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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1983 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1983 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber:
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 4, Arbeit, Soziales, Familie, Jugend und Gesundheit
Weitere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Arbeit, Soziales, Familie, Jugend und Gesundheit
Dienstblatt des Senats von Berlin / Sozial- und Jugendwesen, Arbeit
Dienstblatt des Senats von Berlin / Soziales, Gesundheit, Jugend und Sport
Erschienen:
Berlin 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1951,9 - 1990,3
ZDB-ID:
3061745-5 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 4, Sozial- und Jugendwesen; Arbeit
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 5, Gesundheitswesen
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1983
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15432975
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 1, 17. Januar 1983
Erschienen:
, 1983-01-17

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1983 (Public Domain)
  • Nr. 1, 17. Januar 1983
  • Nr. 2, 28. Februar 1983
  • Nr. 3, 28. März 1983
  • Nr. 4, 18. Mai 1983
  • Nr. 5, 10. Juni 1983
  • Nr. 6, 20. Juni 1983
  • Nr. 7, 20. Juli 1983
  • Nr. 8, 19. August 1983
  • Nr. 9, 6. September 1983
  • Nr. 10, 18. Oktober 1983
  • Nr. 11, 2. November 1983
  • Nr. 12, 18. November 1983
  • Nr. 13, 30. Dezember 1983

