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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1977 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1977 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 3, Wissenschaft und Kunst, Schulwesen
Weitere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Wissenschaft und Kunst, Schulwesen
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Volksbildung
Erschienen:
Berlin 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1953-1990,7
ZDB-ID:
3061744-3 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 3, Volksbildung
Spätere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 3, Schulwesen, Wissenschaft, Kultur
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1977
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15434830
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 8, 5. September 1977
Erschienen:
, 1977-09-05

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1977 (Public Domain)
  • Nr. 1, 21. Februar 1977
  • Nr. 2, 19. April 1977
  • Nr. 3, 27. April 1977
  • Nr. 4, 24. Juni 1977
  • Nr. 5, 28. Juni 1977
  • Nr. 6, 25. Juli 1977
  • Nr. 7, 28. Juli 1977
  • Nr. 8, 5. September 1977
  • Nr. 9, 28. September 1977
  • Nr. 10, 24. Oktober 1977
  • Nr. 11, 26. Oktober 1977
  • Nr. 12, 15. November 1977
  • Nr. 13, 13. Dezember 1977
  • Nr. 14, 29. Dezember 1977

Volltext

Senatsbibli 
Berlin 
Dienstblatt des Senats von Berlin 
Teil Ill Wissenschaft und Kunst 
Schulwesen 
Nr. 8 
Berlin, den 5. September 1977 
BERLIN 
Inhalt 
25.07. 1977 Rundschreiben über Versicherungsfreiheit in der Sozialversicherung ...... 
08. 08. 1977 Ferienordnung für das Französische Gymnasium bis zu den Sommerferien 1978 ..... 
09. 08. 1977 Allgemeine Anweisung für die Benutzung der öffentlichen Büchereien Berlins . 
10. 08. 1977 Ausführungsvorschriften über den Unterrichtsausfall am 31. Oktober und 1. November 1977 ...... 
135 
135 
136 
136 
Der Senator für Schulwesen 
An die Bezirksämter ABI. S. 1121 
Rundschreiben über 
Versicherungsfreiheit in der Sozialversicherung 
Vom 25. Juli 1977 
SchulIb D 3 — Fernruf: 
Durchw.: 30 32 575, Vermittl.: 30 32 - 1, intern: (987) 575 
Der Senator für Schulwesen 
An alle Schulen ABI. S. 1165 
die Schulaufsichtsbeamten in den Bezirken 
die Bezirksämter 
Ferienordnung für das Französische Gymnasium 
bis zu den Sommerferien 1978 
Vom 8. August 1977 
Schul II VM — Fernruf: 
Durchw.: 30 32 361, Vermittl.: 30 32 - 1, intern: (987) 361 
Nach $ 169.Abs. 2 RVO und 8 6 Abs.2 AVG entscheide 
ich als zuständige oberste Verwaltungsbehörde, daß die 
Anwartschaft auf lebenslängliche Versorgung und Hin- 
jerbliebenenversorgung nach beamtenrechtlichen Vor- 
schriften bei den Lehrern als Beamten des Landes 
Berlin auch für die im Bereich der Berliner Schule, des 
Berlin-Kollegs und der staatlichen Fachschulen des 
Landes Berlin erfolgende 
a) Teilzeitbeschäftigung im Angestelltenverhältnis, 
bp) Nebenbeschäftigung als Stundenlehrer 
gewährleistet ist. 
Nach 8125 Abs.2 AVG entscheide ich, daß die Nach- 
entrichtung der Beiträge für die unter Nummer 1 ge- 
nannten Beschäftigungen als aufgeschoben gilt, wenn 
der Betroffene in eine ebenfalls versicherungsfreie Be- 
schäftigung beim Bund, einem Land, einer Gemeinde, 
einem Gemeindeverband oder einer anderen Körper- 
schaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts 
übertritt. 
Diese Entscheidungen treten am 1. August 1977 in 
Kraft. 
Walter Rasch 
Ws 
Auf Grund des $ 26 Satz 3 des Schulgesetzes für Berlin 
in der Fassung vom 19.März 1975 (GVBl. S.1041), 
zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juni 1976 (GVBl. 
S.1377), wird für das Französische Gymnasium die 
nachstehende Ferienordnung erlassen: 
Weihnachtsferien (Do) 22.12.1977 — (Di) 3.1.1978 
Ostern (Sa) 18. 3.1978 — (Do) 6.4.1978 
Pfingsten (Sa) 13. 5.1978 
Sommer (Mo) 3. 7.1978 — (Sa) 2.9.1978 
Auf die Ausführungsvorschriften über das Ende des 
Unterrichts am letzten Unterrichtstag vor Ferien und 
bei. Zeugnisausgabe vom 12. November 1974 (ABl. 
S. 1483 — DBl. 1111/1974 Nr. 65) wird hingewiesen. 
Diese Ferienordnung schließt sich an die Ferien- 
ordnung für das Französische Gymnasium vom 28. Mai 
1976 (ABl. S. 1048 — DBl. I11/1976 Nr. 29) an. 
Im Auftrag 
Bath
	        

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