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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1984 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1984 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber:
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 4, Arbeit, Soziales, Familie, Jugend und Gesundheit
Weitere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Arbeit, Soziales, Familie, Jugend und Gesundheit
Dienstblatt des Senats von Berlin / Sozial- und Jugendwesen, Arbeit
Dienstblatt des Senats von Berlin / Soziales, Gesundheit, Jugend und Sport
Erschienen:
Berlin 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1951,9 - 1990,3
ZDB-ID:
3061745-5 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 4, Sozial- und Jugendwesen; Arbeit
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 5, Gesundheitswesen
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1984
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15432960
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 10, 10. August 1984
Erschienen:
, 1984-08-10

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1984 (Public Domain)
  • Nr. 1, 20. Januar 1984
  • Nr. 2, 3. Februar 1984
  • Nr. 3, 24. Februar 1984
  • Nr. 4, 12. März 1984
  • Nr. 5, 18. April 1984
  • Nr. 6, 11. Mai 1984
  • Nr. 7, 4. Juni 1984
  • Nr. 8, 6. Juli 1984
  • Nr. 9, 20. Juli 1984
  • Nr. 10, 10. August 1984
  • Nr. 11, 20. September 1984
  • Nr. 12, 26. Oktober 1984
  • Nr. 13, 13. Dezember 1984
  • Nr. 14, 14. Dezember 1984
  • Nr. 15, 21. Dezember 1984

Volltext

1 x LJG 4as Haha 
Dienstblatt des Senats von Beftlin Jenat“ IF Mathe BB ZZ ; 
Teil IV Arbeit - Soziales 6? 
an sa 
Familie - Jugend und Sport. 
Gesundheit - Umweltschutz 
Nr. 10 Berlin, den 10. August 1984 
Inhalt 
26.06.1984 Allgemeine Anweisung über die Erhebung eines Verwaltungskostenzuschlages bei der Beköstigung von Personal 
des Landes Berlin bzw. von Besuchern in den städtischen Seniorenheimen und Einrichtungen der sozialen Wohn- 
1 A EEE EHE 73 
28.06.1984 Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ausführungsvorschriften über die finanziellen Leistungen der Jugend- 
ämter in der Familienpflege (Familienpflegegeldvorschriften - FPGV) .............0.0.0004004000004 73 
05.04.1984 Rundschreiben über die Großgeräteplanung nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz ............. 74 
Der Senat von Berlin Der Senator für Schulwesen, 
Jugend und Sport 
An die Bezirksämter ABl.S.974 
An die Bezirksämter nachrichtlich 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts an den Präsidenten des Rechnungshofes 
das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen 
nachrichtlich 
an den Präsidenten des Rechnungshofes Verwaltungsvorschriften 
zur Änderung der Ausführungsvorschriften über die 
finanziellen Leistungen der Jugendämter in der 
Familienpflege (Familienpflegegeldvorschriften — FPGV) 
Allgemeine Anweisung 
über die Erhebung eines Verwaltungskostenzuschlages Vom 28. Juni 1984 
. bei der Beköstieumg von Personal des Landes Berlin SchulJugSport IV A113 
U 8 Tanz tung Den EEE WE men Fernruf: 26 04 - 27 26 oder 26 04 - 1, intern 9 76 - 27 26 
Vom 26. Juni 1984 Aufgrund des $ 66 Abs.1 des Gesetzes zur Ausführung des 
Gesetzes für Jugendwohlfahrt und zur Regelung der öffent- 
lichen Jugend- und Familienhilfe (AGJWG) in der Fassung 
GesSozF. IB2 vom 18. Januar 1972 (GVBl. S. 1919) wird bestimmt: 
esSozFam 
Fernruf: 2122-2641 oder 2122-1, intern 979-2641 . 
Die Ausführungsvorschriften über die finanziellen Leistun- 
gen der Jugendämter in der Familienpflege (Familienpflege- 
geldvorschriften — FPGV) vom 18. Januar 1979 (ABl. S. 142 
; ; . - DBl, IV 5.20), zuletzt. geändert durch Verwaltungsvor- 
Auf Grund des $ 6 Abs. 1 AZG wird bestimmt: schriften vom 25. April 1984 (ABl. S:699 — DBl. IV S. 61), 
werden wie folgt geändert: 
1 - Grundsätzlich: 1. In Nummer 1 Buchstabe a werden die Beträge 
TAN OSHZHCHES 316,— DM in 326,— DM, 
Zur Bestreitung des Aufwandes an Personal-, Raum-, Einrich- 458, — DM in 472,— DM, 
tungs- und Betriebskosten für den Mittagstisch und die Vollver- 528,— DM in 544,— DM, 
pflegung wird von dem daran teilnehmenden Personal bzw. von 634.— DM in 654— DM 
Besuchern der Heime neben dem in bezirkseigener Verantwor- ET 7 
tung und Zuständigkeit jeweils veranschlagten Beköstigungssatz geändert. 
oder Teilbeköstigungssatz ein Verwaltungskostenzuschlag er- 2. In Nummer 1 Buchstabe b wird der Betrag 
hoben. 210,70 DM in. 217,30 DM 
geändert. 
2-- Höhe des Verwaltungskostenzuschlages 3. In Nummer 1 Buchstabe c werden die Beträge bei 
. nn : aa) 158,50 DM in 163,50 DM, 
Die Höhe des Verwaltungskostenzuschlages wird auf 40 v. H. des ) & 
Beköstigungssatzes oder Teilbeköstigungssatzes.. (Wert der bb) 63,20 DM en 65,20 DM, 
Lebensmittel) festgesetzt. 91,30 DM in 94,40 DM, 
105,60 DM in 108,80 DM, 
126,80 DM in 130,80 DM, 
3 - Ab-/Aufrundung . 42,10 DM in 48,50 DM 
Der sich aus dem Beköstigungssatz oder Teilbeköstigungssatz zu- geändert. 
züglich Verwaltungskostenzuschlag ergebende Betrag wird auf 4; I 8 h ; 
einen durch fünf teilbaren Pfennigbetrag gerundet (Abrundung 1 S Toner) Buchstabe d wird der Betrag 
bis 2.4 Pfennig. Aufrundung. darüber). 126,8QJDM in 130,80 DM 
geändert. 
4 - Inkrafttreten IL. 
Diese Verwaltungsvorschriften treten mit Wirkung vom 1. Ok- Dan Verwaltungsvorschriften treten am 1.Juli 1984 in 
tober 1983 in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 30. September 1993 N 
außer Kraft. Dr. Hanna-Renate Laurien
	        

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