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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1984 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1984 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber:
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 4, Arbeit, Soziales, Familie, Jugend und Gesundheit
Weitere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Arbeit, Soziales, Familie, Jugend und Gesundheit
Dienstblatt des Senats von Berlin / Sozial- und Jugendwesen, Arbeit
Dienstblatt des Senats von Berlin / Soziales, Gesundheit, Jugend und Sport
Erschienen:
Berlin 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1951,9 - 1990,3
ZDB-ID:
3061745-5 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 4, Sozial- und Jugendwesen; Arbeit
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 5, Gesundheitswesen
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1984
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15432960
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 14, 14. Dezember 1984
Erschienen:
, 1984-12-14

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1984 (Public Domain)
  • Nr. 1, 20. Januar 1984
  • Nr. 2, 3. Februar 1984
  • Nr. 3, 24. Februar 1984
  • Nr. 4, 12. März 1984
  • Nr. 5, 18. April 1984
  • Nr. 6, 11. Mai 1984
  • Nr. 7, 4. Juni 1984
  • Nr. 8, 6. Juli 1984
  • Nr. 9, 20. Juli 1984
  • Nr. 10, 10. August 1984
  • Nr. 11, 20. September 1984
  • Nr. 12, 26. Oktober 1984
  • Nr. 13, 13. Dezember 1984
  • Nr. 14, 14. Dezember 1984
  • Nr. 15, 21. Dezember 1984

Volltext

Dienstblatt des Senats von Berlin B I R H N 
Teil IV Arbeit - Soziales L 
Familie - Jugend und Sport 
Gesundheit - Umweltschutz 
Nr. 14 Berlin, den 14. Dezember 1984 
Inhalt 
07.11.1984 Richtlinien zur Unterbringung und Betreuung durch Schadensereignisse in Berlin obdachlos gewordener Personen 
(Notunterbringungsrichtlinien) ....... . er AR 
23.11.1984 Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ausführungsvorschriften über die Gewährung von Weihnachtsbeihilfe 118 
Der Senator für Gesundheit, a) Vorsorge zur Unterbringung und Betreuung von Personen zu 
Soziales und Familie treffen, die durch Schadensereignisse obdachlos zu werden 
drohen oder obdachlos geworden sind, 
An die Bezirksämter b) die Durchführung der erforderlichen Hilfsmaßnahmen zu 
nachrichtlich I egeln, 
m den daten N er Ren ha hof c) die Zusammenarbeit mit den an einem Einsatz beteiligten 
die : Berliner Feuerwehr. Institutionen im Land Berlin zu koordinieren. 
den Polizeipräsidenten in Berlin 
die Berliner Verkehrs-Betriebe (BVG) 2 - Durchführung der Aufgaben 
EEE (1) Die Vorsorgemaßnahmen sind darauf auszurichten, daß eine 
z Richtlinien nicht unerhebliche Anzahl von Personen untergebracht werden 
zur Unterbringung und Betreuung durch kann. Die Organisation der Durchführung der erforderlichen 
Schadensereignisse in Berlin obdachlos gewordener Personen Hilfsmaßnahmen ist auf den Einsatzfall während als auch außer- 
(Notunterbringungsrichtlinien) halb der Dienstzeit abzustellen. 
Vom 7. November 1984 Den Einsatz der Kräfte und Mittel regelt das Bezirksamt, 
GesSozFam VI.C 1 (2) Für die Notunterbringung von Personen kommen, soweit 
Fernruf: 2122-2377 oder 2122-1, intern 979 - 2377 eine Aufnahme bei Verwandten oder Bekannten ausgeschlossen 
Inhaltsübersicht Nummer stm Betracht . 
S a) Heime und sonstige sofort belegbare Einrichtungen des Lan- 
Abschnitt I des Berlin im Bezirk, 
AUBEMEDES 2 b) Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege, 
Abschnitt II s A 
c) Privatunterkünfte, 
VOrsSOP2e A © + € 3-7 O Bensi der Hole . 
Abs , Pe rkn EA NONE GER 
; ; ; E e) besonders herzurichtende Notunterkünfte (vgl. stro- 
ATMEN und Einsatzentscheidung x su 59 phenschutz-Ortsbeschreibung, Thema 9.5 und 9.6). 
Abschnitt MM R Die vorstehende Reihenfolge der Unterbringungsmöglichkeiten 
Durchführung der Hilfsmaßnahmen, Zusammen- soll grundsätzlich eingehalten werden. 
arbeit mit beteiligten Institutionen ........ 10-14 
Abschnitt V (3) Reichen die Einrichtungen nach Absatz 2 Buchstabe a auch 
. nen unter Inanspruchnahme von kommunalen Einrichtungen und 
Finanzierung a 15-16 Gebäuden in anderen Bezirken (Amtshilfe) nicht aus, so ent- 
Abschnitt VI scheidet vorbehaltlich einer anderen bezirklichen Regelung der 
Schlußvorschriften .. 040 17 Leiter der Leitstelle Notunterbringung, auf welche der sonstigen 
Möglichkeiten (Ab N ir Heu ist. 
Anlage: Mindestausstattung der. Inventarlager der Bezirke für DE er Shen ( U ? BuC StADEn bb 9) zurückzugreifen St 
die Einrichtung und den Betrieb von Notunterkünften (4) Bei der Unterbringung in Pensionen oder Hotelpensionen ist 
und Ausstattung der einzelnen Bettplätze der Senator für Finanzen unverzüglich zu unterrichten. 
Aufgrund des 8 6 Abs. 5 ASOG Bin wird bestimmt: ABSCHAHT TI 
; Vorsorge 
Abschnitt I AA 1 
Allgemeines ATS TUNBSPIAN 
1-Ziel (1) Die Bezirksämter legen für den Einsatz nach diesen Richt- 
linien Alarmierungspläne entsprechend den Empfehlungen des 
Ziel der Richtlinien ist es, für alle Bezirke nach einheitlichen Ge- Senators für Inneres in den Katastrophenschutz-Informationen 
sichtspunkten Nr. 10 (Alarmierung) vom 15. Januar 1980 fest. 
IL
	        

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