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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1953 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1953 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 4, Arbeit, Soziales, Familie, Jugend und Gesundheit
Weitere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Arbeit, Soziales, Familie, Jugend und Gesundheit
Dienstblatt des Senats von Berlin / Sozial- und Jugendwesen, Arbeit
Dienstblatt des Senats von Berlin / Soziales, Gesundheit, Jugend und Sport
Erschienen:
Berlin 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1951,9 - 1990,3
ZDB-ID:
3061745-5 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 4, Sozial- und Jugendwesen; Arbeit
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 5, Gesundheitswesen
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1953
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15430009
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
8. Dezember 1953
Erschienen:
, 1953-12-08

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1953 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis 1948-1953
  • 13. Januar 1953
  • 26. Januar 1953
  • 6. Februar 1953
  • 25. Februar 1953
  • 5. März 1953
  • 5. März 1953
  • 20. März 1953
  • 27. März 1953
  • 9. April 1953
  • 15. April 1953
  • 22. April 1953
  • 30. April 1953
  • 3. Juni 1953
  • 4. Juni 1953
  • 30. Juni 1953
  • 9. Juli 1953
  • 16. Juli 1953
  • 25. Juli 1953
  • 19. August 1953
  • 12. September 1953
  • 14. Oktober 1953
  • 2. November 1953
  • 7. November 1953
  • 9. November 1953
  • 17. November 1953
  • 30. November 1953
  • 8. Dezember 1953
  • 23. Dezember 1953

