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Vorschriften für die der städtischen Polizei-Verwaltung, Abteilung I, zu Berlin nachgeordneten Dienststellen / Plaehn, ... (Public Domain)

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Bibliographic data

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Periodical

Creator:
Berlin (West). Senat
Title:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Subseries:
Teil 4, Arbeit, Soziales, Familie, Jugend und Gesundheit
Other titles:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Arbeit, Soziales, Familie, Jugend und Gesundheit
Dienstblatt des Senats von Berlin / Sozial- und Jugendwesen, Arbeit
Dienstblatt des Senats von Berlin / Soziales, Gesundheit, Jugend und Sport
Publication:
Berlin 1990
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Dates of Publication:
1951,9 - 1990,3
ZDB-ID:
3061745-5 ZDB
Previous Title:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 4, Sozial- und Jugendwesen; Arbeit
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 5, Gesundheitswesen
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1966
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15433628
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
23. Februar 1966
Publication:
, 1966-02-23

Contents

Table of contents

  • Vorschriften für die der städtischen Polizei-Verwaltung, Abteilung I, zu Berlin nachgeordneten Dienststellen / Plaehn, ... (Public Domain)
  • Cover
  • Handschriftliche Notiz
  • Title page
  • Städtische Polizeiverwaltung zu Berlin. Abteilung I. (Strassenbau). Der Oberbürgermeister
  • Contents
  • Teil I. Bestimmungen für die Tiefbauämter
  • I. Hochbausachen
  • II. Straßenanlegung
  • III. Straßenunterhaltung
  • IV. Bürgersteiganlegung und Unterhaltung
  • V. Zwangsausübungen
  • VI. Rechnungen
  • VII. Rohr- und Kabelverlegungen
  • VII. Weitere Anlagen unter, auf oder über der Pflasterdecke
  • VIII. Weitere Anlagen unter, auf oder über der Pflasterdecke
  • IX. Die Meldepflicht bei Straßenarbeiten
  • X. Die Polizei-Verordnung zum Schutze des Straßenkörpers und der in ihm liegenden Rohr- und Kabelleitungen vom 3. April 1913 sowie die dazu erlassenen Bestimmungen ; XI. Provisorische Herstellung aufgebrochenen Asphalts
  • XII. Vorlegung städtischer Bauentwürfe
  • XIII. Straßenüberführungsbauwerke der Eisenbahnen
  • XIV. Erledigungsfristen ; XV. Amtsverschwiegenheit ; XVI. Statistik (Jahresberichte)
  • XVII. Außerdem sind von den Tiefbauämtern zu beachten
  • Teil II. Anhang
  • Ortsstatut I.
  • Polizeiverordnung
  • Ortsstatut II.
  • Ortsstatut zum Schutze der Stadt Berlin gegen Verunstaltung
  • Auszug aus der Baupolizeiordnung vom 15. August 1897
  • Muster zu Berichten der Tiefbauämter in Hochbausachen
  • Abrundungen der Bürgersteigecken bei Straßenkreuzungen
  • Pflastergenehmigung
  • Welche Bürgersteigarbeiten sind bei den Dammumpflasterungen auf städtische Kosten auszuführen und welche durch die Eigentümer?
  • Polizeiverordnung über die Anlegung und Unterhaltung der Bürgersteige
  • A. Verfahren bei Zulassung von Kunststeinplatten zur Befestigung von Bürgersteigen in Berlin
  • B. Technische Vorschriften über die Beschaffenheit der Kunststeinplatten, welche an Stelle von Granitplatten zur Befestigung der Bürgersteige in Berlin verwendet werden dürfen
  • C. Verzeichnis derjenigen Straßen, welche für die Verwendung von Kunststeinplatten als Hauptverkehrsstraßen zu erachten sind
  • Genehmigung zur Verwendung von Kunststeinplatten
  • Allgemeine Bestimmungen vom 13. Dezember 1912 über die weiteren Untersuchungen der bereits zugelassenen Kunststeinplatten
  • Grundsätze für die aus Anlaß von Bauten zu stellenden Bürgersteigforderungen
  • Allgemeine Bedingungen für die Einlegung von Rohr- und Kabelleitungen in den Körper der öffentlichen Straßen, Brücken und Plätze Berlins
  • Verzeichnis derjenigen Hauptverkehrsstraßen, in denen Röhren und Kabel entweder nur in den Monaten Juli und August oder nur zur Nachtzeit verlegt werden dürfen
  • Allgemeine Bestimmungen zu Konsensen für die Verlegung von Kabelröhren behufs Unterbringung von Fernsprechkabeln durch die Kaiserliche Ober-Post-Direktion
  • Bedingungen der B. II vom 23. Juli 1909 für Rohrpostanlagen
  • Bedingungen zu Konsensen für die Verlegung von Lichtkabeln durch die Berliner Elektrizitäts-Werke
  • Bedingungen für die Verlegung von Hochspannungskabeln
  • Herstellung von Gußasphalt anstelle der bisherigen Ausbohlung. Verf. der St. P. I vom 28. März 1913. Tabeb.-Nr. 15535 St. P. I/13
  • Betrifft die Einreichung der Gesuche um Genehmigung städtischer Bauentwürfe und dergleichen bei St. O. I
  • Baumpflanzungen
  • Einlegung des Mosaikstreifens in Bürgersteige mit undurchlässiger Abdeckung bei Leitungsverlegungen
  • Polizeiverordnung zum Schutze des Straßenkörpers und der in ihm liegenden Rohr- und Kabelleitungen
  • Städtische Polizei-Verwaltung, Abteilung I (Straßenbau). Der Oberbürgermeister. Muster
  • Zusammenstellung der Tragfähigkeit der von der Stadtgemeinde zu unterhaltenden Berliner Straßenbrücken
  • Anweisung über die Tätigkeit der Vorsteher der Tiefbauämter in straßenbaupolizeilichen Angelegenheiten
  • Prüfung von Entwürfen
  • Vereinbartes Geschäftsverfahren zwischen den beteiligten städtischen Verwaltungen bei Abführung sogenannter reiner Abwässer (Kondensations-, Kühl-, Druckwasser pp.)
  • Verfahren bei Abführung von Grundwasser
  • Anden Herrn Direktor der städtischen Kanalisationswerke
  • An die Tiefbauämter
  • Verfahren bei Veränderungen an genehmigten Straßenbahnanlagen
  • Alphabetisches Inhaltsverzeichnis
  • Cover back
  • ColorChart

