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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1962 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1962 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber:
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 4, Arbeit, Soziales, Familie, Jugend und Gesundheit
Weitere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Arbeit, Soziales, Familie, Jugend und Gesundheit
Dienstblatt des Senats von Berlin / Sozial- und Jugendwesen, Arbeit
Dienstblatt des Senats von Berlin / Soziales, Gesundheit, Jugend und Sport
Erschienen:
Berlin 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1951,9 - 1990,3
ZDB-ID:
3061745-5 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 4, Sozial- und Jugendwesen; Arbeit
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 5, Gesundheitswesen
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1962
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15433313
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
19. Januar 1962
Erschienen:
, 1962-01-19

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1962 (Public Domain)
  • Fundstellennachweis Teil IV, 1962
  • 9. Januar 1962
  • 19. Januar 1962
  • 19. Februar 1962
  • 22. Februar 1962
  • 6. März 1962
  • 20. März 1962
  • 9. April 1962
  • 10. April 1962
  • 4. Juni 1962
  • 26. Juni 1962
  • 16. Juli 1962
  • 6. August 1962
  • 3. September 1962
  • 14. August 1962
  • 18. Oktober 1962
  • 5. November 1962
  • 19. Dezember 1962
  • 21. Dezember 1962

Volltext

Ausgegeben am 19.1. 1962 Senatsbibliothek 
Berlin 
2 d ® 
Dienstblatt des Senats von Beflin 
Teil IV Arbeit und Sozialwesen, Jugend und Sport 
'1V/1962 | 
| Seite 13 
Nr. 8—10 
Inhalt 
Nr. 8 
Nr. 9 
Nr. 10 
Nr. 11 
Beheizung von Dienstgebäuden ......... Se . E 
Pflegegeldfestsetzung für das Altersheim Eichhof der Anstalten Bethel bei Bielefeld ...../.\..... 
Verwaltungsvorschriften über die Bildung eines Beirates bei dem Landesversorgungsamt Berlin .. 
Pflegegeldfestsetzung für die Anstalt „Privat-Nerven-Klinik und -Sanatorium“ Dr. med. Kurt 
Fontheim in Liebenburg/Harz ... 
Seite 13 
Seite 13 
Seite 13 
Seite 14 
BauWohn VI F 1 
) IV-8 ) Fernruf: 8705.91 — (95) 4647 — [2 11.1961| 
Inn VIB 1 Dbl 1/1961 
Fernruf: 8705 91 — (95) 4493 — Nr. 1038 
Ges IB 1 
8501 41 — (988) 131 . PP A 
Vbildg I A 3 e 
92 0211 — (987) 328 — N a 
Just I/C 3 m. 77 
7102 61 — (95) 3552 — DbI V/1962 
Jug I/C 1 Nr. 2? 
Fernruf: 710511-— (965) 864 — Dbl VI/1961 
Nr. 57 
In diesem Tagespflegesatz ist der Siechenzuschlag ent- 
halten. 
Die Dienstblattverfügung Teil IV/1961 Nr. 23 wird hiermit 
aufgehoben. 
Im Auftrage 
Dr. Lehmann 
in SozID 2? - 4624 . 
‘_1V-10 ] Fernruf: 870591 — (95) 4369 — | a 1961) 
An das Landesversorgungsamt Berlin 
Der Senat hat in seiner Sitzung am 1. August 1961 (Senats- 
beschluß Nr. 2798/61) die nachstehenden Verwaltungsvor- 
Schriften beschlossen, die ich hiermit bekanntgebe: 
An die Bezirksämter 
die Behörden und Dienststellen der Hauptverwaltung 
nachrichtlich 
an den Rechnungshof von Berlin 
die Anstalten und Eigenbetriebe der Hauptverwaltung 
