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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1953 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1953 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 4, Arbeit, Soziales, Familie, Jugend und Gesundheit
Weitere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Arbeit, Soziales, Familie, Jugend und Gesundheit
Dienstblatt des Senats von Berlin / Sozial- und Jugendwesen, Arbeit
Dienstblatt des Senats von Berlin / Soziales, Gesundheit, Jugend und Sport
Erschienen:
Berlin 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1951,9 - 1990,3
ZDB-ID:
3061745-5 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 4, Sozial- und Jugendwesen; Arbeit
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 5, Gesundheitswesen
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1953
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15430009
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
30. April 1953
Erschienen:
, 1953-04-30

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1953 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis 1948-1953
  • 13. Januar 1953
  • 26. Januar 1953
  • 6. Februar 1953
  • 25. Februar 1953
  • 5. März 1953
  • 5. März 1953
  • 20. März 1953
  • 27. März 1953
  • 9. April 1953
  • 15. April 1953
  • 22. April 1953
  • 30. April 1953
  • 3. Juni 1953
  • 4. Juni 1953
  • 30. Juni 1953
  • 9. Juli 1953
  • 16. Juli 1953
  • 25. Juli 1953
  • 19. August 1953
  • 12. September 1953
  • 14. Oktober 1953
  • 2. November 1953
  • 7. November 1953
  • 9. November 1953
  • 17. November 1953
  • 30. November 1953
  • 8. Dezember 1953
  • 23. Dezember 1953

