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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1957 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1957 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 5, Gesundheitswesen
Weitere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Gesundheitswesen
Erschienen:
Berlin 1967
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1953-1967
ZDB-ID:
3061746-7 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 5, Gesundheitswesen
Spätere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 4, Arbeit, Soziales, Familie, Jugend und Gesundheit
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1957
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15431410
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
31. Dezember 1957
Erschienen:
, 1957-12-31

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1957 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis Teil V, 1954-1957
  • 1. Februar 1957
  • 21. Februar 1957
  • 5. April 1957
  • 2. Mai 1957
  • 17. Mai 1957
  • 15. Juli 1957
  • 3. August 1957
  • 24. September 1957
  • 30. Oktober 1957
  • 19. November 1957
  • 31. Dezember 1957

Volltext

Ausgegeben 
am 31. 12. 1957 A 
® . . . 
Ze ® 
Dienstblatt des Senats von Berlin Nr. 58 
® 
Teil V Gesundheitswesen 
Inhalt: 
Nr.53 Krankentransporte .. ; . ‚. +. Seite 89 
Nr.54 Änderung der Richtlinien für die Diphtherieschutzimpfung und die kombinierte Diphtherieschutz- 
impfung 2 nn EA We I ee e0.0.....4. Seite 90 
Soz II D 1 - 4147 - 8. 11. 1957 Fürsorge, in denen zwar von keiner Seite ein Auf- 
Fernruf: 870591 - (95) 4302 - | 8.11. 1957 | on trag erteilt wurde, aber Geschäftsführung ohne Auf- 
Ges VA5 Dbl IV/1957 trag für den Fürsorgeverband Berlin vorliegt. 
Fernruf: 350141 - (988) 311 - Nr. 119 5. Schließt sich in Sozialfällen an einen Krankentrans- 
Juer 1B1 port Krankenhausbehandlung an, so ist nach Dbl Teil 
us n 1V/1954 Nr. 40 — V/1954 Nr. 9 — Abschnitt III B. Zif- 
Fernruf: 710511 - (965).771 - fer 6 zu verfahren. 
An die Bezirksämter — Soz, Ges und Jug u. Sport — In allen anderen Sozialfällen ist dem zuständigen Be- 
zirksamt, — Abteilung Sozialwesen — von dem Ret- 
Krankentransporte tungsamt Berlin der Transportschein gegen eine vor- 
Für die Anwendung und Durchführung der vom Senator Dar ED EEE DAN zu an Dit 
für Wirtschaft und Kredit — Preisamt — erlassenen Ver- Scheiden ob der (a Eule Sorlal A en 
ordnung‘ Über ES NE 692 LOVDLB 7 a DO erkannt "wird, und  Peichendentalls die Empfangsbe- 
SO Sat hen ARGEIUNE U | 1 Absatz N a Ed D Vom scheinigung innerhalb eines Monats unterschrieben an 
1. Oktober 1957 (GVBl S. 1620), die am 19. Oktober 1957 in das Rettungsamt Berlin zurückzusenden. Andernfalls 
Kraft getreten ist, gelten hinsichtlich der Transporte von „e En N tan Enden da en an 
Hilfsbedürftigen nunmehr folgende Richtlinien: N AUF ÜCHEUSEN, den ehnungsgründe an das Retftungsam 
A. Krankentransporte durch das Rettungsamt 6 Die zurückbehaltenen Transportscheine, auf denen die 
1. Die Sicherung und Regelung der erforderlichen Kran- Kostenberechnung nach den Verordnungen vom 16. Fe- 
kentransporte erfolgt durch das Rettungsamt Berlin. bruar 1952 bzw. 1. Oktober 1957 enthalten sein muß, 
nn . sind als Unterlagen für die Kosteneinziehung von dem 
Aufträge zur. Gestellung von Krankentransportmitteln Kranken oder von Drittverpflichteten zu verwenden 
für Hilfsbedürftige sind von- städtischen Dienststellen und zu den: Unterstützungsakten zu nehmen. Sind in 
nur an das Rettungsamt Berlin zu richten. Das Ret- den Fällen zu 4c keine Unterstützungsakten : vor- 
