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Statistisches Jahrbuch der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 2.1926 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Statistisches Jahrbuch der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 2.1926 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 4, Arbeit, Soziales, Familie, Jugend und Gesundheit
Weitere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Arbeit, Soziales, Familie, Jugend und Gesundheit
Dienstblatt des Senats von Berlin / Sozial- und Jugendwesen, Arbeit
Dienstblatt des Senats von Berlin / Soziales, Gesundheit, Jugend und Sport
Erschienen:
Berlin 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1951,9 - 1990,3
ZDB-ID:
3061745-5 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 4, Sozial- und Jugendwesen; Arbeit
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 5, Gesundheitswesen
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1958
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15431280
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Inhaltsverzeichnis

Titel:
Inhaltsverzeichnis Teil IV, 1954-1958

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Statistisches Jahrbuch der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 2.1926 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Stempel: Reichsarbeitsministerium Bücherei
  • Ergebnis der Volkszählung in Berlin vom 16. Juni 1925
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Karte: Die Stadt Berlin mit den Verwaltungsbezirken und ehemaligen Ortschaften
  • Text
  • Quellen- und Schriftennachweis
  • Index
  • Rieselgüter, Waldungen und Gewässer in und um Berlin

Volltext

XXII. Finanzen und Steuern. 
227 
308. Höhe der Gemeindesteuern im Steuerjahr 1924. 
Grundsteuer. 
100 % Zuschlag zur staatlichen Grundvermögenssteuer, d. s. 
a) bei bebauten Grundstücken, die nicht dauernd land- oder 
forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Zwecken zu dienen 
bestimmt sind, jährlich 2,4 °/oo des Ergänzungssteuerwerts 
für den Veranlagungsabschnitt 1917/19, 
b) bei Grundstücken, die dauernd land- oder forstwirtschaft 
lichen oder gärtnerischen Zwecken zu dienen bestimmt sind, 
1. bei einem Gesamtwert für die Wirtschaftseinheit bis zu 
200 000 RM. 
für die ersten 10 000 RM. jährlich 1.2 # /oo 
„ „ nächsten 30 000 RM. ,. 1.8"/oo 
„ „ „ 60 000 RM. „ 2.4 °/oo 
„ „ „ 100 000 RM. „ 3 °loo 
2. bei einem Gesamtwert für die Wirtschaftseinheit über 
200 000 RM. 
jährlich 3%o des (berichtigten) Ergänzungssteuerwerts 
für den Veranlagungsabschnitt 1917/19, 
c) bei allen übrigen Grundstücken jährlich 3 0 /oo des (be 
richtigten) Ergänzungssteuerwerts für den Veranlagungs 
abschnitt 1917/19. 
G runderwerbsteuer. 
13 is zum 10. April 1924: 
8 % des Wertes bzw. Preises des veräußerten Grundstücks, 
seit dem 11. April 1924: 
bei der Veräußerung eines bis zum 33. Dezember 1919 er 
worbenen Grundstücks 8 % des Wertes bzw. Preises des ver 
äußerten Grundstücks, 
bei der Veräußerung eines nach dem 31. Dezember 1919 
erworbenen Grundstücks 6 % des Wertes bzw. Preises des 
veräußerten Grundstücks. 
Wertzuwachssteuer. 
Seit dem 11. April 1924: 
bei der Veräußerung eines vom Veräußerer nach dem 
31. 12. 1919 erwörbenen Grundstücks 30 % des Wertzuwachses. 
(Als steuerpflichtiger Wertzuwachs gilt der Unterschied zwischen 
dem auf Qoldmark umgerechneten Erwerbspreise und dem Ver 
äußerungspreise, wobei die auf Papiermark lautenden Hypo 
theken aus dem*Erwerbspreis und Veräußerungspreis fortzu 
lassen sind, wenn und insoweit sie sich in ihrem Bestände seit 
dem Erwerb des Grundstücks nicht verändert haben. Dem Er 
werbspreise hinzuzurechnen sind 1. als Ersatz der Erwerbs 
unkosten 8 % des Erwerbspreises, 2. die innerhalb der Besitzdauer 
gemachten Aufwendungen für Bauten, Umbauten und sonstige 
dauernde Verbesserungen, auch solche land- und forstwirtschaft 
licher Art, 3. bei unbebauten Grundstücken die Aufwendungen für 
öffentliche Qrundstücksabgaben seit dem 1. November 1923.
	        

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