Full text

anzugeben, ob, weshalb und unter welchen Bedingungen 
etwa einer ausnahmsweisen Genehmigung zugestimmt 
werden kann. 
Sind zu weit vortretende Bauteile beabsichtigt und fehlen 
in den Bauzeichnungen die Maße, so sind letztere von den 
Tiefbauämtern in die Zeichnungen in Blei einzutragen und 
im Bericht anzugeben. 
Hält sich in den Fällen des 8 140 Nr. 4 der beabsichtigte 
Vorsprung zwar in den dort angegebenen Grenzen, verstößt 
aber trotzdem gegen straßenbaupolizeiliche, näher zu be— 
zeichnende Interessen, so ist anzugeben, wie weit ein Vortreten 
gestattet werden kann. Hauptsächlich in Betracht kommt, 
daß der Bürgersteig für den Verkehr genügend breit bleibt, 
und daß der Raum im Bürgersteige für die Rohr— pp. Ver— 
legungen ausreicht. 
Die Vergünstigung der Nr. 8 des 8 a gilt nur für definitive, 
nicht für provisorische Vorgärten. 
Wegen des Unterschiedes ist das unter Nr. 7 Gesagte 
zu vergleichen. 
Sollten Baulichkeiten einschließlich Vorbauten auf Vor— 
gartenland derart beabsichtigt sein, daß sie den Vorgarten— 
charakter vernichten oder sich als Bauten darstellen, die auf 
Grund des Baufluchtengesetzes verboten werden könnten, so 
ist darauf hinzuweisen. 
Wird bei Entwürfen zu Umbauten der Vorderhäuser aus 
straßenbaupolizeilichen Gründen die teilweise oder gänzliche 
Einziehung vorhandener, nach den Bestimmungen der gültigen 
B. P. O. zu weit vortretender Vorbauten angeregt, so ist 
anzugeben, ob die Forderung auf Absatz 1, 3 oder 4 des 
8 40 der B. P. O. zu stützen wäre und weshalb die Ab— 
änderung zu fordern ist. Käme Absatz 4 in Betracht, so 
wäre eingehendste Begründung nötig. (Vergl. Anhang S. 36.) 
t) Schaufenster des Erdgeschosses dürfen an Bürgersteigen 
nicht über die bebauungsplanmäßige Bauflucht vortreten. 
8) Kellerlichtschachtkränze sind bei Bürgersteigen bis einschließ— 
lich 3 m Breite nur in einer Stärke von 13 cm zuzulassen, 
bei breiteren in einer solchen von nur 25 cm. 
Bedingt die Spannweite stärkeres Mauerwerk, so ist 
unter Angabe der zulässigen Stärke die Wahl einer anderen
	        

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