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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1963 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1963 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 4, Arbeit, Soziales, Familie, Jugend und Gesundheit
Weitere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Arbeit, Soziales, Familie, Jugend und Gesundheit
Dienstblatt des Senats von Berlin / Sozial- und Jugendwesen, Arbeit
Dienstblatt des Senats von Berlin / Soziales, Gesundheit, Jugend und Sport
Erschienen:
Berlin 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1951,9 - 1990,3
ZDB-ID:
3061745-5 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 4, Sozial- und Jugendwesen; Arbeit
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 5, Gesundheitswesen
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1963
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15434935
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
5. Februar 1963
Erschienen:
, 1963-02-05

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1963 (Public Domain)
  • 5. Februar 1963
  • 6. Februar 1963
  • 1. März 1963
  • 13. März 1963
  • 11. April 1963
  • 8. Mai 1963
  • 5. Juli 1963
  • 10. Juli 1963
  • 6. September 1963
  • 7. Oktober 1963
  • 7. Oktober 1963
  • 24. Oktober 1963
  • 27. November 1963
  • 23. Dezember 1963
  • 23. Dezember 1963

Volltext

1V/1963 
| Seite 6 
Nr. 3S—10 
Anzahl der Studiensemester schließt die Examenszeit | „4. 
ein. Überschreitungen der Höchstförderungsdauer 
können nur in Ausnahmefällen anerkannt werden. 
Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1. April 1963 
in Kraft, 
< 
Exner 
Zn Soz II A 1 — 4511 — zz 
Fernruf: 87 05 91 — (95) 4301 — | 10.1.1968 
Jug II A — 4781 — ABI S. 210 
Fernruf: “10511 — (965) 897 — 
An die Bezirksämter — Soz sowie Jug u. Sport — 
Regelsätze für Sozialhilfeempfänger 
(Dbl IV/1962 Nr. 51) 
Der Senat von Berlin hat durch Beschluß Nr. 4310/63 vom 
8. Januar 1963 die Regelsätze für Empfänger von Sozial- 
hilfe mit Wirkung vom 1. Januar 1963 an wie folgt fest. 
gesetzt: 
Für Haushaltsvorstände und 
Alleinstehende auf 112,— DM monatlich 
für sonstige Haushaltsangehörige 
a) bis zum Alter von ein- 
schließlich 6 Jahren auf 53,— DM monatlich 
b) im Alter von 7 bis ein- 
schließlich 13 Jahren auf 78,— DM monatlich 
im Alter von 14 bis ein- ; 
schließlich 17 Jahren auf 95,— DM monatlich 
im Alter von 18 und 
mehr Jahren auf 90,— DM monatlich 
Die Dbl-Vfg. IV/1962 Nr.51 ist ab 1. Januar 1963 gegen- 
standslos. 
Exner 
| Ges III B ? — 5430/4 ; et 
{ IV-10 ; Fernruf: 350141 — (988) 193 [14.1968 
An die Bezirksämter — Ges — ABI 
einschl. städtische Krankenanstalten DbIl 1/1963 
das Landesmedizinaluntersuchungsamt Berlin Nr. 13 
die Medizinal- 
untersuchungsämter I, IL, III Berlin DbIl 11/1963 
nachrichtlich Nr. 5 
an den Senator für Finanzen — Selbstversicherung — DbI 111/1963 
den Senator für Volksbildung Nr. 18 
den Senator für Jugend und Sport DbI V/1963 
den Senator für Arbeit und Sozialwesen Nr. 10 
die Bezirksämter — Vbildg, Jug u. Sport, Soz — 
Berichtigung 
der Zuständigkeitsabgrenzungen der Behörden 
nach $ 77 Abs. 1 Bundes-Seuchengesetz 
Auf Grund des 8 6 Abs.2 Buchst. b AZG werden zur. Aus- 
führung des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung über- 
tragbarer Krankheiten beim Menschen (Bundes-Seuchen: 
gesetz. —- BSG) vom 18. Juli 1961 / 11. Dezember 1961 
