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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1987 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1987 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 3, Wissenschaft und Kunst, Schulwesen
Weitere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Wissenschaft und Kunst, Schulwesen
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Volksbildung
Erschienen:
Berlin 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1953-1990,7
ZDB-ID:
3061744-3 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 3, Volksbildung
Spätere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 3, Schulwesen, Wissenschaft, Kultur
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1987
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15434285
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 4, 9. April 1987
Erschienen:
, 1987-04-09

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1987 (Public Domain)
  • Nr. 1, 30. Januar 1987
  • Nr. 2, 27. Februar 1987
  • Nr. 3, 11. März 1987
  • Nr. 4, 9. April 1987
  • Nr. 5, 15. Mai 1987
  • Nr. 6, 15. Juni 1987
  • Nr. 7, 15. Juli 1987
  • Nr. 8, 25. August 1987
  • Nr. 9, 1. September 1987
  • Nr. 10, 24. September 1987
  • Nr. 11, 24. September 1987
  • Nr. 12, 20. Oktober 1987
  • Nr. 12, 20. Oktober 1987
  • Nr. 13, 28. Oktober 1987
  • Nr. 14, 30. November 1987
  • Nr. 15, 30. Dezember 1987

Volltext

'6 
Dienstblatt des Senats von Berlin Teil III _Nr.4 9. April 1987 
Der Senator für Schulwesen, Berufsausbildung 
und Sport 
N Verwaltungsvorschriften 
zur Anderung der Ausführungsvorschriften über den 
Übergang der Schüler aus allgemeinbildenden 
in berufsbildende Oberschulen 
Vom 6. März 1987 
SchuBSport V A 13 
Tel.: 3032 - 5 08 oder 3032 - 1, intern 9 87 - 5 08 
Auf Grund des 8 59 des Schulgesetzes für Berlin (SchulG) in deı 
Fassung vom 20. August 1980 (GVBl. S. 2103), zuletzt geändert 
durch Gesetz vom 11. April 1984 (GVBl. S. 542), wird bestimmt: 
An alle Hauptschulen 
Realschulen 
Gymnasien e 
Gesamtschulen 
Sonderschulen der Klassen 7 bis 10 
Berufsschulen einschließlich der in Oberstufenzentren 
Schulaufsichtsbeamten in den Bezirken 
Bezirksämter - Abt. Volksbildung - 
ABI. S. 456 
nachrichtlich . 
an alle Berufsfachschulen 
Fachoberschulen 
das Landesarbeitsamt Berlin 
I. 
Die Anlage der Ausführungsvorschriften über den Übergang 
der Schüler aus allgemeinbildenden in berufsbildende Oberschu- 
len vom 19. März 1986 (ABl. S. 631 / DBI. III S. 75) erhält fol- 
gende Fassung: 
Anlage | 
Verzeichnis der Berufsfelder und Berufsschulen zur Beschulung von Schülern im 11. Schuljahr 
(Berufsgrundbildungsjahr, Vollzeitlehrgang, Teilzeitlehrgang) 
Kenn- 
ziffer Berufsfeld 
ASS 
Wirtschaft und 
Verwaltung 
Metalltechnik 
al Elektrotechnik 
Holztechnik 
vi 
Textiltechnik 
und Bekleidung 
VII 
Chemie, Physik 
und Biologie 
VI 
Drucktechnik 
XI 
Körperpflege 
XII 
Ernährung und 
Hauswirtschaft 
XIH 
Agrarwirtschaft 
Schule 
Oberstufenzentrum 
Wirtschaft und Verwaltung 
VII, 01. OSZ 
Hermann-Hollerith-Oberschule 
XII, 03. OBF/OB 
Dberstufenzenitrum 
Metalltechnik 
VI, 01: OSZ 
Dberstufenzentrum 
Metalltechnik 
XIV, 03. OSZ 
Dberstufenzentrum 
Metalltechnik 
XX, 01. OSZ 
Dberstufenzentrum 
Elektrotechnik 
(11, 01. OSZ 
Oberstufenzentrum 
Elektrotechnik 
VIII, 01. OSZ 
Gottlob-Münsinger-Oberschule 
VII, 02. OB 
Jberstufenzentrum 
Textiltechnik und Bekleidung 
VI, 02. OSZ 
Überstufenzentrum 
Chemie, Physik und Biologie 
XIV, 01. OSZ | 
Oberstufenzentrum 
Drucktechnik 
XX, 03. OSZ 
Marcel-Grateau-Oberschule 
'X, 03. OB 
Oberstufenzentrum 
Ernährung und Hauswirtschaft 
XX, 02. OSZ 
Dberstufenzentrum 
\grarwirtschaft 
X. 01. OBF 
Bezirk 
Charlottenburg 
Steglitz 
Kreuzberg 
Neukölln 
Reinickendorf 
Wedding 
Spandau 
Spandau 
Kreuzberg 
Neukölln 
Reinickendorf 
Wilmersdorf 
Reinickendorf 
Zehlendorf 
BGJ/s 11 VZ11 TZ 11 
1 Schüler mit Abschluß der 9. Klasse der Hauptschule können in die kaufmännische Berufsfachschule aufgenommen werden, 
2 Schüler mit Abschluß der 9. Klasse der Hauptschule können in das BGJ (Grundstufe der Berufsfachschule für Hauswirtschaft) aufgenommen werden. 
Il. 
Diese Verwaltungsvorschriften treten am Tage nach der Ver- 
5ffentlichung im Amtsblatt für Berlin in Kraft.
	        

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