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Stenographischer Bericht (Rights reserved) Ausgabe 1950 (Rights reserved)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Keine Nutzungslizenz vergeben - es gilt das deutsche Urheberrecht: Mit dieser Kennzeichnung versehene Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Sie dürfen diese nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung des Urhebers/Rechteinhabers bzw. der Urheberin/Rechteinhaberin weiterverwenden oder vervielfältigen. Sie sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und können bei Missbrauch haftbar gemacht werden. Diese Kennzeichnung wird vorsorglich auch bei Werken verwendet, bei denen die Gemeinfreiheit nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Stenographischer Bericht (Rights reserved) Ausgabe 1950 (Rights reserved)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Keine Nutzungslizenz vergeben - es gilt das deutsche Urheberrecht: Mit dieser Kennzeichnung versehene Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Sie dürfen diese nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung des Urhebers/Rechteinhabers bzw. der Urheberin/Rechteinhaberin weiterverwenden oder vervielfältigen. Sie sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und können bei Missbrauch haftbar gemacht werden. Diese Kennzeichnung wird vorsorglich auch bei Werken verwendet, bei denen die Gemeinfreiheit nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 3, Wissenschaft und Kunst, Schulwesen
Weitere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Wissenschaft und Kunst, Schulwesen
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Volksbildung
Erschienen:
Berlin 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1953-1990,7
ZDB-ID:
3061744-3 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 3, Volksbildung
Spätere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 3, Schulwesen, Wissenschaft, Kultur
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1977
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15434830
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 6, 25. Juli 1977
Erschienen:
, 1977-07-25

Schnellzugriff

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  • Stenographischer Bericht (Rights reserved)
  • Ausgabe 1950 (Rights reserved)
  • Nr. 37, 12. Januar 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 38, 26. Januar 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 39, 9. Februar 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 40, 2. März 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 41, 9. März 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 42, 23. März 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 43, 6. April 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 44, 20. April 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 45, 4. Mai 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 46, 16. Mai 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 47, 1. Juni 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 48, 15. Juni 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 49, 15. Juni 1950, Außerordentliche Sitzung
  • Nr. 50, 29. Juni 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 51, 6. Juli 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 52, 20. Juli 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 53, 3. August 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 54, 4. August 1950, Außerordentliche Sitzung
  • Nr. 55, 28. September 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 56, 1. Oktober 1950, Außerordentliche Sitzung
  • Nr. 57, 5. Oktober 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 58, 12. Oktober 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 59, 12. Oktober 1950, Außerordentliche Sitzung
  • Nr. 60, 19. Oktober 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 61, 26. Oktober 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 62, 2. November 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 63, 9. November 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 64, 16. November 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 65, 23. November 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 66, 30. November 1950, Ordentliche Sitzung, S 877+878 fehlen im Buch
  • ab hier Sach und Sprechregister

Volltext

65. Sitzung vom 23. November 1950 Suhr Dann ein Dringlichkeitsantrag der drei Fraktionen zur Verwaltungsgerichtsbarkeit. Er lautet: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, Die Vorschrift des § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsgerichtsbarkeit in den Bezirken Wedding und Reinickendorf von Berlin erhält die nachfolgende neue Fassung: (1) Das Gesetz tritt am 1. Oktober 1950 in Kraft. Verwaltungsakte, die in der Zeit vom Tage des Inkrafttretens bis zum Tage der Verkündung des Gesetzes im Verordnungsblatt von Berlin getroffen worden sind, können innerhalb von zwei Wochen nach dem Tage der Verkündung angefochten werden Bei Klagen, die vor Verkündung des Gesetzes erhoben sind, gilt die Frist als gewahrt. Angesichts der Unterschrift der drei Fraktionen darf ich auch hier die Dringlichkeit als gegeben erachten. Dann ist finir heute morgen eine Dringlichkeitsanfrage von der sozialdemokratischen Fraktion überreicht worden. Sie lautet: Von der Vereinigung der Sozialversicherungsärzte Berlins wird ein Fragebogen in den Wartezimmern der Berliner Kassenärzte ausgelegt, in dem die VSB sich in den Berliner Wahlkampf einschaltet. Hiermit dürfte die Zuständigkeit der VSB als einer Körperschaft des öffentlichen Rechts überschritten sein. Wir fragen den Magistrat in seiner Eigenschaft als Aufsichtsbehörde: Sind ihm diese Vorgänge bekannt, und was gedenkt er dagegen zu tun? Nach der Geschäftsordnung ist bei Dringlichkeitsanfragen eine Entscheidung des Hauses über die Dringlichkeit herbeizuführen. Wer für die Dringlichkeit dieser Anfrage ist, den bitte ich, das Handzeichen zu geben. — Das ist die Mehrheit; demzufolge ist so beschlossen. Darf ich den Magistrat fragen, ob er bereit ist, die Dringlichkeitsanfrage zu beantworten. (Wird bejaht.) Die Anfrage wird beantwortet werden. Dann ist mir ein Dringlichkeitsantrag der Fraktion der SPD heraufgereicht worden. Er lautet: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Zur Erleichterung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Grenzgänger beantragen wir: Der Magistrat wird ermächtigt, gemäß Satz 1 Ziffer 9c der Währungsergänzungsverordnung für den Monat Dezember 1950 einmalig die Umtauschsätze der Lohnausgleichskasse von 60

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