wenn sie länger als 6 Stunden werden, 
von zu Hause abwesend sind, ein bekömmliches, sät- 11 Bei Neubauten sind freistehende, ebenerdige Gebäude 
tigendes Mittagessen zu gewähren: Während ihres zu bevorzugen. Bei mehrgeschossigen Gebäuden ist 
Aufenthaltes in der Kindertagesstätte ist ihnen vor- der Kindergarten grundsätzlich im Erdgeschoß unter- 
und nachmittags je ein Getränk zu verabreichen. zubringen.
	        

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