Digitale Landesbibliothek Berlin Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1973 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1973 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 4, Arbeit, Soziales, Familie, Jugend und Gesundheit
Weitere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Arbeit, Soziales, Familie, Jugend und Gesundheit
Dienstblatt des Senats von Berlin / Sozial- und Jugendwesen, Arbeit
Dienstblatt des Senats von Berlin / Soziales, Gesundheit, Jugend und Sport
Erschienen:
Berlin 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1951,9 - 1990,3
ZDB-ID:
3061745-5 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 4, Sozial- und Jugendwesen; Arbeit
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 5, Gesundheitswesen
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1973
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15434085
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
30. Juni 1973
Erschienen:
, 1973-06-30

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1973 (Public Domain)
  • 7. März 1973
  • 30. März 1973
  • 30. April 1973
  • 24. Mai 1973
  • 4. Juni 1973
  • 27. Juni 1973
  • 30. Juni 1973
  • 14. August 1973
  • 31. August 1973
  • 20. September 1973
  • 21. September 1973
  • 3. Oktober 1973
  • 15. November 1973
  • 22. November 1973
  • 3. Dezember 1973

Volltext

Ausgegeben am 30. 7. 1972 
Dienstblatt des Se 
Teil IV ) Soziales, 
Senatsbibliothenr 
NAIS von Berl 
9 
® 
aM 
I1V/197%3 
Seite 97 
% 
® 
Nr. 33 
inhalt 
Nr. 33 
Nr. 34 
Richtlinien über die Tätigkeit der Geschwulstberatung ... 
Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Allgemeinen Anweisung über Förderung der Familien- 
erholung ...00 00.444 AKA RK EEE ER ENKERUFE EN En 
Richtlinien für die Durchführung der Lebensmittelaufsicht in Berlin ........- 
Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ausführungsvorschriften für die Gewährung von 
Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach dem Bundessozialhilfegesetz 
Seite 97 
Seite 98 
Seite 99 
Nr. 35 
Nr. 36 
Seite 104 
—=— "= Ges/U IV C 12 — 5622/56 
| IV-33 | —Fernruf: 2122 694/727 — 
ZZ (979) 694/727 
| 5 4.1973 
3, 
Wie oft jemand einer Untersuchung unterzogen wird, 
richtet sich nach Lage des Eizelfalles und wird ärztlich 
entschieden. 
In der gynäkologischen Geschwulstberatung werden als 
Mindesprogramm folgende Maßnahmen durchgeführt: 
a) gynäkologische Untersuchung einschließlich Kol- 
poskopie und Entnahme zytologischer Abstriche, 
b) Untersuchung der Brustdrüsen einschließlich der 
regionären Lymphknoten, 
ce) Untersuchung des Rektums. 
4.1. Die bei der Untersuchung entnommenen zytologischen 
Abstriche sind unverzüglich an die im Öffentlichen 
Gesundheitsdienst bestehenden zytologischen Labora- 
torien (s. 2.3) zur Untersuchung weiterzuleiten, die 
diese Abstriche untersuchen. 
Außer der Geschwulstberatung im Bereich des öffent- 
lichen Gesundheitsdienstes bestehen auch in einigen 
Krankenanstalten gemeinnütziger Träger Einrichtun- 
gen, die im Sinne von Absatz II Nr. 2 tätig sind. 
Sofern in diesen Einrichtungen Maßnahmen der Krebs- 
früherkennung unentgeltlich durchgeführt werden, kön- 
nen die bei der gynäkologischen Untersuchung ent- 
nommenen zytologischen Abstriche ebenfalls unent- 
geltlich den zytologischen Laboratorien des öffentlichen 
Gesundheitsdienstes zur Auswertung zugeleitet werden. 
An die Bezirksämter 
Richtlinien 
über die Tätigkeit der Geschwulstberatung 
Auf Grund des 8 6 Abs. 2 Buchst. b AZG wird bestimmt: 
I. Grundlage 
Nach 8 1 Ziff. 4 der Zweiten Durchführungsverordnung 