(BGBl I S.1012 / GVBl S. 1699) folgende Verwaltungsvor- 
schriften erlassen: 
Abschnitt B Ziffer 4 der Ausführungsvorschriften zum 
Bundes-Seuchengesetz vom 28, März 1962 (Dbl I Nr. 54 
DbIl II Nr. 23, Dbl III Nr. 60, Dbl IV Nr. 48, Dbl V Nr. 30} 
erhält folgende Fassung: 
Zuständige Behörden im Sinne des 8 47 Abs.1 in Ver- 
bindung mit 8 48 Abs.1 sind im Bereich des Schul- 
wesens: 
a) Der Senator für Volksbildung für die Ingenieur- 
schulen, gleichrangigen Lehranstalten und Fach- 
schulen, das Berlin-Kolleg sowie für die Berufs- 
fachschulen an der Hochschule für Musik und am 
Städtischen Konservatorium; 
die Bezirksämter — Abteilung Volksbildung — für 
Lehrer, zur Vorbereitung auf den Beruf des Lehrers 
in Schulen tätige Personen, Katecheten und das 
Personal der Schulkindergärten; 
die Bezirksämter — Abteilung Personal und Ver- 
waltung — für Schulbedienstete und das Aufsichts-, 
Lehr-, Erziehungs-, Pflege- und Hauspersonal in 
den im 8 48 Abs..1 genannten Einrichtungen, soweit 
es nicht unter Buchstabe b fällt. 
Die Regelung unter Buchstaben a bis c gilt sowohl für 
öffentliche als auch für private Einrichtungen.“ 
Diese Verwaltungsvorschriften treten mit Wirkung vom 
1. Januar 1962 in Kraft. 
Im Auftrage 
Dr. Helfer 
° ° ° 
Amtliche Mitteilungen 
GeschZ.: Inn - Org.Ref. 2 - 0630/1 
Fernruf: 87 05 91 - (95) 44 61 
Betr.: Ungültigkeitserklärung 
von PrV-Ausweisen 
Der vom Entschädigungsamt Berlin für Franz Straus, wohnhaft 
in Berlin 65, Brunnenstraße 101, ausgestellte PrV-Ausweis Nr. 11 195 
vom 6. Februar 1957 wird hiermit für ungültig erklärt. 
Der vom Senator für Arbeit und Sozialwesen für Harry Blau, 
geboren am 20, Juni 1899,. wohnhaft in Berlin-Wilmersdorf, Hohen- 
zollerndamm 63, ausgestellte PrV-Ausweis Nr. 040 093 vom 8. De- 
zember 1952 wird hiermit für ungültig erklärt. 
Betr.: Einziehung und Ungültigkeitserklärung 
eines Ausweises für Vertriebene und Flüchtlinge 
Der am 20. Mai 1959 vom Bezirksamt Neukölln von Berlin, Abtei- 
lung Sozialwesen, ausgestellte Ausweis für Vertriebene und Flücht- 
linge der Gruppe C Nr. 30 014/16 683 des Horst Liedert wurde 
auf Grund des rechtskräftigen Bescheides vom 18. April 1962 einge- 
zogen und wird für ungültig erklärt. ; 
BR 
Betr.: Einziehung eines Ausweises 
für Vertriebene und Flüchtlinge 
Der am 15. Mai 1954 vom Bezirksamt Neukölln von Berlin, Abteilung 
Sozialwesen, ausgestellte und auf Grund des rechtskräftigen Be- 
scheides vom 29). November 1962 eingezogene Ausweis für Ver- 
triebene und Flüchtlinge der Gruppe C Nr. 30 014/1676 der Helene 
Hanke wird für ungültig erklärt. 
Betr.: Ungültigkeitserklärung eines Ausweises 
für Vertriebene und Flüchtlinge 
Der am 18. April 1962 vom Bezirksamt Neukölln von Berlin, Ab- 
teilung Sozialwesen, ausgestellte Ausweis für Vertriebene und 
Flüchtlinge der Gruppe C Nr. 30 014/21 227 des Klaus Groch wird 
auf Grund des rechtskräftigen Bescheides vom 20. November 1962 
für ungültig erklärt. 
KENT 
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres - Org. Ref. 2 -, 1 Berlin 31 - Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2. Fernruf: 87 05 91 - (95) 44 61 - 
Reservelager: Senatsverw. f. Arbeit u. Sozialwesen - Soz -, 1 Berlin 31 - Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 1. Fernruf: 87 05 91 - (95) 53 49 - 
Druck: Verwaltungsdruckerei Berlin, 1 Berlin 36, Kohlfurter Straße 41-438
	        

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