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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1958 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1958 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 4, Arbeit, Soziales, Familie, Jugend und Gesundheit
Weitere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Arbeit, Soziales, Familie, Jugend und Gesundheit
Dienstblatt des Senats von Berlin / Sozial- und Jugendwesen, Arbeit
Dienstblatt des Senats von Berlin / Soziales, Gesundheit, Jugend und Sport
Erschienen:
Berlin 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1951,9 - 1990,3
ZDB-ID:
3061745-5 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 4, Sozial- und Jugendwesen; Arbeit
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 5, Gesundheitswesen
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1958
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15431280
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
30. September 1958
Erschienen:
, 1958-09-30

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1958 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis Teil IV, 1954-1958
  • 10. Januar 1958
  • 1. Februar 1958
  • 20. Februar 1958
  • 25. Februar 1958
  • 6. März 1958
  • 17. April 1958
  • 2. Mai 1958
  • 29. Mai 1958
  • 5. Juni 1958
  • 8. Juli 1958
  • 13. August 1958
  • 25. August 1958
  • 30. September 1958
  • 11. Oktober 1958
  • 24. Oktober 1958
  • 20. November 1958
  • 27. November 1958
  • 2. Dezember 1958
  • 3. Dezember 1958
  • 5. Dezember 1958
  • 8. Dezember 1958
  • 9. Dezember 1958
  • 12. Dezember 1958
  • 15. Dezember 1958
  • 16. Dezember 1958

