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Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 3.1876 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Berlin (West). Senat
Title:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Subseries:
Teil 4, Arbeit, Soziales, Familie, Jugend und Gesundheit
Other titles:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Arbeit, Soziales, Familie, Jugend und Gesundheit
Dienstblatt des Senats von Berlin / Sozial- und Jugendwesen, Arbeit
Dienstblatt des Senats von Berlin / Soziales, Gesundheit, Jugend und Sport
Publication:
Berlin 1990
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Dates of Publication:
1951,9 - 1990,3
ZDB-ID:
3061745-5 ZDB
Previous Title:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 4, Sozial- und Jugendwesen; Arbeit
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 5, Gesundheitswesen
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1956
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15430539
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
29. Dezember 1956
Publication:
, 1956-12-29

Contents

Table of contents

  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 3.1876 (Public Domain)
  • Title page
  • Sachregister
  • No. 1, 6. Januar 1876
  • No. 2, 13. Januar 1876
  • No. 3, 20. Januar 1876
  • No. 4, 27. Januar 1876
  • No. 5, 3. Februar 1876
  • No. 6, 10. Februar 1876
  • No. 7, 17. Februar 1876
  • No. 8, 24. Februar 1876
  • No. 9, 2. März 1876
  • No. 10, 9. März 1876
  • No. 11, 16. März 1876
  • No. 12, 23.März 1876
  • No. 13, 30. März 1876
  • No. 14, 6. April 1876
  • No. 15, 12. April 1876
  • No. 16, 27. April 1876
  • No. 17, 4. Mai 1876
  • No. 18, 11. Mai 1876
  • No. 19, 18. Mai 1876
  • No. 20, 24. Mai 1876
  • No. 21, 1. Juni 1876
  • No. 22, 8. Juni 1876
  • No. 23, 15. Juni 1876
  • No. 24, 22. Juni 1876
  • No. 25, 27. Juni 1876
  • No. 26, 29. Juni 1876
  • No. 27, 7. September 1876
  • No. 28, 14. September 1876
  • No. 29, 21. September 1876
  • No. 30, 5. Oktober 1876
  • No. 31, 12. Oktober 1876
  • No. 32, 19. Oktober 1876
  • No. 33, 26. Oktober 1876
  • No. 34, 2. November 1876
  • No. 35, 9. November 1876
  • No. 36, 16. November 1876
  • No. 37, 23. November 1876
  • No. 38, 30. November 1876
  • No. 39, 5. Dezember 1876
  • No. 40, 7. Dezember 1876
  • No. 41, 12. Dezember 1876
  • No. 42, 14. Dezember 1876
  • No. 43, 16. Dezember 1876
  • No. 44, 19. Dezember 1876
  • No. 45, 21. Dezember 1876
  • No. 46, 28. Dezember 1876
  • No. 47, 30. Dezember 1876