Volltext

& Dienstblatt des Senats von Berlin TeilIV Nr.1 17. Januar 1983 
(2) Es werden nur die in der Liste der vom BGA geprüf- d) Zahl der Personen, die nachuntersucht wurden N 
ten und anerkannten Entwesungsmittel und -verfahren zur Gezählt werden die Personen, die nach einer Behand- 
Bekämpfung tierischer Schädlinge verwendet. lung wegen Kopfläusen einschließlich Nissen nach- 
7 —- Wiederholungsbehandlung untersucht wurden. | 
- el \ ; 2) Die Meldungen. auf dem, Vordruck nach Absatz 1 ent- 
Die Behandlung wird. unter Beachtung der in den Beipack- alten neben ADS ender und Datum auch Namen und Ruf- 
zetteln genannten Frist wiederholt; sie darf nur unterblei- dummer des Berichterstatters 
ben, wenn alle Nissen mit Sicherheit entfernt wurden. i ) 
(3) Die ausgefüllten Vordrucke werden. jährlich zu einer 
Abschnitt IV Jahresübersicht zusammengefaßt, die vom Bezirksamt bis 
x WA zum 15.Januar des folgenden Jahres an den Senator für 
Gemeinschaftseinrichtungen und -veranstaltungen Gesundheit, Soziales und Familie — I E 13 — übersandt wird. 
5 Alısonderung . 12 — Inkrafttreten, AußerKrafttreten 
(1) Der enge Kontakt der Minderjährigen in Gemein- x ] . x x 
schaftseihrichtungen und bei Gemeinschaftsveranstaltun- NO RT en des 
gen begünstigt den Kopflausbefall in besonderer Weise. Die 31 Oktober 1992 außer Kraft. 
nach Nummer 2 Abs.2 Verantwortlichen haben daher be- © . 
fallene Personen unverzüglich abzusondern und die weitere . 
Entscheidung des örtlich zuständigen Bezirksamtes oder Ulf Fink Anlare 
{z. B. bei Klassenfahrten, Ferienlagern usw.) anderen ärzt- DAR 
lichen Rat einzuholen. Kopflausbefallenen Personen darf irk: ; 
eine Reise oder Rückreise im Sammeltransport [auch mit Berirksamt + von Berim 
der Bahn ($ 9 Eisenbahn-Verkehrsordnung vom 8. Septem- Abteilung Gesundheitswesen 
ber 1938, RGBIl. II S. 663) ] nicht gestattet werden. Bei der 
Vorbereitung der Reise werden die nach Nummer 2 Ver- MA RN 
antwortlichen entsprechend informiert. Datum a. 
(2) Der Lehrer oder der Leiter der in Nummer 2 Abs.2 Aw den z 
Buchstaben b und c genannten Einrichtungen informiert Tel: 1 nme 
unverzüglich nach Bekanntwerden von. Kopflausbefall die Senator für Gesundheit, Berichtszeitraum 
Personensorgeberechtigten — auch der nichtbefallenen Kin- Soziales und Familie - IE 13 — . 
der — und klärt die Kinder unter Verwendung der vom an 
Senator für Gesundheit, Soziales und Familie oder vom m 
Bezirksamt angebotenen Aufklärungsschriften über zweck- Maßnahmen zur Bekämpfung des Kopflausbefalls 
mäßiges Verhalten zur Vermeidung. des Kopflausbefalls auf. a) Zahl der untersuchten Personen 
9 —- Kontrolluntersuchungen 
TE . = b) Zahl der befallenen Personen 
Personen, die mit Kopfläusen befallen waren, dürfen nach —— — 
845 oder 8 48 BSeuchG am Betrieb der Schulen oder son- cc) Zahl der Behandlungen 
stiger Gemeinschaftseinrichtungen (Schülerheime, Schul- Zn 
landheime, Säuglingsheime, Kinderheime,. Kindergärten, d) Zahl der Personen, die nachuntersucht wurden 
Kindertagesstätten, Lehrlingsheime, Jugendwohnheime, - 
Ferienlager und ähnliche Einrichtungen) erst wieder teil- ES en 
nehmen, wenn nach dem Urteil des Gesundheitsamtes oder Berichterstatter 
des behandelnden Arztes der Kopfl fall itigt ist. 
ANEM 6 ger Kopflausbetal beseitigt ist Zu a): Hier wird jede Person gezählt, bei der eine Unter- 
suchung auf Kopflausbefall und/oder Nissen durch- 
Abschnitt V geführt wurde. 
Schlußbestimmungen Zu b): Hier wird jede von Kopfläusen und/oder Nissen be- 
fallene Person gezählt. 
10 — Kosten Zu c): Hier werden alle Personen gezählt, die wegen Kopf- 
(1) Die Kosten der Untersuchungen auf Kopflausbefall laus- und/oder Nissenbefalls behandelt wurden. 
einschließlich der Kontrolluntersuchungen sowie der Be- Zu d): Gezählt werden die Personen, die nach einer Be- +} 
handlung und Wiederholungsbehandlung nach diesen Ver- handlung wegen Kopfläusen und/oder Nissen nach- 
waltungsvorschriften trägt das Bezirksamt. untersucht wurden. 
(2) Kosten, die im Wege der Selbstbehandlung entstehen, = 
werden vom Bezirksamt nicht erstattet. 
f z heit, 
ıl.- Statistik Der Senator für Gesund ei 
es Soziales und Familie 
(1) Die Bezirksämter von. Berlin führen eine monatliche 
Statistik auf Grund der Meldungen aller Einrichtungen, die An:die Bezirksämt ABI. 1983 S. 3 
Kopflausbefall feststellen oder behandeln. Hierfür wird der En die en NT 
in der Anlage abgedruckte Vordruck verwendet, der in DAChriCHÄNCH Fe 
entsprechender Anzahl zur Verfügung gestellt wird. Das 1 den Präsidenten des Rechnungshofes 
Ausfüllen dieses Vordrucks ist unabhängig von Meldungen Verwaltungsvorschriften 
in anderen Berichten über Läusebefall und -bekämpfung zur Aufhebung der Ausführungsvorschriften 
erforderlich. über die Bekämpfung von Ratten 
In dem Vordruck werden folgende Zeilen ausgefüllt: Vom 20. Dezember 1982 ; 
a) Zahl der untersuchten Personen GesSozFam I1C 1 
Hier wird jede Person gezählt, bei der eine. Unter- Fernruf: 21 22 - 27 32 oder 21 22 - 1, intern 9 79 - 27 32 
suchung auf Kopflausbefall und/oder Nissen durchge- 
führt wurde, unabhängig vom Ort sowie dem Anlaß Auf Grund des 86 Abs.2 Buchstabe b AZG und des 86 
der Untersuchung. . Abs. 5 ASOG Bln wird bestimmt: 
53 Zahl der befahleıen Hersonen Die Ausführungsvorschriften über die Bekämpfung von 
Hier wird jede von Kopfläusen und/oder Nissen befal- Ratten vom 28. August 1978 (ABl. S.1890 — DBIl. IV/1979 
lene Person gezählt. S. 7) werden aufgehoben. 
rn) Zahl der Behandlungen Auft 
Hier werden alle Personen gezählt, die wegen Kopf- Im Auftrag 
laus- und/oder Nissenbefalls behandelt wurden. Dr. Sankowski
	        

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