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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1977 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1977 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 3, Wissenschaft und Kunst, Schulwesen
Weitere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Wissenschaft und Kunst, Schulwesen
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Volksbildung
Erschienen:
Berlin 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1953-1990,7
ZDB-ID:
3061744-3 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 3, Volksbildung
Spätere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 3, Schulwesen, Wissenschaft, Kultur
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1977
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15434830
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 5, 28. Juni 1977
Erschienen:
, 1977-07-28

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1977 (Public Domain)
  • Nr. 1, 21. Februar 1977
  • Nr. 2, 19. April 1977
  • Nr. 3, 27. April 1977
  • Nr. 4, 24. Juni 1977
  • Nr. 5, 28. Juni 1977
  • Nr. 6, 25. Juli 1977
  • Nr. 7, 28. Juli 1977
  • Nr. 8, 5. September 1977
  • Nr. 9, 28. September 1977
  • Nr. 10, 24. Oktober 1977
  • Nr. 11, 26. Oktober 1977
  • Nr. 12, 15. November 1977
  • Nr. 13, 13. Dezember 1977
  • Nr. 14, 29. Dezember 1977

Volltext

Dienstblatt des Senats von Berlin 
Teil IL Wissenschaft und Kunst 
Schulwesen 
Nr. 5 
Berlin, den 28. Juni 1977 
BERLIN 
WE ar 
Inhalt 
15. 03. 1977 Rundschreiben über anerkannte Privatschulen ... 93 
14.03.1977 Verwaltungsvorschriften zur Verlängerung der Geltungsdauer der Ordnung. der Gliederung und 
und Stundenzahl des Unterrichts und des Abschlusses an der Berufsfachschule für Bauhandwerker 93 
13.12.1976 Ausführungsvorschriften über die Stundentafel der Berufsschulklassen für Bürokaufleute ........ 94 
96.01.1977 Ausführungsvorschriften über die Stundentafel der Berufsschulklassen für Industriekaufleute .... 94 
18.02. 1977 Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ausführungsvorschriften über die Teilnahme von Schul- 
klassen an Gerichtsverhandlungen ‚0.0.0000 TTV 
29. 03. 1977 ; Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ausführungsvorschriften über die Ständige Kommission 
und den Beirat am Französischen Gymnasium (College Francais) . 7 Eure Ale a2 3UWAR 95 
17. 03. 1977 | Verwaltungsvorschriften zur Verlängerung der Geltungsdauer der Ausführungsvorschriften über 
die Gleichwertigkeit der. Schulbildung von Schülern ohne Abschlußzeugnis mit dem erfolgreichen 
Abschluß der Hauptschule und der Realschule. 17 A 
Ausführungsvorschriften über den zusätzlichen Berufsschulunterricht für Bürogehilfinnen bei Fort- 
setzung einer Berufsausbildung zum Bürokaufmann bzw. Industriekaufmann ................ Han 
Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ausführungsvorschriften über Zeugnisse in der Berliner 
Schule ‚.0..00m A 
Verwaltungsvorschriften zur Verlängerung der Geltungsdauer der Ausführungsvorschriften über 
den Unterricht und die schulische Förderung für Kinder und J ugendliche von deutschen Übersiedlern 
Hinweise ......% 
Hinweise auf Stellenausschreibungen ... 
24. 03. 1977 
97 
97 
97 
Der Senator für Schulwesen 
Der Senator für Schulwesen 
An die Bezirksämter 
nachrichtlich 
an den Senator für Finanzen 
den Präsidenten des Rechnungshofes 
ABI. S. 503 
An die Otto-Bartning-Oberschule 
(Berufsfachschule, Fachoberschule und Berufsschule) 
die Schulaufsichtsbeamten in den Bezirken 
die Bezirksämter 
Rundschreiben 
über anerkannte Privatschulen 
Vom 15. März 1977 
Verwaltungsvorschriften 
zur Verlängerung der Geltungsdauer 
der Ordnung der Gliederung und Stundenzahl 
des Unterrichts und des Abschlusses 
an der Berufsfachschule für Bauhandwerker. 
Vom 14. März 1977 
Schul IIc A 2 — Fernruf: 
Durchw.: 30 32 589, Vermittl.: 30 32 — 1, intern: (987) 589 
Schul II c D 1 — Fernruf: 
Durchw.: 3032 579, Vermittl.: 3032 - 1, intern:. (987) 579 
Die „Private Technische Fachschule von Prof. Dr. Ing. 
A. Werner‘, der mit Wirkung vom 1. März 1973 die Eigen- 
schaft einer anerkannten Privatschule gemäß 8 7 Abs. 1 
des Gesetzes über die Privatschulen und den Privatunter- 
richt (Privatschulgesetz) in der Fassung vom 27. Februar 
1971 (GVBl. S. 431, 454), geändert durch Gesetz vom 
20. Februar 1974 (GVBl. S. 450), verliehen wurde, hat ihren 
Schulbetrieb mit Ablauf des .28. Februar 1977 eingestellt. 
Die Anerkennung als Privatschule ist daher erloschen. 
Das Verzeichnis der öffentlichen und privaten Schulen so- 
wie der anzeigepflichtigen freien Einrichtungen im Lande 
Berlin (Schulverzeichnis) vom 1. April 1975 (ABl. S. 945 — 
DBIl. 1111/1975 Nr. 26) ist zu berichtigen. 
Auf Grund des $ 26 Satz 3 des Schulgesetzes für Berlin in 
der Fassung vom 19. März 1975 (GVBl. S. 1041), geändert 
durch Gesetz vom 22, Juni 1976 (GVBl. S.1377), und des 
$ 7 des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwal- 
tung vom 8. Dezember 1976 (GVBl. S. 2735) wird bestimmt: 
Die Geltungsdauer der Ordnung der Gliederung und 
Stundenzahl des Unterrichts und des Abschlusses an 
der Berufsfachschule für Bauhandwerker vom 15. Juni 
1973 (DBl. I11/1973 Nr. 30) wird bis zum 31. Dezember 
1981 verlängert. 
Diese Verwaltungsvorschriften treten am 31. März 1977 
in Kraft. 
[m Auftrag 
Bath 
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