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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1953 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1953 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 4, Arbeit, Soziales, Familie, Jugend und Gesundheit
Weitere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Arbeit, Soziales, Familie, Jugend und Gesundheit
Dienstblatt des Senats von Berlin / Sozial- und Jugendwesen, Arbeit
Dienstblatt des Senats von Berlin / Soziales, Gesundheit, Jugend und Sport
Erschienen:
Berlin 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1951,9 - 1990,3
ZDB-ID:
3061745-5 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 4, Sozial- und Jugendwesen; Arbeit
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 5, Gesundheitswesen
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1953
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15430009
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
9. April 1953
Erschienen:
, 1953-04-09

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1953 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis 1948-1953
  • 13. Januar 1953
  • 26. Januar 1953
  • 6. Februar 1953
  • 25. Februar 1953
  • 5. März 1953
  • 5. März 1953
  • 20. März 1953
  • 27. März 1953
  • 9. April 1953
  • 15. April 1953
  • 22. April 1953
  • 30. April 1953
  • 3. Juni 1953
  • 4. Juni 1953
  • 30. Juni 1953
  • 9. Juli 1953
  • 16. Juli 1953
  • 25. Juli 1953
  • 19. August 1953
  • 12. September 1953
  • 14. Oktober 1953
  • 2. November 1953
  • 7. November 1953
  • 9. November 1953
  • 17. November 1953
  • 30. November 1953
  • 8. Dezember 1953
  • 23. Dezember 1953