(IIl.DVO) zum Gesetz über die Vereinheitlichung des 
Gesundheitswesens vom 22. Februar 1935 (RGBl. I 
S. 215) hat das Gesundheitsamt u. a. die für die Durch- 
führung der gesundheitlichen Für- und Vorsorge er- 
forderlichen Untersuchungen und Feststellungen vorzu- 
nehmen. Hierzu gehören Untersuchungen zur Früh- 
erkennung von Krebs. 
Die mit der Durchführung solcher Untersuchungen be- 
auftragte Einrichtung des Gesundheitsamtes führt die 
Bezeichnung 
„Geschwulstberatung“‘. 
II. Aufgaben und Durchführung 
der Geschwulstberatung 
Die Geschwulstberatung ist eine Einrichtung des öffent- 
'ichen Gesundheitsdienstes, in der allen Bürgern ohne 
Altersbegrenzung die Möglichkeit geboten wird, sich 
unentgeltlich auf Krebs untersuchen zu lassen. 
Dieses Angebot stellt sicher, daß allen Bürgern Maß- 
nahmen zur Früherkennung von Geschwulstkrank- 
heiten geboten werden, und zwar mindestens im 
gleichen Umfang, wie sie die Reichsversicherungsord- 
nung in Verbindung mit den Richtlinien des Bundes- 
ausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die 
Früherkennung von Krebserkrankungen vom 28. April 
1971 (Krebsfrüherkennungsrichtlinien), veröffentlicht 
in der Beilage Nr. 14/71 zum Bundesanzeiger Nr. 111/ 
71, vorsieht. 
2.2. Im öffentlichen Gesundheitsdienst gibt es die 
Geschwulstberatung für Frauen, in der gynäkologi- 
sche Untersuchungen durchgeführt werden, 
und die 
Geschwulstberatung für Männer und Frauen, die 
Untersuchungen auf Krebs mit Ausnahme der gynä- 
kologischen Untersuchungen vornimmt. 
2.3. Außerdem bestehen in einigen Berliner Bezirken zyto- 
logische Laboratorien als Einrichtungen der Gesund- 
heitsämter, die überbezirklich tätig sind. 
2.4. Die Organisation der Einrichtungen der Geschwulst- 
beratung obliegt den Bezirksämtern — Abteilung Ge- 
sundheitswesen —. Bei der Festsetzung und Durchfüh- 
rung der Sprechstunden sind die Belange der berufs- 
tätigen Bevölkerung in ausreichendem Umfang zu be- 
berücksichtigen. 
4.3. Anläßlich der Vorsorgeuntersuchungen wird jeder Frau 
ein Merkblatt über die Bedeutung und Früherkennung 
des Diabetes mit einem Teststäbchen einschließlich 
Gebrauchsanweisung für die Selbstuntersuchung des 
Urins ausgehändigt. Gleichzeitig erhält jede Frau eine 
schriftliche Empfehlung, eine Schirmbilduntersuchung 
vornehmen zu lassen, deren Durchführung im Hinblick 
auf die Früherkennung von Lungenkrankheiten von 
besonderer Bedeutung ist. 
Rückmeldungen nach der Schirmbilduntersuchung an 
die Geschwulstberatung sind nur dann erforderlich, 
wenn die Untersuchung den Verdacht auf das Vorliegen 
einer Geschwulst ergibt. 
Die Einrichtungen der Geschwulstberatung für Männer 
und Frauen führen als Mindestprogramm folgende 
Untersuchungen durch: 
a) Allgemeine körperliche Untersuchung unter be- 
sonderer Berücksichtigung der Organe, auf die sich 
aus der Anamnese entsprechende Hinweise ergeben, 
b) Untersuchungen des Rektums, 
c) bei Männern Untersuchung der Prostata. 
Auch in den Fällen der Nummer 5 werden anläßlich 
der Vorsorgeuntersuchung die Maßnahmen entspre- 
chend Nummer 4.3 durchgeführt (Früherkennung 
Diabetes, Schirmbilduntersuchung‘). 
Rückmeldungen nach der Schirmbilduntersuchung sind 
auch hier nur dann erforderlich, wenn die Unter- 
suchung den Verdacht auf das Vorliegen einer Ge- 
schwulst ergibt. 
A
	        

Downloads

Downloads

Ganzer Datensatz

TOC

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Links

OPAC

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie lautet der fünfte Monat des Jahres?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.