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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1973 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1973 (Public Domain)

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Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 3, Wissenschaft und Kunst, Schulwesen
Weitere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Wissenschaft und Kunst, Schulwesen
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Volksbildung
Erschienen:
Berlin 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1953-1990,7
ZDB-ID:
3061744-3 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 3, Volksbildung
Spätere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 3, Schulwesen, Wissenschaft, Kultur
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1973
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15434212
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
23. Oktober 1973
Erschienen:
, 1973-10-23

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1973 (Public Domain)
  • 31. Januar 1973
  • 4. April 1973
  • 25. Mai 1973
  • 4. Juli 1973
  • 7. September 1973
  • 26. September 1973
  • 23. Oktober 1973
  • 19. Dezember 1973
  • 5. Januar 1974

Volltext

Ausgegeben am 23. 10. 1973 
. senatshiblictkes 
Dienstblatt des Senats von.=Berlin 
Teil II Wissenschaft-und-Kunst-=-Schulweser 
11/1973 
/ Seite 121 
Nr. 48 
In 
An &,. 1 
Nr.48 Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ordnung der Ausbildung und Prüfung an der Fach- 
klasse für Techniker im Maler- und Lackiererhandwerk an der Wilhelm-Ostwald-Oberschule ..... 
Nr.49 Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ordnung der Ausbildung und Prüfung an. der Fach- 
klasse für Techniker im Maler- und Lackiererhandwerk an der Wilhelm-Ostwald-Oberschule ..... 
Rundschreiben über die Bildung des Staatlichen Prüfungsamtes für Bibliothekare .............. 
Ausführungsvorschriften über die Elternvertretungen: im Schulwesen ........ heben 
Rundschreiben zur Änderung des Rundschreibens über die Verlängerung der Technikerausbildung 
Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Gemeinsamen Ausführungsvorschriften über die Be- 
gutachtungskommission Darstellende Kunst für Jugend und Schule ........ ee 
Ausführungsvorschriften über die Stundentafel der Berufsschulklassen für Verkaufshilfen an der 
Allgemeinen Berufsschule für den kaufmännischen Bereich (Sonderschule) ............. +. 
Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Ferienordnung für die Zeit vom 1.März 1974 bis 28. Fe- 
rar UOTO en SHE Hin Rain rm Rn CE RD R lin am mir KW RAN AA nE & 
Nr.56 Rundschreiben über anerkannte Privatschulen Bezirk Spandau .....- 5 
Nr.57 Ausführungsvorschriften über die Stundentafel der Klassen für Sozialversicherungsfachangestellte 
der Ersatzkassen an Kaufmännischen Berufsschulen ............ $ Dean 
Nr.58 Ausführungsvorschriften über Schulversuche und Abweichende Organisationsformen ............ 
Hinweise auf Stellenausschreibungen ...... Ve CE 
Seite 121 
Seite 122 
Seite 122 
Seite 122 
Seite 123 
Seite 124 
Seite 124 
Seite 124 
Seite 124 
Seite.125 
Seite 125 
Seite 126 
Schul II c D [23.8.1 
|_ 11-48 | rernruf: 30 32 601 — (987) 601 [23-38-1973 
ABI S. 1123 
+. $ 29 wird wie folgt geändert: 
a) Absatz 1 erhält folgende Fassung: 
„(1) Die Gesamtbeurteilung für die Prüfung lautet 
‚bestanden‘ oder ‚nicht bestanden‘.‘ 
b) Absatz 3 wird gestrichen. 
c) Absatz 4 wird Absatz 3. 
d) Absatz 5 wird Absatz 4. 
$ 32 Abs. 1 erhält folgende Fassung: 
„(1) Hat der Prüfling in einem Prüfungsfach die 
Endnote ‚mangelhaft‘ erhalten, ohne die so bewertete 
Leistung gemäß $ 28 Abs.2 ausgleichen zu können, so 
kann er die Prüfung in diesem Prüfungsfach im Rah- 
men der nächsten Abschlußprüfung wiederholen.“ 
$ 36 Abs. 3 erhält folgende Fassung: 
„(1) Die Gesamtbeurteilung für die Prüfung lautet 
‚bestanden‘ oder ‚nicht bestanden‘. Im übrigen gilt 
$ 29 entsprechend.‘ 
Die Anlage 1 erhält folgende Fassung: 
An die Fachklasse für Techniker im Maler- und Lackierer- 
handwerk an der Wilhelm-Ostwald-Oberschule 
Verwaltungsvorschriften 
zur Änderung der Ordnung der Ausbildung und 
Prüfung an der Fachklasse für Techniker im 
Maler- und Lackiererhandwerk an der 
Wilhelm-Ostwald-Oberschule 
Auf Grund des $ 26 Satz 3 des Schulgesetzes für Berlin 
in der Fassung vom 13. September 1966 (GVBl. S. 1485), 
zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 1972 
(GVBl. S. 2293), wird bestimmt: 
I. 
Die Ordnung der Ausbildung und Prüfung an der Fach- 
klasse für Techniker im Maler- und Lackiererhandwerk an 
der Wilhelm-Ostwald-Oberschule vom 9. Juli 1971 (ABl. 
S. 1008 — Dbl. 111/1971 Nr. 69) wird wie folgt geändert: 
L. In $ 2 Abs.1 Satz2 wird das Wort „drei“ durch das 
Wort „vier“ ersetzt. 
In $ 11 Satzlı wird das Wort „dritten‘“ durch das 
Wort „vierten“ ersetzt. 
$ 28 wird wie folgt geändert: ; 
a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1. 
b) Folgender Absatz 2 wird angefügt: 
„(2) Hat der Prüfling in nur einem Prüfungsfach, 
das nach der Anlage 1 als Grundlagenfach bezeich- 
net ist, die Endnote ‚mangelhaft‘ erhalten, so kann 
dies ausgeglichen werden 
a) durch dei Endnote ‚gut‘ oder ‚sehr gut‘ in 
einem anderen als Grundlagenfach bezeichneten 
Prüfungsfach oder 
durch die Endnote ‚befriedigend‘ in zwei ande- 
ren als Grundlagenfächer bezeichneten Prü- 
fungsfächern.‘“ 
5 
6. 
<< 
Anlage 1 
Stundentafel 
Anzahl der Stunden 
pro Woche 
1. 2, 8. 4. 
Grundlagenfächer Sem. Sem. Sem. Sem. 
Gesellschaft und Politik ..... 2 2 2 2 
Deutsch u N 2 2 == = 
Englisch ee 2 2 — — 
Mathematik. use nern 2 2 — — 
Physik und physikalische 
Übung ee eeter een 
Chemie und chemische 
Über A ee 
Werkstoffkunde und 
Werkstoffprüfungen ........ 
Darstellende Geometrie ..... 
Bauformenlehre ............
	        

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