Full text

56 
das hängt von der Rentabilität ab — die Aussicht eröffnet, die 
Leihämter eigenthümlich zu erwerben — ohne alle Kosten. 
M. H.! Es war auch die Aeußerung gefallen, daß ein Theil 
der städtischen Fonds, namentlich Gelder der Sparkasse, vorüber 
gehend zu dem Zwecke verwendet werden könnten, wenn als Basis 
ein eigenes Kapital von etwa 2 Millionen Mark vorhanden wäre. 
Damit glaubte man auch dem Bedenken begegnen zu können, daß 
ein zu geringer Umsatz wegen so mäßig bemessenen Kapitals nach 
der einen Richtung hin die Rentabilität beeinträchtigen würde und 
nach der anderen Seite ein zu großes Kapital, wie es eigenthümlicher 
weise aus 25 Millionen Mark in der mehrfach erwähnten Versamm 
lung normirt war, gleich den Todeskeim des ganzen Unternehmens 
in sich trage. Zch bin wohl von dem Herrn Kollegen Richter, der 
sich wahrscheinlich mit der Sache beschäftigt hat wie ich, nicht unter 
den geistigen Trägern der Agitation gemeint und ich will ihm des 
halb aus diesem Gebiete nicht folgen, er wird aber nicht in Abrede 
stellen, daß trotz der von ihm gegebenen Schilderung die Leihämter 
auch nach einer Richtung hin ihre Berechtigung haben; sie-schützen 
doch viele ordentliche Familie«: vor dem gänzlichen Ruin und wenn 
wir auch nur aus diesem einen Gesichtspunkt die Sache betrachten, 
daß wir bei Leuten, die momentan in Roth gerathen, den gänzliche,: 
Ruin verhüten, so erscheint die Agitation der Bürgerschaft, derartige 
Leihämter zu organisiren, entschieden gerechtfertigt. 
M. H.! Sie müssen bedenken, daß der Personalkredit bloß für 
die wohlhabenden Klassen existirt. Durch die in den letzten Jahren 
entstandenen Assoziationen ist zwar manches gebessert worden, aber 
für die Arbeiter, Tagelöhner, für die Wittwen, welche sich durch 
Nähen und Waschen ernähren, giebt e» keinen Personalkredit. Wenn 
nun bei wochenlanger Arbeitslosigkeit, innerhalb der Familie Jemand 
erkrankt, wenn alsdann Steuern zu zahlen sind, so müssen die Leute 
ihr letztes Besitzstück verschleudern, um nur baares Geld zu bekommen. 
Wem: man die Sache mit Ruhe und Ueberlegung betreibt, wenn die 
Betheiligung der Bürgerschaft nicht bloß mit Kapital, sondern auch 
an der Verwaltung vorgesehen wird, dann glaube ich, können wir 
wohl solche Leihämter schaffen, welche segensreich wirken und dies ist 
die Absicht des Oranienburgerthor Bezirksvereins. 
Ich muß noch auf einen andern Punkt zurückkommen, wo Kollege 
Richter speziell gegen mich vorgegangen ist, ich meine die Neugestal 
tung der Sparkasse. Es wird Ihnen nicht unbekannt sein, daß ich 
als Mitglied des Kuratoriums der Sparkasse einen neuen Geschäfts 
und Statutenentwurf vorgelegt habe, der allerdings eine Erweiterung 
des Geschäftsverkehrs im Auge hat. Daß es mir nicht einfällt, die 
Sparkasse zum Banquier für alle Klassen der Bevölkerung zu machen, 
bedarf wohl kaun: einer Bemerkung. 
Aber, m. H., wenn Herr Kollege Richter so häufig als ich im 
Lokale der Sparkasse anwesend wäre, wenn er den Andrang und 
die Schwerfälligkeit der Expedition sähe, die hauptsächlich auf die, 
den gegenwärtigen Verkehrsverhältnissen nicht mehr entsprechende 
Beschränkung der monatlichen Ein- und Rückzahlung von 20 Thlr. 
zurückzuführen ist, würde er gleich mir die Ueberzeugung gewinnen, 
daß dadurch viele Summen, die ursprünglich Sparzwecken dienen 
sollten, ihrer Bestimmung entzogen werden. 
Eine Erweiterung des Verkehrs bei der Sparkasse wird für die 
weniger bemittelten Klassen weit vortheilhaster sein, und wenn Herr 
Richter der Ansicht ist, daß Pfandleihanstalten so nachtheilig wirken, 
so muß er zugeben, daß nach der Hinsicht ein Gegengewicht geschaffen 
werden muß, daß »ran Gelegenheit giebt, seine Ersparnisse ohne 
Mühe und ohne den jedesmaligen Verlust eines halben Arbeitstages 
sicher unterzubringen. 
Darauf basirt der neue Entwurf, der, wie ich hoffe, die Billi 
gung des Kuratoriums und der städtischen Behörden finden wird 
und der, wie ich nach meiner praktischen Erfahrung voraussetzen 
darf, niemals den städtischen Behörden einen Schaden bereiten 
wird. 
Stadtv. Ullstein: M. H.! Herr Richter hat von der Majorität 
des Dezember gesprochen und Herr Pflug von seinen Freunden, in 
deren Namen er diese Resolution eingebracht hat. Ich bin deßhalb 
veranlaßt, meine Abstimmungen zu motiviren. In: November hatte 
ich gegen die Anträge des Herrn Dr. Pflug und Genossen gestimmt, 
weil :ch es nicht für räthlich halte, wenn die Stadt sich Leihämter 
übernimmt. 
' Im Dezember aber, als ein Antrag sehr harmlos an uns her 
ankam, daß der Finanzminister ersucht werden sollte, die Leihämter 
noch länger bestehen zu lassen, sah ich keinen Grund, dagegen zu 
opponiren, — während ich heute diese Resolution für ganz unrichtig 