Volltext

Ausgegeben > U 
yon 1V/1953 
äm 8. 12, 1958 Beelin r 
Seite. 79 
D ® bi . Nr. 137—140 
lenstbiatt des Senats von Berlin 
® 
. Teil IV Sozial- und Jugendwesen, Arbeit 
Inhalt: 
Nr. 137 Bundesvertriebenengesetz; Zuzugsvermerk für Inhaber von Ausweisen für Vertriebene und Flücht- 
li $ Seite 79 
Er TE ER TER AT ELTA EEE EEE DT eite 
Nr. 138 Taschengeld für Insassen im Bathildisheim in Arolsen .....000 74a ale Seite 79 
8 
Nr. 139 | Pflegegeldfestsetzung für das Alexianer-Krankenhaus in Neuß am Rhein ...:. HM A alape ee een SCHETO 
Nr. 140 Sicherstellung des Ersatzanspruchs bei Grundbesitz ...... Dr U SCIteZ7E 
A "BEE SE = 
- Soz IV € —_, Soz II E — 2046 — 
1V-137 ] veinrar; 870591 - (92) 4858 - [2 11.1958 | | _XV-138 ] Fernruf: 8705.91 - (92) 53 86 - [21.11.1953 
An die Bezirksämter — Soz — An die Bezirksämter — Soz — 
die Behörden und Dienststellen der Hauptverwaltung 
nachrichtlich Taschengeld für Insassen im Bathildisheim 
an den Rechnungshof von Berli a 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen in Arolsen 
ec so 4 « = « .. 
Sonstige Behörden und Einrichtungen einschließlich der in Das Taschengeld für die auf Kosten der öffentlichen Für- 
Berlin ansässigen Bundesbehörden sorge im Bathildisheim in Arolsen untergebrachten hilfs- 
in bedürftigen Personen ist ab 1. August 1953 auf 10,— DM 
Bundesvertriebenengesetz; monatlich festgesetzt worden. 
Zuzugsvermerk für Inhaber von Ausweisen Ih Auftrage 
für Vertriebene und Flüchtlinge Wehlitz 
Im Einvernehmen mit dem Herrn Senator für Inneres wird 
im Interesse der Vereinfachung der Verwaltung folgendes ——— 
bestimmt: SozHE 2046 
Nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der Ver- ' IV-139 On nn - en S [2 IE 1958] 
triebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz = — | Fernruf: 870591 - (92) 53 86 "7" 
— BVFG —) vom 19. Mai 1953 (BGBl.IS.201 / GVBl. An die Bezirksämter — Soz — 
S.336) ist die Vertriebenen- und Flüchtlingseigenschaft 
und mithin die Ausstellung eines entsprechenden Ausweises Pflegegeldfestsetzung 
sowie die Inanspruchnahme von Rechten und Vergünsti- für das Alexianer-Krankenhaus in Neuß am Rhein 
gungen von dem Vorhandensein einer Aufenthaltsbefugnis 
(Zuzugsgenehmigung) nicht abhängig; es genügt vielmehr Der Pflegesatz für die auf Kosten der öffentlichen Fürsorge 
der ständige Aufenthalt im Bundesgebiet oder in Berlin im ‚Alexianer-Krankenhaus für Nerven- und Gemütsleiden 
(West) nach Maßgabe der $8 9, 10 BVFG. Die Inhaber in Neuß am Rhein untergebrachten hilfsbedürftigen Per- 
solcher Ausweise müssen daher die Möglichkeit haben, sonen ist ab 1. Januar 1954 auf 3,45 DM zuzüglich 0,045 DM 
Rechte und: Vergünstigungen auf Grund dieses Gesetzes Nebenkosten festgesetzt worden. 
.. % 8 8 ® . . 
ET NE u An er ensei einer Zuzugsgenehmi- Die. Abrechnung erfolgt entsprechend der‘ Regelung, wie 
BUS AM ANEPrUCH Zu nehmen. . sie für die Wahrendorffschen Anstalten getroffen ist — 
Da die zuständigen Stellen diesen Personen bei der Bean- vgl. Dbl.IV/53 Nr.38 — 
tragung,von Rechten und Vergünstigungen unter Hinweis 
auf $ 6 des Gesetzes über den Zuzug nach Berlin vom Im Auftrage 
9. Januar 1951 (VOBI.IS.84) wegen des Fehlens der Zu- Wehlitz 
zugsgenehmigung vielfach Schwierigkeiten bereiten, wird 
angeordnet: nn 
1. Inhaber von Ausweisen für Vertriebene und Flücht- Soz N D1-— 2620 — 
linge nach dem Bundesvertriebenengesetz erhalten IV-140 U GO _ 426. 11. 1958 
durch die Bezirksämter — Abt. Sozialwesen —, welche = a De 
die Ausweise ausstellen, folgende Eintragung auf dem An die Bezirksämter — Soz — 
Ausweis: 
„Gilt als ‘unbefristete Zuzugsgenehmigung für Sicherstellung des Ersatzanspruchs bei Grundbesitz 
Berlin (West)“. (Dbl. IV/1953 Nr. 46) 
Die Eintragung wird mit Datum, Unterschrift und 5 n ‚he’s 8 
Dienstsiegel der eintragenden Dienststelle versehen. N Kikende A gebe ich ergänzend noch 
Unter diese Regelung fallen nicht Ausweisinhaber, bei e nz Se 
denen ein Ausschlußvermerk auf dem Ausweis auf Nach 8 9 Abs. 2 RGr. kann die Fürsorge, wenn sie eintreten 
Grund der $8 9 bis 12, 15 Abs. 3 BVFG eingetragen ist. muß, weil Vermögen des Hilfesuchenden vorerst nicht ver- 
Ausweise für Vertriebene und Flüchtlinge, die mit der wertet werden kann oder soll, ihre Hilfe davon abhängig 
A N a a machen, daß der Ersatz der aufzuwendenden Kosten, ins- 
zu 1. bezeichneten Eintragung versehen sind, haben vpesondere durch Bestellung von Hypotheken, sichergestellt 
die Wirkung einer Zuzugsgenehmigung im Sinne der wirg. Dabei ist jedoch die Vorschrift des Absatzes S zu 
Berliner Zuzugsbestimmungen. Demgemäß sind In- perücksichtigen, nach der die Fürsorge die Hilfe von einer 
haber von derartig gekennzeichneten Ausweisen wie Sicherstellung in der Regel nur abhängig machen soll, 
Berliner Einwohner mit befugtem Wohnsitz oder Auf- onn die Rückzahlung voraussichtlich ohne besondere 
enthalt zu behandeln. Härte möglich ist, wobei die Vorschriften des Absatzes 4 
In Vertretung zu beachten sind. 
Dr. Mirbt Auch für die hypothekarisch gesicherte Ersatzforderung 
" ändert sich nichts an dem Grundsatz, daß Fürsorgekosten 
a Nicht verzinslich sind. Mit Rücksicht auf 8 25b RFV, der
	        

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