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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1984 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1984 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber:
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 4, Arbeit, Soziales, Familie, Jugend und Gesundheit
Weitere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Arbeit, Soziales, Familie, Jugend und Gesundheit
Dienstblatt des Senats von Berlin / Sozial- und Jugendwesen, Arbeit
Dienstblatt des Senats von Berlin / Soziales, Gesundheit, Jugend und Sport
Erschienen:
Berlin 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1951,9 - 1990,3
ZDB-ID:
3061745-5 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 4, Sozial- und Jugendwesen; Arbeit
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 5, Gesundheitswesen
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1984
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15432960
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 5, 18. April 1984
Erschienen:
, 1984-04-18

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1984 (Public Domain)
  • Nr. 1, 20. Januar 1984
  • Nr. 2, 3. Februar 1984
  • Nr. 3, 24. Februar 1984
  • Nr. 4, 12. März 1984
  • Nr. 5, 18. April 1984
  • Nr. 6, 11. Mai 1984
  • Nr. 7, 4. Juni 1984
  • Nr. 8, 6. Juli 1984
  • Nr. 9, 20. Juli 1984
  • Nr. 10, 10. August 1984
  • Nr. 11, 20. September 1984
  • Nr. 12, 26. Oktober 1984
  • Nr. 13, 13. Dezember 1984
  • Nr. 14, 14. Dezember 1984
  • Nr. 15, 21. Dezember 1984

Volltext

A 
Dienstblatt des Senats von Berlin 2} i 
® . 2 | « 
Teil IV Arbeit - Soziales ! 
Familie - Jugend und Sport 
Gesundheit - Umweltschutz 
Nr. 5 Berlin, den 18. April 1984 
Inhalt 
07.02.1984 Allgemeine Anweisung über Entgelte für Bäder, Packungen und andere physikalische Anwendungen für Versicherte 
der sozialen Krankenversicherung und Selbstzahler in städtischen Krankenhäusern und Stadtbädern ........ 13 
22.03.1984 Ausführungsvorschriften über zugelassene chemische Desinfektionsmittel und Desinfektionsverfahren für behörd- 
lich angeordnete Desinfektionen ....... , 4 
13.03.1984 Rundschreiben über die Änderung der Anschrift von zugelassenen privaten Sachverständigen für die Untersuchung 
von amtlich zurückgelassenen Proben ...... Het . en. 14 
21.03.1984 Entgeltordnung für die Teilnahme an den Freizeit- und Erholungsprogrammen der bezirklichen Sportämter ..... +4 
Druckfehlerberichtigung der Entgeltordnung für die städtischen Bäder Berlins ...... al „4 
Der Senat von Berlin 2. Entgelte für Selbstzahler 
en Orr ABI. S.360 (1) Für die Inanspruchnahme von Bädern, Packungen und 
An die: Bezirksämter ) » A anderen physikalischen Anwendungen, die in den Kranken- 
die: Kränkenhäüser des Landes Berlin häusern des Landes Berlin sowie in medizinischen Bäder- 
nachrichtlich abteilungen der Stadtbäder Berlins an Selbstzahler abgege- 
an den Senator für Schulwesen, Jugend und Sport ben werden, gelten die im Preisverzeichnis nach Nummer 1 
den Präsidenten des Rechnungshofes Abs. 1 enthaltenen Entgelte. 
(2) Soweit die Anwendungen dort nicht aufgeführt sind, 
werden die von dem Senator für Gesundheit, Soziales und 
Allgemeine Anweisung Familie bekanntgemachten Entgelte erhoben. 
über Entgelte für Bäder, Packungen und andere N 
physikalische Anwendungen für Versicherte der sozialen 3. Errechnung der Entgelte für Selbstzahler 
EEE und Selbstzahler Die Entgelte. nach Nummer 2 Abs. 2 werden jeweils im Be- 
in städtischen Krankenhäusern und Stadtbädern nehmen mit dem Senator für Schulwesen, Jugend und Sport 
4 neu festgesetzt, wenn ein geändertes Preisverzeichnis nach 
Vom 7. Tebrtar Bea Nummer 1 in Kraft tritt. Die darin enthaltene durchschnitt- 
GesSozFam III B 3 liche prozentuale Preisänderung wird der Neufestsetzung 
Fernruf: 21 22 - 26 52 oder 21 22 - 1, intern 9 79 - 26 52 zugrunde gelegt. Die so ermittelten Entgelte werden auf 
volle 0,10 DM, oder, wenn automatengerechte Preise not- 
S = r ü wendig sind, auf volle 0,50 DM, volle 1,— DM o.ä. gerundet, 
Auf Grund des 56 Abs. 1 AZG wird bestimmt: und zwar auf den nächsthöheren‘ Rundungsbetrag, wenn 
1. Entgelte für Versicherte der sozialen Krankenversiche- A rede hcher Nest: En de sa 
Sa auf den nächstniedrigeren Rundungsbetrag abgerundet. 
(1) Für die Inanspruchnahme von Bädern, Packungen und 
anderen physikalischen Anwendungen in Krankenhäusern *. Bekanntmachung 
des Landes Berlin sowie in medizinischen Bäderabteilungen Der Senator für Gesundheit, Soziales und Familie macht 
der Stadtbäder Berlins werden für Versicherte der Allge- jede Neufassung des Preisverzeichnisses nach Nummer 1 
meinen Ortskrankenkasse Berlin sowie der Betriebskran- {und die zusätzlich festgesetzten Entgelte nach Nummer 2 
kenkassen und der Innungskrankenkassen in Berlin die Ent- qurch Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin und durch 
gelte des Preisverzeichnisses für Bäder, Packungen und an- Rundschreiben an alle betroffenen Verwaltungsstellen be- 
dere physikalischen Anwendungen nach der Vereinbarung kannt. Sie werden von den Selbstzahlern vom Tage nach 
zwischen der Allgemeinen Ortskrankenkasse Berlin, dem der Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin an erhoben. 
Landesverband der Betriebskrankenkassen Berlin und dem 
Verband der Badebetriebe e. V. Berlin vom 30. Oktober 1951 5. Geltungsdauer 
in der jeweils geltenden Fassung angewendet. Diese Verwaltungsvorschriften treten mit Wirkung vom 
(2) Absatzl gilt auch für .Versicherte anderer Kranken- 1.Januar 1984 in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 31. De- 
kassen der sozialen Krankenversicherune. zember 1993 außer Kraft. 
w
	        

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