Volltext

Ausgegeben 
am 30. 9. 1957 Ba 1V/1958 
B eT il nn Seite 85 | 
® e A 
Dienstblatt des-Senrars vöR Berlin Nr. 92—03 
® - > 
Teil IV Arbeit und Sozialwesen, Jugend und Sport 
Inhalt: 
Nr.92 Neufestsetzung der Pflegegeldsätze in Heimen des Caritasverbandes ....... rar Seite 85 
Nr.93 Maßnahmen Berlins zur Unfallverhütung auf Kinderspielplätzen ......... U ee an Seite 85 
Nr.94 Bestimmungen über einen einmaligen Sonderlehrgang zur Ausbildung von Kinderpflegerinnen als 
Kindergärtnerin und Hortnerin ........... rn ln . TR RER Kr ee nm Seite 86 
Nr.95 Beköstigungssätze in städtischen Altersheimen ........... NN Seite 87 
Nr.96 Pfiegegeldfestsetzung für das Haus „Gottesschutz‘“ in Erkner bei Berlin 2... Seite 88 
Nr. 97 Pflegesätze für die Krankenanstalten des Landes und der Stadt Berlin ab 1. Oktober 1957 ...... Seite 88 
Nr.98 Pflegegeldsatz für Kinder in Landpflegestellen ..... . We Seite 88 
ea Soz IT E 3 - 4571 15. 8. 1958 nur Spielgeräte aufgestellt werden, deren Benutzung 
i IV-92 Fernruf: 870591 - (95) 5366 - DA | nach der bisherigen Erfahrung oder auf. Grund einer 
nn N eingehenden Prüfung nicht mit erheblichen Gefahren 
An die Bezirksämter — Soz — für Leib, Leben und Gesundheit der Minderjährigen 
az verbunden ist und keiner besonderen Aufsicht bedarf. 
Neufestsetzung der Pflegegeldsätze Alle zur Aufstellung kommenden Geräte sind unter 
in Heimen des Caritasverbandes dem Gesichtspunkt der Betriebssicherheit sorgfältig 
. auszuwählen. 
Die Tagespflegesätze für die auf Kosten der öffentlichen 
Fürsorge untergebrachten hilfsbedürftigen Personen über 2. Die Aufstellung der Spielgeräte hat durch sachkundige 
21 Jahre werden mit Wirkung vom 1. April 1958 für die Personen zu erfolgen. 
nachstehend aufgeführten Heime in Berlin (West) wie folgt 
festgesetzt: 3. Der Untergrund unter den Spielgeräten ist mit einer 
1. Kloster vom Guten Hirten ausreichenden Sandschicht auszustatten oder sonstwie 
; Berlin-Marienfelde Tankwitzetr. 48 450 DM aufzulockern, damit nachteilige Folgen von Stürzen 
2 Kloster vom Culen Hirten ? durch die Beschaffenheit des Bodens weitgehend ver- 
Berlin-Reinickendorf, Residenzstr. 90 ...... 4,50 DM mieden werden. 
Haus Conradshöhe, 4 In unmittelbarer Nähe der Geräte sowie an den HEin- 
Berlin-Tegel, Eichelhäherstr. 19 ......:..... 4,50 DM gängen der Spielplätze sind an deutlich sichtbarer 
- St. Afra-Stift Stelle in ausreichender Zahl Tafeln aufzustellen, die in 
Berlin N 31, Graunsir. 31 «450 DM weithin lesbarer Schrift ausdrücklich darauf hinweisen, 
. K - NEE N S daß die Kinderspielplätze und - die Spielgeräte nur mit 
5. Marienherberge, 445 DM Zustimmung oder unter Aufsicht der Erziehungsberech- 
Berlin W 35, Pohlstr. 89 ................... % tigten oder‘ des mit der Führung einer Kindergruppe 
6. Haus Nazareth, beauftragten Leiters benutzt werden dürfen und daß 
Berlin-Steglitz, Wrangelstr. 6-7 ........... 5,05 DM Berlin die Haftung für Schäden jeder Art ablehnt. Ent- 
Die Dienstblattverfügung IV/1957 Nr. 19 wird hiermit auf- sprechende Hinweise sollen auch in Verlautbarungen 
gehoben. des Bezirksamtes aufgenommen und in angemessenen 
Im Auftrage Zeitabständen wiederholt werden. 
Wehlitz 5. Die Geräte werden etwa halbjährlich durch Fachkräfte 
des Senators für Jugend und Sport — Abteilung Sport 
A — auf ihre Betriebssicherheit geprüft. Um dies zu ge- 
währleisten, ist den mit der Prüfung beauftragten Be- 
Jug u. Sport - Sport D - diensteten vor Antritt der Prüfung jeweils ein vollstän- 
[ IV-93 I Fernruf: 710511 - (965) 758 - | 10.7.1958 diges Verzeichnis der vorhandenen Kinderspielplätze 
FinIVG ABI durch die spielplatzverwaltenden Dienststellen aus- 
Fernruf: 240011 - (982) 289 - zuhändigen. 
;  nlteh ; 6. Die mit der Prüfung beauftragten Fachkräfte legen .das 
An die B ksämter — J’ SS ‚ Vbildg — Base e x. “ 
® die HAN A Ergebnis ihrer Feststellungen in Prüfungsberichten 
% ® nieder, aus denen Tag, Uhrzeit, Ort und Gerät ersicht- 
hachrichtlich lich sein müssen. Die Prüfungsberichte sind den spiel- 
an den Rechnungshof von Berlin platzverwaltenden Dienststellen zuzuleiten. 
Maßnahmen Berlins zur Unfallverhütung i Stellt sich bei der Prüfung die Schadhaftigkeit eines 
uf Kind ielplät Gerätes heraus, so unterrichten die mit der Prüfung 
a nderspielplatzen beauftragten Fachkräfte die für die Verwaltung des 
Die Aufstellung von Spielgeräten auf Kinderspielplätzen, Ay N Tan En 
die durch den Senator für Jugend und Sport oder die Ab- dafür Sr y za fragen, daß as Gerät nicht N ehr Des 
teilungen Jugend und Sport in den Bezirken auf stadt- nutzt erden N Kanne ob das. Gerät abgebrochen, unbe. 
eigenem oder privatem Gelände eingerichtet worden sind, nutzbar oder unzu än lich vemacht NNEr den Muß oder 
und ihre Freigabe zur allgemeinen. Benutzung durch Kinder Ob es genügt. daß el u en SS ellen; an.denen. das Gerät 
begründen die Verpflichtung Berlins, für die Sicherheit bei zu sänslich St. deutlich sichtbar cin durch Witterungs- 
der Benutzung Sorge zu tragen. Um Unfälle bei der Be- ande UT Ha . 
. © ar 7 x flüsse nicht zu beseitigender Hinweis auf das Be- 
nutzung der Spielgeräte nach Möglichkeit zu vermeiden und em ; S z . 
um etwaige Schadensersatzansprüche gegen Berlin weit- N ER DE CHEN ist, richtet sich nach den 
gehendst auszuschließen. ist folgendes zu beachten: 
. - En . N nn 8. Wird einer mit der Verwaltung von Kinderspiel- 
Haftung Berlins für Unfälle auf Kinderspielplätzen plätzen zuständigen Dienststelle die Schadhaftigkeit 
ı. Auf Kinderspielplätzen, die durch den Senator für eines Geräts von anderer Seite gemeldet, so hat sie 
Jugend und Sport oder durch die Abteilungen Jugend das Gerät sofort zu besichtigen. Gegebenenfalls ist 
und Sport in den Bezirken verwaltet werden, dürfen eine Prüfung des Geräts durch. die Fachkräfte des
	        

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