halte. Es ist in Jedermanns Belieben, ob Stadtverordneter oder 
Magistratsmitglied, außerhalb seiner amtlichen Thätigkeit das zu thun, 
was er für nöthig hält. Wenn nun die Herren Antragsteller eine 
Organisation außerhalb vornehmen oder unterstützen wollen, so haben 
sie es hier nicht auszusprechen, und wenn die Organisation nicht so 
glückt, wie sie es wünschen, so ist es nicht nothwendig, daß sie für 
diesen Fall sich weitere Anträge vorbehalten. Denn jedem Mitglieds 
ist es unbenommen, in jeder Sitzung irgend einen Antrag zu 
stellen. 
Deshalb halte ich diese Resolution für vollständig überflüssig 
und werde dagegen stimmen. 
(Der vom Stadtverordneten Herman beantragte Schluß der Be 
rathung wird angenommen.) 
Stadtv. Liffauer (zur persönlichen Bemerkung): M.H.! Herr 
Richter hat in seiner Rede erwähnt, daß ich den Umstand verschwie 
gen habe, daß die Kommune in Paris, als sie die Macht hatte, 
gleich das große Pariser Leihhaus zerstören wollte. Ich habe das 
allerdings für überflüssig gehalten, zu erwähnen, denn die Kommune 
von Paris hat auch das Stadthaus und die Tuilerien niedergebrannt, 
ein Beispiel, dessen Nachahmung man nicht wünschen wird. 
Ich hätte dann noch manche andere Behauptungen zu wider 
legen, dazu ist aber heute hier nicht mehr Ort und Zeit; ich begnüge 
mich daher mit dieser Bemerkung. 
Stadtv. Dr. Pflug (zur Geschäftsordnung:) Durch den Schluß 
antrag ist mir als Antragsteller das Wort abgeschnitten; ich hatte 
mich gemeldet, bin aber nicht gehört worden. Ich muß mich darüber 
doch in der That beschweren. 
Vorsteher: Sie haben nicht das Recht, als Antragsteller das 
Wort zu nehmen, denn dies ist kein selbständiger Antrag, sondern 
ein Antrag, der sich auf die Art und Weise bezieht, wie die Ver 
sammlung Kenntniß nehmen will. Nach unserer früheren Geschäfts 
ordnung konnte auch für und wider den Schluß gesprochen worden. 
Sie können jetzt nur noch zur persönlichen Bemerkung das Wort be 
kommen. 
Zur persönlichen Bemerkung hat das Wort Herr Kollege Richter 11. 
Stadtv. Richter II.: Ich habe Herrn Lissauer durchaus nicht 
den Vorwurf gemacht, daß er die an und für sich ganz gleichgültige 
Thatsache wegen der Pariser Kommune verschwiegen hatte. Ich habe 
nur bemerkt, daß in demselben Artikel der Vossischen Zeitung, den 
er angezogen hat, jene Behauptung stand. 
Ich habe Herrn Gerth zu bemerken, daß ich nicht gesagt habe, 
diese ganze Agitation sei gemacht, sondern ich habe nur gesagt, es 
ist in dieser Agitation sehr viel Künstliches, es ist ihr aber zu Gute 
gekommen der im Volke wohnende Haß gegen die Pfandleihgeschäfte 
überhaupt. 
Vorsteher: Vom Kollegen Degmeier ist die Theilung der Ab 
stimmung des Pflug'fchen Antrages beantragt. Wenn die Theilung 
stattfindet, dann würde auch die beantragte namentliche Abstimmung 
auf beide Theile gelten. 
Stadtv. Dr. Pflug: Ich ziehe den zweiten Theil zurück. 
Stadtv. Richter II. Ich nehme den zweiten Theil wieder auf. 
Stadtv. Dr. Pflug: Das kann Herr Richter doch nicht; er 
hat ihn ja nicht mitunterzeichnet. 
Vorsteher: Es kann jeder einen Antrag, der zurückgezogen 
ist, wieder aufnehmen. 
Zur Fragestellung Kollege Dr. Horwitz. 
Stadtv. Dr. Horwitz: Es steht ja unzweifelhaft nach altem 
parlamentarischen Brauch fest, daß die Theilung eines Antrages statt 
finden muß, wenn solche beantragt wird. Die logische Voraussetzung 
ist aber, daß ein solcher Antrag wirklich aus zwei Theilen besteht. 
Wenn Sie aber den Antrag so genau ansehen, wie ihn die Antrag 
steller konzipirt haben, so werden Sie gestehen, daß er nur aus 
einem Vordersatz und einem Nachsatz besteht, daß der Nachsatz sich 
verhält wie die logische Schlußfolgerung zur Prämisse. Ich protestire 
daher gegen die Theilung und bitte, über den Antrag im Ganzen 
abzustimmen. 
Vorsteher: Wenn Zweifel über die Zulässigkeit der Theilung 
entstehen, so hat die Versammlung zu entscheiden. 
Ich gebe Herrn Kollegen Dr. Horwitz darin Recht, daß, da der 
erste Satz besagt: „die Versammlung verzichtet vorläufig", und „es 
solle zunächst noch abgewartet werden", der zweite Satz, indem er 
ausspricht: „daß die Versammlung sich weitere Schritte vorbehält" 
eigentlich mit dem ersten zusammenfällt. 
(Stadtv. Degmeier zieht seinen Antrag auf Theilung des Antrages 
des Stadtv. Dr. Pflug zurück.) 
Die Herren, die nun den Antrag auf namentliche Abstimmung 
unterstützen wollen, bitte ich die Hand zu erheben. 
(Geschieht). 
Die Unterstützung reicht aus. 
Diejenigen Herren, welche für den Antrag Pflug stimmen wollen, 
antworten mit Ja, die Herren, welche ihn nicht annehmen wollen, 
mit Nein. 
(Der Namensaufruf wird vollzogen.)
	        

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