Volltext

Ausgegeben 1V/1953 
am 30. 4. 1953 Seite 29 
® - 
Dienstblatt des Senats von Berlin Ne. 53 
® 2 ° 71 
Teil IV Sozial- und Jugendwesen, Arbeit A 
Inhalt: 
Nr.53 AHErsatzansprüche an die Krankenversicherungsanstalt Berlin (KVAB) auf Leistungen aus der . 
Krankenhilfe und aus der Rentenversicherung ......... Art ne EC A SCite 20 
Nr. 54 Gesetz über den Lastenausgleich; Auswirkungen auf die öffentliche Fürsorge ......... „... Seite 30 
Nr. 55- Arztliche Versorgung der Flüchtlingslager A Er He ee Seite 30 
Nr. 56° Behandlung der Berlin zufalienden Nachlässe TE EN TE Seite 30 
11082 gegenüber der AOKK in R., bei der ihr Ehemann für den 
Soz II B 1/3736 u. XD 1/26 57 | 14.4.1953 Fall der Krankheit versichert war, unter Berufung auf 8 9 
5 r der VO über die KV ‚der Rentner vom 4. November 1941 
Fernrul: 37.0591 - (92) 42:85 u. 45.02 (Reichsgesetzbl. I S. 689) die Zahlung des Versicherten- 
An die Bezirksämter — Soz — sterbegeldes von 75 RM. Die Kasse verweigerte diese Lei- 
P stung, weil R. mit dem Schluß des Monats August 1941 
Ersatzansprüche aus der KV der Rentner ausgeschieden sei und daher zur 
. . 3 Zeit seines Todes der Versicherung‘ nicht mehr angehört 
an die Krankenversicherungsanstalt Berlin (KVAB) habe. Das VA. verurteilte die Beklagte zur Zahlung des 
auf Leistungen aus der Krankenhilfe und aus der Renten- Sterbegeldes, weil der Rentenentziehungsbescheid infolge 
versicherung (Dienstblatt IV/1951 Nr. 17) der rückwirkenden Gewährung der Rente gegenstandslos 
. N , geworden sei. Das OVA hat die Sache an das RVA zur 
Verschiedentlich wurde die KVAB um Erstattung; von grundsätzlichen Entscheidung abgegeben. Es war geneigt, 
Krankenhauskosten für einen Sozialrentner mit der“ Be- anzunehmen, daß in den Fällen der vorliegenden Art die 
ED 0S „rmucht, daß der Krkrankte durch die tück- KV Ges Rentners nach $ 3 aaO. mit dem. Ablauf uls 
wirkende Gewährung einer Versicherungsrente nachträg- Monatsende, für den die Rente zu Lebzeiten des Rentners 
lich einen Versicherungsanspruch aus der Krankenversiche- letztmalig ausgezahlt sei, denn nach dieser Vorschrift "sei 
rung für Rentner habe. für das Ende der KV der Rentner der tatsächliche Vorgang 
Maßgebend für den Ersatzanspruch ist in diesen Fällen der der letztmaligen Auszahlung der Rente vor dem Tode des 
$ 66 Abs.3 des Berliner Sozialversicherungsanpassungs- Rentners maßgebend. 
gesetzes vom 3.Dezember 1950 OS S. ei DIE Gegen die Abgabe bestehen keine Bedenken. 
beginnt die Rentnerkrankenversicherung erst mi em a z ne 
Tage, an dem der Berechtigte den Rentenbescheid erhält, Säachlich Kt die B erufung begründet. u 
frühestens jedoch mit dem Tage des Rentenbeginns. Grundsätzlich sind Leistungsansprüche nach ‚denjenigen 
Verhältnissen zu beurteilen, die zur Zeit des Eintritts des 
Eine zu dieser Frage ergangene Entscheidung des ehe- Versicherungsfalls bestanden. Für den Anspruch auf das 
maligen Reichsversicherungsamts — Zweiter Revisions- Versichertensterbegeld nach 8 9 der VO vom 4. November 
senat der Abteilung für Kranken- und Invalidenversiche- 1941 in Verbindung mit 8.201 RVO ist der Tod des Ver- 
rung — vom 14. Juli 1944 — IIa K 6/44? — (veröffentlicht sicherten der Versicherungsfall (zu vergleichen die Gründe 
in den „Amtlichen Nachrichten für Reichsversicherung“, der Entsch. 2531, AN 1919 S. 353 — EuM Bd.11-8.74 Nr. 31). 
Jahrgang 1944 Nr.28 unter 5575) wird nachstehend als Zu dieser Zeit muß demnach der Rentner der KV der Rent- 
Anlage zur Beachtung bekanntgegeben. her noch angehört haben. Das trifft vorliegend nicht zu. 
Ich bitte, bei der Geltendmachung‘ von Ersatzansprüchen Nach $ 3 a.a.0. endet die KV der Rentner mit dem Ablauf 
diese Vorschrift bzw. Entscheidung zu beachten. des Monats, für den letztmalig die Rente ausgezahlt wird. 
. Ausgezahlt wird die Invalidenrente letztmalig für den Ab- 
In Vertretung lauf des Monats, in dem der Entziehungsbescheid zugestellt 
Dr. Mirbt wird, denn mit dem Ablauf dieses Monats wird der Be- 
scheid, der die Rente entzieht, wirksam (zu vgl. 8 1296 
AM Abs. 1 RVO). Diese Regelung entspricht der im 8 2 der VO 
Anlage vom 4. November 1941 für den Beginn der KV der Rentner 
getroffenen, nach der die Versicherung mit dem Tage be- 
(Im Falle der Entziehung der Rente endet die KV des ginnt, an dem der Invalidenrentner den Rentenbeseheid der 
Rentners mit dem Ablauf des Monats, in dem der Ent- LVAnst. erhält. Vorliegend endete hiernach die KV des R. 
ziehungsbescheid zugestellt ist. Dadurch, daß der Ent- mit dem 31. August 1941. 
ziehungsbescheid auf Berufung des Rentners aufge- „. : 5 
hoben der durch Nachbewilligung der Rente gegen- "0 a De nn TO Sehe den EN ae IOHUEN 
tandslos wird, tritt die erloschene KV des Rentners C an Cem Erlöschen der KV des Rentners 
St ückwirkend wi in Kraft nichts, da die Berufung nach $ 130 RVO keinen Aufschub 
nicht rückwirkend wieder in Kraft.) bewirkt. Wird auf die Berufung des Rentners der Ent- 
(Entsch. des Zweiten Revisionssenats der Abteilung ziehungsbescheid aufgehoben oder, wie in den Fällen der 
für. Kranken- und Invalidenversicherung vom 14. Juli vorliegenden Art, durch nachträgliche Bewilligung der 
1944 — ILa K 6/442.) Rente gegenstandslos, so tritt die erloschene KV damit 
Dem Malermeister R. in R. wurde durch Feststellungs- Nicht rückwirkend wieder in Kraft. Denn nach den allge- 
bescheid der LVAnst. M. vom 23. Juli 1941 die ihm für die einen Grundsätzen wird die KV durch die rückwirkende 
Zeit vom 1. Mai 1927 ab bewilligte Invalidenrente mit dem Tintstehung ihrer Voraussetzungen nur für die Zukunft, 
Ablauf des Monats. August 1941 entzogen, weil er nicht Nicht aber auch für die Vergangenheit begründet. Dement: 
mehr invalide sei. Gegen den Entziehungsbescheid legte R. SPrechend ist auch im $ 2 der VO vom 4. November 1941 
rechtzeitig Berufung ein. Während des Schwebens des Be- allgemein vorgeschrieben, daß die KV der Rentner Frühe- 
rufungsverfahrens starb er am 28. Dezember 1941. Darauf Stens mit dem Tage der Bewilligung der Rente beginnt. 
erkannte die LVAnst. den Anspruch der Witwe des Ver- Vorliegend hat R. die Nachbewilligung der Rente nicht mehr 
storbenen als seiner Rechtsnachfolgerin auf nachträgliche ©rlebt. Seine KV war daher zu dieser Zeit bereits erloschen. 
Gewährung der Invalidenrente von dem Tage ab, mit dem Hiernach war die Entscheidung des VA aufzuheben und 
die Rente entzogen war, an und zahlte ihr, Nachdem sie die die Klägerin mit ihrem Anspruch auf Sterbegeld abzu- 
Berufung zurückgenommen hatte, den rückständigen weisen. 
Rentenbetrag aus. Die Witwe R. beanspruchte nunmehr
	        

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