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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1956 (Public Domain)

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Bibliographic data

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1956 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Berlin (West). Senat
Title:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Subseries:
Teil 5, Gesundheitswesen
Other titles:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Gesundheitswesen
Publication:
Berlin 1967
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Dates of Publication:
1953-1967
ZDB-ID:
3061746-7 ZDB
Previous Title:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 5, Gesundheitswesen
Succeeding Title:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 4, Arbeit, Soziales, Familie, Jugend und Gesundheit
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1956
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15430526
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
14. Februar 1956
Publication:
, 1956-02-14

Contents

Table of contents

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1956 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis Teil V, 1954-1956
  • 23. Januar 1956
  • 3. Februar 1956
  • 14. Februar 1956
  • 9. März 1956
  • 16. März 1956
  • 26. April 1956
  • 7. Mai 1956
  • 8. Juni 1956
  • 20. Juli 1956
  • 7. August 1956
  • 13. August 1956
  • 17. September 1956
  • 1. Oktober 1956
  • 2. Oktober 1956
  • 18. Oktober 1956
  • 29. Oktober 1956
  • 30. November 1956
  • 31. Dezember 1956

Full text

xusgegeben "hek 
m 14. 2. 1956 wa V/1956 
Berlin Seite 25 
® Nr. 7—8 
_ s 
Jienstblatt dessenats von Berlin 
e 
Teil V Gesundheitswesen 
Inhalt: 
( Richtlinien für die Zusammenarbeit der Wohnungsämter und Baupolizeiämter mit den Gesundheits- 
ämtern bei Gesundheitsgefährdung auf dem Gebiet des Wohnungswesens ........ Senn Delte. 25 
'.8 Gewährung von Ernährungs- und Wirtschaftsbeihilfen an Tuberkulosekranke ab 1. April 1956 .... Seite‘ 25 
vr] BauWohn VIII B [25:1 956 LGA Nr. 270/1952 vom 14. 6. 1952 
7] Fernruf: 87 0591 - (95) 4582 - |_25. 1.1956 | Ges Nr. 3379/1953 vom 19.11. 1953 
Ges III A 5/IV C 4 Ges Nr. 77/1954 vom 18. 3. 1954 
Fernruf: 350141 - (988) 114/198 - Ges Nr. 98/1954 vom 9. 4. 1954 
die Benirkstmt  BanWoh GO Ges Nr. 62/1955 vom 22. 3. 1955 
die Baunolireimler LE Ges Nr. 114/1955 vom 24. 5. 1955 
die Behörden und Dienststellen der Hauptverwaltung Ges Nr. 119/1955 vom 30. 6. 1955 
Richtlinien ab 1. April 1956 folgende Richtlinien: 
u. - - 3 1. Die Ernährungsbeihilfe für Tuberkulöse ist keine Lei- 
ür die Zusammenarbeit der Wohnungsämter stung der öffentlichen Fürsorge im Sinne der Fürsorge- 
ınd Baupolizeiämter mit den Gesundheitsämtern pflichtverordnung und darf nicht zur Entlastung der 
= - ns - öffentlichen Fürsorge herangezogen werden. Sie ist nicht 
el Gesundheit AT auf dem Gebiet des zurückzuerstatten und unterliegt nicht der Pfändung. 
SMNSSWESENS 2. Auf die Bewilligung der Ernährungsbeihilfe besteht kein 
ie Dienstblattverfügung VI/1955 Nr. 51 vom 23. Oktober Rechtsanspruch, 
55, die auch im Dienstblatt V/1955 unter Nr. 51 abge- 3. Der Antrag auf Gewährung einer Ernährungsbeihilfe 
uckt ist, ist wie folgt zu berichtigen: ist von der zuständigen Fürsorgerin der Tuberkulose- 
In Abschnitt II „Zuteilung von Wohnungen an Kranke“ Fürsorgestelle unter gleichzeitiger Feststellung der 
ist in Ziffer 4 der erste Absatz von „Die“ bis „müßte“ wirtschaftlichen Verhältnisse usw. in dem vorgesehenen 