die städtischen und überwiegend städtischen Gesellschaften 
Beheizung von Dienstgebäuden 
Auf Grund des $ 6 Abs. 2 Buchst. b AZG wird im Einver- 
nehmen mit den Senatoren für Inneres, für Gesundheits- 
wesen, für Volksbildung, für Justiz und für Jugend und 
Sport bestimmt: 
Die Verwaltungsvorschrift über die Beheizung von Dienst- 
gebäuden vom 20. August 1956 (Dbl 1/1956 Nr. 99, 11/1956 
Nr. 32, 1111/1956 Nr. 83, IV/1956 Nr. 98, V/1956 Nr. 43 und 
VI/1956 Nr. 35), die.nach 8 6 Abs. 3 AZG mit Ablauf des 
31. Dezember 1961 außer Kraft treten würde, ist weiter 
anzuwenden mit der Maßgabe, daß Ziffer 3 dieser Vor- 
schrift durch folgende Fassung ersetzt wird: 
„3. Raumtemperatur 
Sie soll während der täglichen Hauptbenutzungszeiten in 
Aufenthaltsräumen 20° C, in Fluren, Treppenhäusern, Turn- 
hallen und Nebenräumen 15° C betragen. 
Räume, die nicht täglich benutzt werden, sind nur an Be- 
nutzungstagen voll zu beheizen.‘ 
Die Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 1962 in 
Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1966 außer 
Kraft. 
Verwaltungsvorschriften 
über die Bildung eines Beirates 
bei dem Landesversorgungsamt Berlin 
Vom 1. August 1961 
Auf Grund des 8 6 Abs. 1 AZG wird bestimmt: 
Nr. 1 
(1) Zur Herbeiführung und Gewährleistung eines engen 
und vertrauensvollen Zusammenwirkens zwischen den Ver- 
waltungsbehörden der Kriegsopferversorgung des Landes 
Berlin und den Kriegsopferverbänden, den Gewerkschaften 
und den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege wird bei 
dem Landesversorgungsamt Berlin ein Beirat als beratendes 
Organ gebildet. 
(2) In dem Beirat werden Versorgungsangelegenheiten von 
grundsätzlicher Bedeutung erörtert. 
Nr. 2 
(1). Der Beirat setzt sich zusammen aus 
1. dem Leiter des Landesversorgungsamtes Berlin (Vor- 
sitzender), 
dem Leiter der Hauptfürsorgestelle für Kriegsbeschä- 
digte und Kriegerhinterbliebene, 
je einem Vertreter der Kriegsopferverbände, die für 
Berlin Landesbedeutung haben, 
zwei Vertretern der Gewerkschaften und 
zwei Vertretern der Verbände der Freien Wohlfahrts- 
pflege 
als Mitgliedern sowie aus der entsprechenden Zahl von 
 Stellvertretern. 
(2) Landesbedeutung im Sinne von Abs.1 Ziff. 3 kommt 
den Kriegsopferverbänden zu, denen wegen des großen Um- 
fanges ihrer Vertretungen vor den Sozialgerichten mit Ge- 
Anehmigung des Bundesministers für Arbeit und Sozialord- 
nung außergerichtliche Kosten pauschal zu erstatten sind 
(3) Dem Senator für Arbeit und Sozialwesen steht es frei; 
an den Sitzungen des Beirates teilzunehmen oder sich ver- 
treten zu lassen. 
SozIIC 1a - 4571 
[va] Fernruf: 87 05 91 — (95) 5366 — 
An die Bezirksämter — Soz — 
(9.11. 1961 
Pflegegeldfestsetzung 
für das Altersheim Eichhof 
der Anstalten Bethel bei Bielefeld 
Der Tagespflegesatz für die auf Kosten der öffentlichen 
Fürsorge in dem Altersheim Eichhof der Anstalten Bethe! 
bei Bielefeld untergebrachten Alters- und Siechenheim- 
pfleglinge ist mit Wirkung vom 1.Mai 1961 auf 7,35 DM 
festgesetzt worden. 5 
EP la
	        

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