Volltext

Ausgegeben 
am 9. 4. 1958 en 1V/1953 
SEE Seite 21 
® a - 
3 } ° 
Dienstblatt des Senats-von Berlin Nr. 4345 
il . . 
Tei IV Sozial- und Jugendwesen, Arbeit 
Inhalt: 
Nr.43 Neufestsetzung der Pflegesätze ....... s Seite 21 
Nr.44 Verhängung von Ordnungsstrafen gegen Arbeitgeber Or NE a a an Seite 21 
Nr.45 Richtlinien für die. Bearbeitung der Anträge auf Erziehungsbeihilfen ..............00004 + Seite 21 
Nr:46. Sicherstellung‘ des. Ersatzanspruchs bei‘ Grundbesitz .............4. 1000040 N Seite’ 22 
Jr Soz II E — 2046 Anhang 
[_1V-43 ] Fernruf: 8705 91 - (92) 42 86 - ; 14.5.1955 " . 
Verordnung des Preuß. MfV. über die Festsetzung von 
An die Bezirksämter — Söz - Ordnungsstrafen im Fürsorgeermittlungsverfahren, 
Neufestsetzung der Pflegesätze Vom 27. Juli 1931 (GS. S. 139) 
Die Pflegesätze. für die auf Kosten der. öffentlichen Für- Auf Grund des $ 27 Abs. 3 der Verordnung über die Für- 
sorge untergebrachten hilfsbedürftigen Personen über Sorgepflicht vom 13. F ebruar 1924 (RGBl. I S. 100) in 
21 Jahre werden ab 1. Januar 1953 für die nachstehend der Fassung des Fünften Teiles Kap. VIIL der Verordnung 
aufgeführten Heime in West-Berlin wie folgt festgesetzt: des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und 
‘€ . Finanzen vom 5. Juni 1931 (Reichsgesetzbl. I S. 27) ver- 
1. Haus vom Gu en Hirten ordne ich, was folgt: 
Berlin-Marienfelde, Lankwitzer Str. 48 
(Bewahrungsfälle) 2,60: DM $ 1. Gegen Arbeitgeber, die eine Auskunft über Art und 
o Dauer der Beschäftigung, über die Arbeitsstätte und über 
he N \denzStr 90 den Arbeitsverdienst eines Hilfsbedürftigen oder eines 
STD NGOF, 65 SE Unterhalts- oder Ersatzpflichtigen innerhalb einer ihnen 
(Bewahrungsfälle) 2,60 DM gesetzten Frist von mindestens einer Woche unentschul- 
Haus Conradshöhe digt nicht erteilen, kann eine Ordnungsstrafe bis zu 
Berlin-Tegel, Eichelhäherstr. 19 150 RM festgesetzt werden. 
(Bewahrungsfälle) 2,60 DM Die Ordnungsstrafe kann im Verwaltungszwangsverfahren 
St. Afra-Stift beigetrieben werden. 
N warn ET OE 31 60'DM $ 2. Ist die Auskunft erfordert von 
( ewa rungsfälle) 2 1. einem Bezirksfürsorgeverband oder den Landesfür- 
Marienherberge sorgeverbänden Stadtgemeinde Berlin und Landes- 
Berlin W 35, Pohlstr. 89 3,20 DM. kommunalverband Lauenburg, 
In Vertretung 2? einer kreisangehörigen Gemeinde (engerem Ge- 
S meindeverband) im Rahmen der ihr übertragenen 
Dr. Mirbt Fürsorgeaufgaben, 
3. einem sonstigen Landesfürsorgeverband, 
Ze 8 so steht die Festsetzung der Ordnungsstrafe zu im Falle 1 
[iv-24 | Orr BDA 6. erg 01 - [21.3.19537 dem Vorsitzenden des Verwaltungsorgans des Bezirksfür- 
5 ———— SOYXCVerbandes, Zu 2 dem Vorstande der Gemeinde (des 
An die Bezirksämter — Soz — Gemeindeverbandes), zu 3 dem Landeshauptmann (Lan- 
TS desdirektor), in den Hohenzollerischen Landen dem Vor- 
Verhängung von Ordnungsstrafen gegen Arbeitgeber sitzenden des Landesausschusses 
Aus gegebenem Anlaß wird daran erinnert, daß. die Fest- $ 3. Der Festsetzung einer Ordnungsstrafe muß die 
setzung der Ordnungsstrafen nach der Verordnung des schriftliche Androhung in bestimmter Höhe vorangehen, 
Preuß. MfV. über die Festsetzung von Ordnungsstrafen es sei denn, daß bereits bei Erforderung der Auskunft auf 
im Fürsorgeermittlungsverfahren in Berlin auf die Vor- die Zulässigkeit der Festsetzung hingewiesen ist, 
sitzenden der Bezirksämter übertragen ist. — Dbl. VII/1931 
TC a © SE ! 8 4. Gegen die Festsetzung der Ordnungsstrafe ist Be- 
n . x s schwerde an die Aufsichtsbehörde gegeben. Ist diese der 
Es wird gebeten, die Festsetzungsbescheide EB Landrat, so ist weitere Beschwerde an -den Regierungs- 
Rechtsmittelbelehrung zu versehen: „Gegen diese West- ‚r,äsidenten gegeben. Die Frist für die Beschwerde beträgt 
setzung ist die Beschwerde‘ an die Aufsichtsbehörde ZU- ;y jedem Falle zwei Wochen ; 
lässig. Sie ist innerhalb von 2 Wochen bei mir anzu- z . 
bringen.“ Die Beitreibung der Ordnungsstrafe ist nicht zulässig, 
Bei Verweigerung der Zahlung ist die Vollstreckung des bevor die Festsetzung unanfechtbar geworden ist. 
Festsetzungsbeschlusses bei dem für den Wohnsitz des 
Arbeitgebers zuständigen Finanzamt unter Verwendung 
des Vordrucks „Vollstr. 122 (alt 24) — Ersuchen fremder IV-a5 Soz III B 1 — 3764/00 — 97. 8. 1958 
Stellen um Amtshilfe — $8 331 A‚O,, 51 f£. Beitr.O.‘“ zu -49 Fernruf: 870591 - (92) 4283 - +9. 
verwenden. Der Vordruck ist bei der Firma Erich Schmidt, 
Neukölln, Kienitzer Str. 19—21, erhältlich. Im Vordruck An die Bezirksämter — Soz — 
sind der Abschnitt I und der eingerahmte Teil auf der lin- iz wie Rn kin x er 
Ze Seite  USZUFCH. SE ET Richtlinien für die Bearbeitung der Anträge auf 
Strafgelder sind beim HUA A 4100 H-Stelle 199 zu ver- Erziehungsbeihilfen ' 
einnahmen. gem. VV zu $ 27, 1 BVG und dem Rundschreiben des 
Die Verordnung des Preuß. MfV. ist nachstehend ab- BMI, BMAF und BMfA vom 31. März 1952 — ver- 
gedruckt. öffentlicht im Amtsblatt für Berlin Nr. 48 S. 863/864 — 
In Vertretung . N ; 
Dr. Mirbt Zur einheitlichen Bearbeitung der Anträge auf Erziehungs- 
Dr beihilfen. in den. Fürsorgestellen für Kb und Kh bitte ich, 
EEE nach folgenden Richtlinien zu verfahren.
	        

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