tungsamt ist bei Tag und Nacht fernmündlich — Ruf: handen, können die Transportscheine von den Bezirks- 
35 01 31 und 35 03 11, Querverbindung: (988) 411 — zu ämtern — Abteilungen Sozialwesen — unbearbeitet zu 
erreichen. den Sammelakten genommen werden, 
Wird die Krankenhauseinweisung von der Bezirks- 7 rm ür die Wiedereinziehun nn . rn 
x . ; g der für Hilfsbedürftige ent- 
abteilung Sozialwesen (Vordruck Soz III D 4) vor- standenen Krankentransportkosten von diesen oder 
genommen und ist ein Krankentransport notwendig, so Drittverpflichteten sind die in den Verordnungen vom 
darf der Auftrag für den Krankentransport nur von 16. Februar 1952 bzw. 1. Oktober 1957 festgelegten und 
der Bezirksabteilung Sozialwesen dem Rettungsamt er- auf den Transportscheinen berechneten Kostensätze 
teilt werden. maßgebend. 
Das Rettungsamt Berlin verrechnet die in Sozialfällen 
von den Bezirksämtern — Abteilungen Sozialwesen — = 
übernommenen Krankentransportkosten, soweit es sich B. Krankentransporte durch private 
um die HUA A 41 00, 41 01 und 41 02 handelt, am Jah- Krankentransportunternehmen 
resschluß durch je einen Forderungsnachweis mit dem « : x BO RE 
Senator für Arbeit und Sozialwesen (Soz II D 1). Die * HAN a0r Beste On MON Krank A EEADOrE 
Aufwendungen werden aus dem B-Haushalt erstattet. mitteln stets an das Rettungsamt Berlin gerichtet 
Die bisher beim HUA B 4260 verbuchten Transport- werden. Wenn die Transporte nicht durch dieses aus- 
Kos ben werden vom genannten Zeitpunkt ab _ın das geführt werden können, werden sie von ihm an nicht- 
BE einbezogen, jedoch aus HUA B 41 01 städtische Krankentransportunternehmen abgegeben. 
) Eine direkte Auftragserteilung an nNnichtstädtische 
Soweit Krankentransportkosten von den Abteilungen Krankentransportunternehmen durch andere städtische 
Soz II H (PrV) und II (Hauptfürsorgestelle) zu er- Dienststellen ist nicht zulässig. 
One 0a DO 60 1593 En bg 2. Rechnungen nichtstädtischer Krankentransportunter- 
h S : z . . ? R en nehmen für städtische Dienststellen, die den Auftrag 
sprechendes gut für die ‚von den Abteilungen Jugend für den Krankentransport dem Rettungsamt Berlin 
und Sport sowie dem Senator für Jugend und Sport zu erteilt haben, dürfen nur bezahlt werden, wenn die 
Ute AB TE er00 46 di unm de 02 DE Tr en Rechnung den Vermerk des Ausstellers trägt, daß der 
sonstigen Verwaltungen‘ des Landes und der. Stadt Auftrag an das nichtstädtische Krankentransport- 
5; 5 5 unternehmen vom Rettungsamt Berlin erteilt worden 
Berlin zu tragenden Kosten für Krankentransporte des ist. (in Zweifelsfällen können die Bezirksämter — Ab- 
REttnESamLES. teilungen Sozialwesen — sich die Richtigkeit des Ver- 
Als Sozialfälle sind anzuerkennen merks vom Rettungsamt bestätigen lassen). In den 
a) Krankentransporte auf Grund von polizeilichen Auf- übrigen Fällen ist ohne Mitwirkung des Rettungsamtes 
_ trägen, wenn sich öffentliche Fürsorge-an den-Kran- durch die Bezirksabteilungen Sozialwesen nach Ab- 
kentransport anschließt (vgl. Abschnitt C), schnitt A Ziffer 4 zu entscheiden. 
b) sonstige Krankentransporte mit anschließender 3, Die Geschäftsführung ohne Auftrag muß dem zustän- 
öffentlicher Fürsorge, - digen Bezirksamt — Abteilung Sozialwesen — ohne 
c) solche dringenden. Krankentransporte (einschließ- schuldhafte Verzögerung mitgeteilt werden ($ 681 
lich Unfallsachen) ohne anschließende öffentliche BGB). Der ohne Auftrag ausgeführte Krankentrans-
	        

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