zu streichen, Dafür ist zu setzen: Vordruck auf- oder entgegenzunehmen. Die Entschei- 
N Tom 6 dung über die Notwendigkeit und die Dauer der Ernäh- 
„Bei der Festsetzung‘ der Dringlichkeitsstufe hat das rungsbeihilfe trifft der zuständige Arzt der Tuberkulose- 
Gesundheitsamt lediglich von Art und Grad der Fürsorgestelle unter sorgfältiger Beachtung der Dia- 
Krankheit des Wohnungsuchenden und von den Wohn- gnose über das Vorliegen einer aktiven tuberkulösen 
verhältnissen auszugehen, in denen sich der Kranke Erkrankung (Ia bis Id). 
befindet. Andere Gesichtspunkte müssen bei der Be- N zn . . 
urteilung des Gesundheitsamtes außer Betracht bleiben. Es wird auf die im Dienstblatt Teil V/1956 Nr.2 ver- 
Die vom Gesundheitsamt festgesetzte Dringlichkeits- Ööffentlichte „Diagnose-Ordnung für die Tuberkulose- 
stufe ist für das Wohnungsamt verbindlich.“ fürsorge, hier: Ergänzung und Erweiterung der Erläute- 
rungen zur. Führung der Tuberkulose-Statistik in den 
Schwedler Gesundheitsämtern“ hingewiesen. 
Der Antrag mit Bedarfsberechnun® geht alsdann der 
EA — Wirtschaftsstelle zur weiteren Veranlassung‘ zu. Die Er- 
nährungsbeihilfe wird hier nach den wirtschaftlichen 
We Ges IV. C 4 und medizinischen. Erhebungen festgesetzt. Diese. Fest- 
V-3 ) Fernruf: 35 0141. - (988) 198 - [ 24.1. 1956 | setzung gilt solange, bis durch die regelmäßigen Über- 
prüfungen (3 bis 6 Monate) oder durch Mitteilung des 
Soz II C 1 Empfängers sich Änderungen ergeben. 
Ternnut: 67.0501- (95) 4301: - Für die Berechnung der’ monatlichen Beihilfe sind die 
. Sa ar in jeweils geltenden Fürsorgeunterstützungsrichtsätze zu- 
ee BEE grunde zu legen. In Anlehnung an die Weisungen für die 
} ; Bemessung von Mietbeihilfen in der öffentlichen Für- 
? Berl . 
HEART OBASADS sorge (Dbl IV/1955 Nr. 110) ist die Miete voll zu be- 
Ad rücksichtigen, höchstens jedoch bis zur doppelten Richt- 
I Gewährung AAEn satzmiete; hinzu treten .ggf. die Kosten der Zentral- 
von Ernährungs- und Wirtschaftsbeihilfen heizung und der Warmwasserversorgung, Untermiet- 
an Tuberkulosekranke einnahmen sind nach der Dienstblattverfügung IV/1951 
b 1. April 1956 Nr. 57 anzurechnen. 
80:4, ADF Wird Schwerbeschädigten, bei denen die Tuberkulose als 
e Gewährung von Ernährungs- und Wirtschaftsbeihilfen Versorgungsleiden anerkannt worden ist, eine Pflege- 
‚ Tbc-Kranke wurde letztmalig durch die Rundverfügung zulage nach 835 BVG gewährt, so bleibt diese Pflege- 
3A Nr. 270/1952 vom 14.Juni 1952 geregelt. Die darin zulage bei der Errechnung des Bedarfssatzes außer An- 
fgeführten Beträge für Ernährungsbeihilfen können in- satz. Bei tbc-kranken Kriegshinterbliebenen ist ein 
ige der inzwischen gesteigerten Lebenshaltungskosten Mehrbedarf in Höhe der Grundrente anzuerkennen, 
cht mehr als ausreichend betrachtet werden, um den ge- Empfängern von Eltern- oder Kriegsschadenrenten ist 
inschten Heilerfolg‘ zu fördern, ein Mehrbedarf in Höhe von zwei Dritteln der Eltern- 
bzw. Kriegsschadenrente zuzuerkennen, sofern ihnen 
Anlehnung an die VO über Tuberkulosehilfe vom 8. Sep- nicht bereits ein Mehrbedarf gemäß 8 11 b RGS berech- 
mber 1942 und im. Einvernehmen mit dem Senator für net wird. Werden solche Renten gleichzeitig gewährt, 
nanzen (Schreiben vom 10. August 1955 — IL C 9 —) ist der Mehrbedarf nur einmal, dann aber in der für den 
lten daher — unter Aufhebung der Rundverfügungen Kranken günstigsten Weise zuzubilligen.
	        

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